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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#29
(08-05-2012, 20:21)Jessy schrieb: Ist die Anwesenheit des Vaters beim Vaterschaftsfestellungsverfahren überhaupt zwingend Bedingung. Kann ich mir schwer vorstellen.

Bei keinem Verfahren ist die Anwesenheit nötig. Bei Abwesenheit gibts das besagte Versäumnisurteil. Zustellungstricks verzögern höchstens kurz. Kann auch sein, dass erst der billigste und kürzeste Weg probiert wird, wenn der nicht anschlägt dann halt die Standardkeule nachgeschoben. Der Pflichtige ist ja bekannt und die Vaterschaft festgestellt, da kann man sich ganz gelöst ans kassieren machen.

Zitat:Naiv zu glauben hier wäre es möglich sachlich zu diskutieren.

Wer ist hier unsachlich? Dir wurden massenhaft Vorgänge, Aspekte, Dokumente, Gesetze, Regelungen, Verfahrensweisen vor die Füsse gelegt. Fundiert und sauber geschrieben. Statt eines rotzigen "tschüss" wäre eigentlich ein Dank fällig an die gewesen, die sich die Mühe gemacht haben dir das zu schreiben. Du scheinst extrem dünnhäutig zu sein - angesichts der kommenden Unterhaltsforderungen keine hilfreiche Haltung. Dort liegen deine Probleme und nicht hier im Forum, wo du schon bei dir unangenehmen Meinungen hochdrehst.

Dein Account ist nicht gelöscht. Du kannst jederzeit berichten, wie sich deine Vorstellungen in der Praxis bewährt haben.

Wenn du woanders weiterfragen willst, gibts mehre Foren. ISUV, vatersein.de, treffpunkteltern.de, allein-erziehend.net ... Auch dabei viel Spass.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von p__ - 08-05-2012, 20:41

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