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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#1
Eigentlich hätte ich mich Samenspender nennen sollen, das klang mir dann aber doch zu einfach, da eine einfache Samenspende bisweilen ein weitreichendes Nachspiel haben kann.....

Erstmal ein Hallo aus der Schweiz!

Ich habe in Deutschland eine Freundin gehabt die letztlich mit mir zusammen gezogen ist. Sie wollte eine Katze, ich nicht und wir vereinbarten das weiter zu diskutieren und gemeinsam zu entscheiden. Eines Tages kam Sie mit einer Katze an...... Ihre Entscheidung, ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Dann wollte Sie unbedingt ein Kind, ich nicht und wir vereinbarten das weiter zu dikutieren und gemeinsam zu entscheiden. Eines Tages kam Sie und eröffnete mir, sie sei Schwanger und natürlich habe sie regelmässig die Pille genommen und soetwas könne passieren, schliesslich habe sie die beiden Kinder aus erster Ehe ebenfalls trotz Pille bekommen.....
Im dritten Monat Schwanger zog die Dame dann aus und ging wieder in ihre Heimatstadt. In einer eMail hat sie mir dann auch eröffnet, dass mich das Kind fortan eh nichts mehr angeht....

Soviel zur Vorgeschichte um aufzuzeigen, weshalb ich absolut nicht gewillt bin auch nur einen Cent zu bezahlen. Weder für Sie, noch für IHR Kind, das ich noch nie gesehen habe, es keinerlei Kontakt mehr zwischen uns gibt und jeder sein Leben lebt. Aber, und das war klar, der deutsche Staat will natürlich nicht für die Dame und den Spross aufkommen und sucht nun mich in die Pflicht zu nehmen. Es ist ja einschlägig bekannt, dass man als Samenspender per default zahlungverpflichtet ist und es keine Möglichkeit sich gegen untergeschobene Kinder zur Wehr zu setzen. Wenn ich einem Verblutendem durch eine Blutspende das Leben Rette und dieser zum Sozialfall wird, muss ich dann auch für seinen Unterhalt aufkommen? Schliesslich habe ich ihm ja mit meiner Blutspende das Leben geschenkt?

Fakt ist nun, dass ich seit ein paar Jahren in der Schweiz lebe und die Vaterschaft nie anerkannt habe. Die Behörden haben dann ein Schweizer Institut beauftragt eine DNA Probe von mir zu entnehmen und dieser Aufforderung bin ich gefolgt, da ich davon ausging, dass das Kind eben auch einen anderen Vater haben könnte. Leider war das dann nicht so. Irgend wie wurde dann wohl auch mal eine Gerichtsverhandlung zur feststellung der Vaterschaft abgehalten. Ich wurde weder eingeladen, jedenfalls weiss ich von nichts, noch habe ich der Verhandlung beigewohnt, noch habe ich ein Urteil zugestellt bekommen. Ich vermute das liegt daran, dass ich grundsätzlich eingeschriebene Post aus Deutschland nicht annehme?
Jedenfalls möchten die behörden aus Deutschland nun gerne Auskunft haben was ich denn so verdiene, das jedenfalls hat mir meine Wohngemeinde mitgeteilt und ich solle doch vorbeikommen und das denen vorlegen. Warum ich das machen soll oder ob ich dazu verpflichtet bin haben die mir aber nicht geschrieben und das Schreiben kam auch per normaler Post und nicht eingeschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass die das netter Weise machen, so ganz ohne Rechtsgrundlage und insofern bleibe ich dem besser mal fern, ich möchte mich ja nicht strafbar machen in dem ich der schweizer Behörde Beihilfe leiste verbotener Weise deutsches Recht in der Schweiz durchsetzen zu wollen.

Kennt jemand diese Situation? Kann mir jemand Ratschläge geben, wie ich mich am besten verhalten kann?

Ich werde aus Überzeugung keinen Cent bezahlen, eher gehe ich in den Knast!
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#2
Liegt ja alles vor. Abstammungstest, rechtliche Zwangsvaterschaft und nun offenbar ein Auskunftsbegehren. Die werden dich jetzt ohne deine Anwesenheit zu irgendeinem Unterhalt verurteilen und die nächsten Jahrzehnte pfänden. Deutsche Unterhaltstitel lassen sich in der Schweiz problemlos durchsetzen. Du wirst nicht in den Knast gehen, sondern dein Geld wird einfach weg sein. Hast du pfändbares Einkommen, Eigentum?
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#3
(08-05-2012, 09:02)p schrieb: Die werden dich jetzt ohne deine Anwesenheit zu irgendeinem Unterhalt verurteilen...

... und der wird maximal ausfallen, weil die Schweizer bei deutschen Gerichten grundsätzlich als vermögend gelten.

Die Pfändung läuft dann präzise wie ein Schweizer Uhrwerk über das für den Unterhaltspflichtigen zuständige Betreibungsamt.
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#4
Eigentlich doch klar.

Entweder stellt sich multiscan
- konsequent auf des Schlimmste ein oder er versucht durch
- aktive Kooperation den Schaden so gering wie möglich zu halten oder macht sogar
- das Best aus seinem Status als Vater eines Kindes.

Kann auch angenehm sein, Vater zu sein, ohne den Ballast einer KM daneben.Wink
.
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#5
1. Ist es zwar absolut nicht in Ordnung von der Freundin, Dich zu hintergehen, und einfach die Pille abzusetzen. Ich weiss, sie behauptet, sie wäre trotz Pille schwanger geworden, aber das glaube ich nicht.
Jedoch muss ich auch sagen, wenn ich trotz angeblicher Pilleneinnahme vorher schon ZWEI Kinder bekommen habe, verlasse ich mich nicht mehr auf die Pille, sondern steige um auf andere Verhütungsmittel.
Bzw. als Mann verhüte ich dann doch selbst mit nem Gummi, oder?

Zumal sie Dich schon bei der Entscheidung mit der Katze so übergangen hat. Ist vielleicht kleinlich, aber wenn ich bei dem Thema "Katze" vereinbare, dass darüber nochmal gesprochen wird, und die Freundin stellt mich dann vor vollendete Tatsachen, dann muss ich als Mann doch damit rechnen, wenn das Thema "Kind" angeschnitten wird, und ich genau so wie bei der Katze vereinbare, dass da nochmals drüber gesprochen wird, dass die Frau mich genauso vor vollendete Tatsachen stellen wird. Ist irgendwo auch blauäugig von Dir gewesen, Deiner Freundin da so zu vertrauen. Sorry, ist nicht bös gemeint.

2. Ist es schon ganz schön doof von Dir zu behaupten, dass Du für keine Anhörung, bzw. Gerichtsverhandlung bzgl. Vaterschaftsfeststellung eingeladen worden bist, schreibst aber zwei Sätze später, dass Du keine eingeschriebene Post aus Deutschland annimmst. Wenn Du die Post nicht annimmst, damit der Einladung zur Anhörung nicht Folge leisten kannst, weil Du ergo von dem Termin nichts wusstest, ist das Dein Problem. Die Augen verschließen und sich dumm stellen nützt wohl nichts.

3. Gibt es in der Schweiz kein Unterhaltsrecht? Sorry, mir stößt es hier ein bisschen bitter auf, dass Du davon sprichst, dass die deutschen Behörden verbotenerweise versuchen, das Unterhaltsrecht in der Schweiz durchzusetzen.
Ich glaube, hättest Du ein Schweizer Mädel [Unterschreitung des Mindestniveaus], müsstest Du auch zahlen, oder etwa nicht?
Wie wäre es denn, wenn ein Schweizer Mädel zu nem Deutschen nach Deutschland gezogen wäre, heimlich die Pille abgesetzt hätte, und nach erfolgreicher Schwangerschaft (selbstverständlich gegen den Willen des Deutschen) wider in die Schweiz zurück wäre. Willst Du mir etwa erzählen, dass die Schweizer Behörden nicht auch versuchen würden, den Kindesvater in die Zahlungspflicht zu nehmen? Das glaube ich nicht. Da müsste der deutsche Papi auch zahlen.
Ich bin kein Freund, bzw. keine Freundin vom deutschen Unterhaltsrecht, aber wenn man z. Zt. noch keine Kinder möchte, und die Freundin möchte aber, dann sollte man(n) auf Nummer sicher gehen, und selbst für die Verhütung sorgen. Vor allen Dingen, wenn vorher schon ein Vertrauensbruch stattgefunden hat, und sie Entscheidungen über Deinen Kopf hinweg und gegen Deinen Willen getroffen hat (Katzenthema).

Ich denke nicht, dass die deutschen Behörden hier irgend etwas "Verbotenes" in der Schweiz durchsetzen wollen. Die Schweizer würden nicht anders reagieren. Denk mal drüber nach.

LG, Familienmensch. Heart
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#6
Was ich alles hätte tun und lassen können will ich hier nicht zur Diskussion stellen, das bringt absolut nichts.

Fakt ist nun mal, dass ich Deutscher bin und das ganze sich in Deutschland abgespielt hat. Nun lebe ich in der Schweiz und deutsches Recht gilt in der Schweiz nun mal nicht. Sicherlich gibt es bilaterale Abkommen, Haager und Luganer Abkommen etc... und das macht die Sache extrem kompliziert.

Sorry, das soll jetzt nicht unhöflich klingen, aber am besten wäre es, wenn sich hier Leute zu Wort melden, die aus eigener Erfahrung berichten können und ggf. Tip's für mich haben. Alle anderen Kommentare mögen zwar lesenswert sein, doch ohne konkreten Bezug zu geltendem Recht in beiden Staaten und der Durchsetzbarkeit ist das nichts anderes als Mutmassen und Hörensagen.

LG multi
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#7
Guckst Du hier: http://www.rhf.admin.ch/rhf/de/home/zivi...20Eherecht
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
jup... kenne ich, suche aber eher konkrete Fälle und Erfahrungsberichte ;-)
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#9
(08-05-2012, 09:56)familienmensch schrieb: aber wenn man z. Zt. noch keine Kinder möchte, und die Freundin möchte aber, dann sollte man(n) auf Nummer sicher gehen, und selbst für die Verhütung sorgen. Vor allen Dingen, wenn vorher schon ein Vertrauensbruch stattgefunden hat, und sie Entscheidungen über Deinen Kopf hinweg und gegen Deinen Willen getroffen hat (Katzenthema).

Das kann man hinterher immer leicht sagen. Hätte, Sollte.
Ich habe einen ganzen Stall voll mit Kindern von einer Frau, vor der mir
ein Elternteil abgeraten hat und es auch einige "Warnschüsse" gab.
Es gab auch Gründe, sich dafür zu entscheiden. Ich wollte es besser machen als meine Eltern mit uns als Scheidungskindern. Ging mit der Frau nicht, das habe ich zu spät eingesehen.
Die Nummer mit der Verhütung gab es bei mir auch, war beim ersten Mal kein Beinbruch, wollte ja auch Kinder. Das zweite Mal war Sie angeblich schon schwanger und das Kind kam im 13. Monat. Da habe ich meine Sachen gepackt.
Wäre ich heute noch mit ihr zusammen, wäre die Kinderschar möglicherweise auf die Stärke einer Fussballelf gewachsen, hätte ich mich alleine auf ihre Verhütung verlassen.

>Ich werde aus Überzeugung keinen Cent bezahlen, eher gehe ich in den >Knast!

Das scheint mir keine Option zu sein. Im Knast landen nur Zahlväter im Bereich der Promille. Knastväter kosten den Steuerzahler auch noch Geld und können keinen Unterhalt verdienen. Die werden mit anderen Zwangsmitteln gefügig gemacht. Für meinen Fall kann ich dir dazu sagen, das ich mich entschieden habe, einen Teil der Scherben aufzukehren, die ich verursacht habe. Die Kinder haben nicht darum gebeten, auf die Welt zu kommen. Ich möchte morgens noch in den Spiegel sehen können, auch wenn mich das derzeit finanziell (und möglicherweise 2-3 weitere Jahrzehnte) an den Rand meiner Leistungsfähigkeit bringt.
Gibt m. E. eigentlich nur zwei Optionen für Leute mit Überlebenswillen: Zahlen oder abhauen.
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#10
Das sind absolut keine Mutmassungen und Hörensagen, Pflichtige in der Schweiz mit Kind in Deutschland gibts genügend. Du kannst es gerne detaillierter haben: Als nächstes wird dir ein Versäumnisbeschluss zugestellt, egal ob du den annimmst oder nicht. Der weitere Rechtsweg ist hier in allen Einzelheiten dargestellt: http://www.ag-warendorf.nrw.de/service/i..._lug__.pdf

Der Rechtsvertreter der Mutter wird ein Beitreibungsbegehren an das Beitreibungsamt stellen, dafür reicht eine beglaubigte Kopie des Versäumnisurteils. Die Zulassung zur Vollstreckung findet in einem summarischen Rechtsöffnungsverfahren statt, genau so wie wenn das Beitreibungsbegehren aus einem anderen Kanton gekommen wäre. Die Vollstreckung passiert nach schweizer Recht, geregelt durch das "Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)". nach dem ersten Zahlungsbefehl, kannst du mit Widersprüchen noch eine Weile verzögern. Dass du deutscher Staatsbürger bist, spielt keine Rolle.

Noch detaillierter wirst du es in Kürze selbst erleben, dann kannst du ja die Vorgänge hier schildern. Wenn du sauer bist, dass dir kein Ausweg genannt werden kann, ist das dein gutes Recht. Das sind viele, denn es gibt keinen. Der Wunsch ist verständlich, aber die Fakten liegen halt bedauerlicherweise anders. Du hast die Wahl, ganz schnell aus der Schweiz in unbekannte Weiten zu verschwinden oder zu verhandeln um die Unterhaltshöhe zu begrenzen oder dich halt pfänden zu lassen.
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#11
(08-05-2012, 10:09)multiscan schrieb: am besten wäre es, wenn sich hier Leute zu Wort melden, die aus eigener Erfahrung berichten können

Ich habe aus eigener Erfahrung geschrieben. Ich lebte als Deutscher viele Jahre in der Schweiz, deutsche Mutter mit Kind in Deutschland, also dieselbe Konstellation wie bei Dir.

Es läuft genauso, wie es p beschrieben hat.
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#12
Also ich gehe da völlig emotoinslos ran uind insofern bin ich weder sauer noch sonstwas. Ich versuche lediglich die Diskussion zielgerichtet zu führen.

Der Link war z.B. sehr hilfreich, da ich einen neuen Ansatzpunkt gefunden habe dem ich nachgehen kann.

Zitat:Warum kann ich nicht aus der inl. Entscheidung/dem inl. Vergleich direkt die
Zwangsvollstreckung in den anderen Vertragsstaaten betreiben?
Derzeit werden inl. Entscheidungen/inl. Vergleiche noch nicht automatisch in einem
anderen Vertragsstaat anerkannt.
Die Gläubigerpartei muss zunächst ein bes. Zwischenverfahren für die Anerkennung
in dem anderen Vertragsstaat (bekannt als „Exequaturverfahren“) beantragen.
Mit anderen Worten:
Die Vollstreckung aus der inl. Entscheidung/dem inl. Vergleich in der Schweiz ist erst
möglich, nachdem ein schweizerisches Gericht erklärt hat, dass die inl.
Entscheidung/der inl. Vergleich in der Schweiz vollstreckbar ist.
Die Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren) verursachen oft
Verzögerungen und zusätzliche Kosten und können sogar in Einzelfällen zu einer
Ablehnung der Anerkennung durch den betroffenen Vertragsstaat führen.
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#13
Wo ist da ein Ansatzpunkt? Glaubst du, die Rechtsvertreter der Mutter hätten Angst vor der tausendfach geübten Formalität des Zwischenverfahrens, das ohnehin schon weggefallen ist oder in den nächsten Monaten ersatzlos wegfällt? Hast du das "in Einzelfällen" bei den Einschränkungen überlesen? Vielleicht hast du ja beim Betreuungsunterhalt Glück (der kommt auch noch auf dich zu) und schaffst es in die Einzelfälle, aber beim Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind mit Sicherheit nicht.

Du bist 120000-200000 EUR Unterhalt wert, hochgerechnet auf die nächsten Jahrzehnte in denen du unterhaltspflichtig sein wirst. Eventuelle "zusätzliche Kosten" sind da ein Witz dagegen, zumal dir alle Kosten für die Geltendmachung ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Das zahlst du und nicht die Mutter. Ebenso die Vollstreckungskosten. Du zahlst jedes dämliche Einschreiben, das du nicht angenommen hast. Die freuen sich sogar, dass du nicht mitwirkst und vor allem dich nicht wehrst, das macht alles sehr einfach. Das sind die leichtesten Fälle.
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#14
@multiscan: Konkrete Fälle tun hier nichts zur Sache, denn es gibt auch so etwas wie Einzelfallentscheidungen. Du kannst Dich in einem Verfahren zwar auf diese Fälle berufen, ob die Richter dem aber Recht geben, ist wieder ein ganz anderes Ding.

Deine Aussage Zitat: "...Deutsches Recht gilt in der Schweiz nicht...",
muss ich Dir leider widersprechen.

@Wackelpudding hat Dir doch den Link geschickt. Schon gelesen?
Hab Dir mal den Art.1 daraus kopiert.

1
Übersetzung1
Übereinkommen
über das auf Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern anzuwendende Recht2

Abgeschlossen in Den Haag am 24. Oktober 1956
Von der Bundesversammlung genehmigt am 1. Oktober 19643
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 18. November 1964
In Kraft getreten für die Schweiz am 17. Januar 1965
(Stand am 23. April 2002)
Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens,
vom Wunsche geleitet, gemeinsame Bestimmungen über das auf Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern anzuwendende Recht aufzustellen,
haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schliessen, und haben
die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
Art. 1
Das Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
bestimmt ob, in welchem Ausmass und von wem das Kind Unterhalt verlangen
kann.
Wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels
an das Recht des Staates anwendbar, in welchem das Kind seinen
neuen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das in den Absätzen 1 und 2 bezeichnete Recht bestimmt auch, wer die Unterhaltsklage
erheben kann und welche Fristen für die Klageerhebung gelten.
«Kind» im Sinne dieses Übereinkommens ist jedes eheliche, nichteheliche oder
angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat.
"

Dies sagt doch schon alles, oder? "Das Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bestimmt..."

Und da Du Deutscher bist, gilt für Dich wohl auch das deutsche Recht. Da hilft auch der Wohnsitz in der Schweiz nichts. Und das sind keine Mutmaßungen. Das sind Tatsachen.

Wenn Du Dich Deiner Verantwortung entziehen willst, dann kehre der Schweiz den Rücken und verziehe nach unbekannt, wo Dich weder Deine Ex, noch die Deutschen Behörden aufspüren. Far, far away.

Ansonsten wirst Du zahlen müssen.

@Sixteen Tons schrieb (Zitat): "Für meinen Fall kann ich dir dazu sagen, das ich mich entschieden habe, einen Teil der Scherben aufzukehren, die ich verursacht habe. Die Kinder haben nicht darum gebeten, auf die Welt zu kommen."

Ich kann Dich absolut verstehen, wenn Du sauer bist, denn Deine Ex hat Dich hinterhältig verar....! Aber Euer Kind kann nichts dafür.

LG, Familienmensch. Heart
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#15
Zunächst mal wurde bisher nur die biologische Vaterschaft festgestellt und sonst nichts. Wenn man daraufhin in Deutschland anfängt munter zu Prozessieren und mich nicht formal korrekt dazu einlädt, ist das ganze Verfahren später null und nichtig, da ich kein rechtliches Gehör gefunden habe.
Eine Ladung oder ein Urteil sind "Gerichtsurkunden" und diese müssen in einer besonderen Form zugestellt werden, was in Deutschland nicht mit einem Einschreiben getan ist und in der Schweiz gleich zweimal nicht.

Können wir die Diskussion sachlich und ohne Anfeindungen/Unterstellungen führen? Denn ich werde sicherlich nicht alles kommentieren, was hier so auf die Schnelle gepostet wird.

Ich möchte für mich einen Weg finden die Angelegenheit so weit wie möglich herauszuzögern oder im Sande verlaufen zu lassen. Dazu ist mir jedes legale Mittel Recht. Des Weiteren gibt es und wird es auch in Zukunft Menschen geben, die letztlich hiervon profitieren können. Egal ob die Sache positiv oder negativ für mich ausgeht, ist es doch für andere eventuell Hilfreich um nicht die selben Fehler zu machen oder eben das richtige zu tun.
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#16
Zunächst sind aus meiner Sicht Erwachsene verantwortlich für das, was sie tun. Wenn dabei Kinder ´rauskommen eben auch für die. Und ich empfinde das gegenüber mir als Steuerzahler in D als unfreundlich, wenn Du mir die wirtschaftlichen Folgen Deines Tuns anlasten willst. Aber soweit wird es eh nicht kommen, weil Du einen entscheidenden Denkfehler machst: Man(n) haut nicht i n die Schweiz ab, wenn man(n) keinen Unterhalt zahlen will, sonder man(n) haut a u s der Schweiz ab...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
Du bist noch in dem Stadium, in dem man an Tricks glaubt. Ich vermute, ich weiss auf was du hinauswillst, denn das versuchen Viele. Du hoffst auf das Zwischenverfahren und willst dort Einrede machen, kein rechtliches Gehör gehabt zu haben oder das deutsche Urteil indirekt angreifen. Mach das ruhig.

Für eine Zustellung genügt eine zustellfähige Adresse und oft nicht einmal das. Schreiben müssen nicht angenommen werden, um zugestellt zu werden. Was du wahrscheinlich getan hast, nennt sich "unberechtige Annahmeverweigerung", das Schriftstück gilt deshalb trotzdem als zugestellt. Zustellungen im Ausland sind in §183 ZPO geregelt und durch zwischenstaatliche Abkommen rechtlich abgesichert. Auf deutscher Seite gibts zwei Behörden, die speziell in Vaterschafts- und Unterhaltssachen bei Pflichtigen im Ausland tätig werden und das ziemlich rechtssicher hinkriegen.

Ein deutsches Versäumnisurteil nach §1600d BGB ergeht und wird rechtskräftig, im Doppelpack mit Kindesunterhalt. Versäumnis ist keine Begründung, das Zwischenverfahren zu kippen, im Gegenteil. Speziell dafür gibt es sogar eigene Regelungen, im Gegensatz zu allen anderen Versäumnisurteilen müssen bei einer beabsichtigten Vollstreckung im Ausland extra Tatbestand und Gründe genannt werden, damit die Vollstreckung auch sicher in die Wege geleitet werden kann und im Ausland als Vollstreckungsgrundlage gilt.

Umgekehrt ist es übrigens genauso, wenn der Vater in Deutschland ein Kind in der Schweiz hat. Solche Fälle haben wir auch genügend.

Die Schweiz ist ein beschissener Ort, um Unterhaltsforderungen zu entgehen.
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#18
Dann schau doch mal §183 Abs. 5 an an ;-)

"unberechtigte Annahmeverweigerung" ??? In Deutschland mag es sicherlich ein Gesetz geben, das das regelt, ich sitze hier aber in der Schweiz und da kann mich deutsches Recht in vielen Belangen nicht wirklich kratzen ;-)

P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.
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#19
*seufz* @ Multiscan - Jetzt nimm mal bitte die Wut aus dem Bauch und lies aufmerksam, was dir geschrieben wurde/wird.

Abseits der Verantwortungsthematik, also rein juristisch betrachtet:

Du hast eine Adresse in der Schweiz, an der du gemeldet bist. Dahin kommen die Einschreiben. Mit Postzustellungsurkunde. Wenn du die nicht abholst, ist das dein Privatvergnügen. Es gilt "zugestellt" und nicht, ob du es liest oder nicht. Gerichte machen das hundertfach täglich, die kennen ihren Job und machen da keine lächerlichen Formalfehler, auch wenn du das hoffst oder meinst oder glaubst oder was auch immer...
Du bist also rechtlich korrekt informiert und hast die Möglichkeit, rechtliches Gehör zu finden. Wenn du diese Chance nicht wahrnimmst, ist es wieder ein Privatvergnügen, interessiert aber niemanden.

Wenn die biologische Vaterschaft festgestellt wird, wird auch zügig die rechtliche festgestellt. Ob dir das passt oder nicht ist - mit Verlaub - scheißegal. Dazu musst du dich auch nicht äußern. Das hat deine DNA schon für dich getan.
(By the way: Hättest du was verhindern/rauszögern wollen, wäre eine Test-Abgabeverweigerung/verzögerung vielleicht sinnvoller gewesen, aber der Zug ist abgefahren.)

Abgesehen davon: Ich kann zwar nicht aus der Erfahrung Schweiz- Deutschland reden, aber aus Österreich-Deutschland.

Prozessiert wird, wo die Kids ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zusätzlich haben alle Beteiligten die Deutsche Staatsangehörigkeit. Das bedeutet, es wird IN Deutschland NACH Deutschem Recht verhandelt und es gibt ein DEUTSCHES Urteil dazu. Lediglich die Vollstreckung INNERHALB der Schweiz bedarf der Zustimmung der Schweizer Justiz und dafür gibts jede Menge simple Abkommen, die genau das erleichtern. Die Zeiten, zu denen man als unwilliger Daddy einfach 20 km über die Grenze gezogen ist und aller Schulden ledig war, sind vorbei.

Demzufolge: Die Sache wird mit Sicherheit NICHT im Sande verlaufen. Und ein passives Rauszögern durch "sich tot stellen" führt nur dazu, dass in ein paar Wochen/Monaten plötzlich deine Konten leer sind, weil gepfändet.
Deine Chancen, wie bereits geschrieben:
1. Weit unbekannt verziehen.
2. Schaden minimieren durch eine Mischung aus Kooperation und Verzögerung.
3. Weiter nur über irgendwelche schweizer oder deutschen Rechtsauslegungen fabulieren, an denen niemand ausser dir zweifelt, und eben die Pfändung abwarten.

Du willst sachlich diskutieren? Dann tu es und schwadroniere hier nicht mit Halbwissen rum, das jeglicher Grundlage entbehrt.
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#20
Edit: Da ich nicht löschen kann/darf..... Inhalt gelöscht.

Bleibe dabei die Diskussion sachlich führen zu wollen. Falls das nicht möglich ist, gibt es auch noch andere Foren.
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#21
Zustellung:
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_...-hzk65.htm
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_...5-755f.htm

Beitreibung:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rech...ibung.html

Nur mal so für`n Anfang. Viel Spaß.
Ich klink mich ansonsten aus - du suchst keine Hilfe, sondern Ärger.
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#22
Nur kurz die Links überflogen, doch wie es scheint bestätigt das meine Annahme ???

Mehr heute Abend, bin jetzt busy
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#23
(08-05-2012, 13:57)multiscan schrieb: Dann schau doch mal §183 Abs. 5 an an ;-)

Der erleichtert die Zustellung noch zusätzlich. Für den Geltungsbereich der dort aufgeführten Vereinbarungen. Keine Ahnung, ob die Schweiz dazugehört, ist auch egal, die anderen Regelungen reichen bereits aus. Die Schweiz ist übrigens Mitgliedsstaat des Haager Zustellungsübereinkommens, vielleicht ist das im Gesetz genannt. Hier: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_...-hzk65.htm - demnach gilt bereits die "einfache Übergabe", egal ob du die Hände hebst und die Haustür zuschlägst. Es genügt ein formloser Antrag an das zuständige schweizer Prozessgericht. Null Problem für den Rechtsvertreter der Mutter.

Sollte den Absendern dabei wirklich ein Fehler unterlaufen sein, werden sie es einfach nochmal beginnen. Die nächsten 18-27 Jahre haben sie Zeit dafür. Würde mich aber wundern, wenn das DIJuF oder BFJ Fehler machen, die werden eingeschaltet sobald der Beistand keine Lust mehr hat. Kostenfrei für die Mutter.

(08-05-2012, 13:57)multiscan schrieb: "unberechtigte Annahmeverweigerung" ??? In Deutschland mag es sicherlich ein Gesetz geben, das das regelt, ich sitze hier aber in der Schweiz und da kann mich deutsches Recht in vielen Belangen nicht wirklich kratzen ;-)

Der Ausdruck "unberechtigte Annahmeverweigerung" ist kein definierter Tatbestand eines Ereignisses, sondern die Bezeichnung einer Zustellung, bei der Adressat nichts wollte, was aber keine Folgen am Zustellungserfolg hatte. In der Schweiz gibts dafür vielleicht eine andere Ausdrucksweise.

(08-05-2012, 13:57)multiscan schrieb: P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.

Wunderbar. Das "besser bezahlt" wusste dummerweise sicher auch die Mutter zu schätzen, die nun voll dabei ist, das Geld mit Hilfe des Unterhaltsrechts zu sich umzuleiten.
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#24
@multiscan

Wenn Du trotzdem http://www.bern.diplo.de/contentblob/328...erhalt.pdf weiterträumen willst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
(08-05-2012, 14:09)multiscan schrieb: Falls das nicht möglich ist, gibt es auch noch andere Foren.
Es gibt ja hier keine Zwangsmitgliedschaft. Es besteht Reisefreiheit.

(08-05-2012, 13:08)multiscan schrieb: Können wir die Diskussion sachlich und ohne Anfeindungen/Unterstellungen führen?
Anfeindungen kann ich nicht erkennen - eher scheint bei dir noch eine gewisse Naivität vorzuherrschen.

Faktisch, wenn man das als "Fehler" bezeichnen möchte, sind alle denkbaren Fehler von dir bereits gemacht (naives Vertrauen, wohnsitzmäßige Erreichbarkeit/Zustelladresse für Vaterschaftsfeststellung, Mitwirkung bei Test, gerichtlich-legale Vaterschaftsfestellung, etc.). Was hier geschrieben wurde, sind nur die bekannten und erwartbaren Folgen daraus.

Die Verzögerungen auf die du wohl spekulierst, werden nur einen marginalen Zeitrahmen innerhalb der mindetens achtzehnjährigen Unterhaltspflicht darstellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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