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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#41
(10-05-2012, 11:05)~user gelöscht~ schrieb: Die andere Frau hat mich hinters Licht geführt, ich würde sogar so weit gehen zu sagen dass es Betrug war. Darf man einem Menschen nicht vertrauen den man liebt? Sie wollte unbedingt ihr Kind und nun hat sie es.
Du solltest mal anfangen strikt zu unterscheiden, zwischen dem, was du und ggf. wir für gerecht und richtig halten und dem, was die jeweils zuständige Justiz dafür hält.

Wenn du dich über Ersteres austauschen möchtest, findest du hier sicher viel Zustimmung.

Deine Annahmen darüber, was wohl die deutsche/helvetische Justiz mit dir anstellen kann und darf liegen aber weit von der Realität entfernt.
Du sitzt nun mal in einem Land, dass es sich zur Aufgabe gemacht der weltbeste Büttel der Unterhaltskriegsgewinnler zu sein.
Deine Entrüstung darüber wird dich kaum vor der Hinrichtung schützen.

In einem Film wurde mal jemand zu 10 Jahren Knast verurteilt.
Der Delinquent war völlig entsetzt und rief: "Ich kann unmöglich für 10 Jahre in den Knast gehen!"
Darauf der Richter lakonisch: "Dann gehen Sie eben so lange sie können!"

Aus meiner Sicht hast du genau die 2 Optionen die ein Gast im Restaurant hat:
Zahlen oder rennen.

Entscheide dich.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von beppo - 10-05-2012, 11:52

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