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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#28
Aus dem Link, nur um es nochmal zu verdeutlichen:

"Artikel 10

Dieses Übereinkommen schließt, sofern der Bestimmungsstaat keinen Widerspruch erklärt, nicht aus,

a) dass gerichtliche Schriftstücke im Ausland befindlichen Personen unmittelbar durch die Post übersandt werden dürfen,

b) dass Justizbeamte, andere Beamte oder sonst zuständige Personen des Ursprungsstaats Zustellungen unmittelbar durch Justizbeamte, andere Beamte oder sonst zuständige Personen des Bestimmungsstaats bewirken lassen dürfen,

c) dass jeder an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligte Zustellungen gerichtlicher Schriftstücke unmittelbar durch Justizbeamte, andere Beamte oder sonst zuständige Personen des Bestimmungsstaats bewirken lassen darf.

Demnach ist die Postzustellung rechtskräftig, solange die Schweiz kein Veto einlegt. Keine Ahnung wo du da eine Bestätigung deiner Annahme rausliest."

Was ich nicht weiß, aber das kann vielleicht jemand anders beantworten: Ist die Anwesenheit des Vaters beim Vaterschaftsfestellungsverfahren überhaupt zwingend Bedingung. Kann ich mir schwer vorstellen.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von Jessy - 08-05-2012, 20:21

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