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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#14
@multiscan: Konkrete Fälle tun hier nichts zur Sache, denn es gibt auch so etwas wie Einzelfallentscheidungen. Du kannst Dich in einem Verfahren zwar auf diese Fälle berufen, ob die Richter dem aber Recht geben, ist wieder ein ganz anderes Ding.

Deine Aussage Zitat: "...Deutsches Recht gilt in der Schweiz nicht...",
muss ich Dir leider widersprechen.

@Wackelpudding hat Dir doch den Link geschickt. Schon gelesen?
Hab Dir mal den Art.1 daraus kopiert.

1
Übersetzung1
Übereinkommen
über das auf Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern anzuwendende Recht2

Abgeschlossen in Den Haag am 24. Oktober 1956
Von der Bundesversammlung genehmigt am 1. Oktober 19643
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 18. November 1964
In Kraft getreten für die Schweiz am 17. Januar 1965
(Stand am 23. April 2002)
Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens,
vom Wunsche geleitet, gemeinsame Bestimmungen über das auf Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern anzuwendende Recht aufzustellen,
haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schliessen, und haben
die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
Art. 1
Das Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
bestimmt ob, in welchem Ausmass und von wem das Kind Unterhalt verlangen
kann.
Wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels
an das Recht des Staates anwendbar, in welchem das Kind seinen
neuen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das in den Absätzen 1 und 2 bezeichnete Recht bestimmt auch, wer die Unterhaltsklage
erheben kann und welche Fristen für die Klageerhebung gelten.
«Kind» im Sinne dieses Übereinkommens ist jedes eheliche, nichteheliche oder
angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat.
"

Dies sagt doch schon alles, oder? "Das Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bestimmt..."

Und da Du Deutscher bist, gilt für Dich wohl auch das deutsche Recht. Da hilft auch der Wohnsitz in der Schweiz nichts. Und das sind keine Mutmaßungen. Das sind Tatsachen.

Wenn Du Dich Deiner Verantwortung entziehen willst, dann kehre der Schweiz den Rücken und verziehe nach unbekannt, wo Dich weder Deine Ex, noch die Deutschen Behörden aufspüren. Far, far away.

Ansonsten wirst Du zahlen müssen.

@Sixteen Tons schrieb (Zitat): "Für meinen Fall kann ich dir dazu sagen, das ich mich entschieden habe, einen Teil der Scherben aufzukehren, die ich verursacht habe. Die Kinder haben nicht darum gebeten, auf die Welt zu kommen."

Ich kann Dich absolut verstehen, wenn Du sauer bist, denn Deine Ex hat Dich hinterhältig verar....! Aber Euer Kind kann nichts dafür.

LG, Familienmensch. Heart
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von familienmensch - 08-05-2012, 11:40

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