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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#10
Das sind absolut keine Mutmassungen und Hörensagen, Pflichtige in der Schweiz mit Kind in Deutschland gibts genügend. Du kannst es gerne detaillierter haben: Als nächstes wird dir ein Versäumnisbeschluss zugestellt, egal ob du den annimmst oder nicht. Der weitere Rechtsweg ist hier in allen Einzelheiten dargestellt: http://www.ag-warendorf.nrw.de/service/i..._lug__.pdf

Der Rechtsvertreter der Mutter wird ein Beitreibungsbegehren an das Beitreibungsamt stellen, dafür reicht eine beglaubigte Kopie des Versäumnisurteils. Die Zulassung zur Vollstreckung findet in einem summarischen Rechtsöffnungsverfahren statt, genau so wie wenn das Beitreibungsbegehren aus einem anderen Kanton gekommen wäre. Die Vollstreckung passiert nach schweizer Recht, geregelt durch das "Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)". nach dem ersten Zahlungsbefehl, kannst du mit Widersprüchen noch eine Weile verzögern. Dass du deutscher Staatsbürger bist, spielt keine Rolle.

Noch detaillierter wirst du es in Kürze selbst erleben, dann kannst du ja die Vorgänge hier schildern. Wenn du sauer bist, dass dir kein Ausweg genannt werden kann, ist das dein gutes Recht. Das sind viele, denn es gibt keinen. Der Wunsch ist verständlich, aber die Fakten liegen halt bedauerlicherweise anders. Du hast die Wahl, ganz schnell aus der Schweiz in unbekannte Weiten zu verschwinden oder zu verhandeln um die Unterhaltshöhe zu begrenzen oder dich halt pfänden zu lassen.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von p__ - 08-05-2012, 10:32

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