10-05-2012, 23:10
Betreuungsunterhalt richtet sich nach den Ansprüchen und Rechten der Person, die ihn verlangt, d.h. der Mutter. Auch da ist es egal, wo sich der Pflichtige aufhält. Womöglich gibts da aber wirklich Bremsen, die man in der Schweiz ziehen kann. Das weiss ich nicht, Fälle mit Betreuungsunterhalt Vater/Schweiz kenne ich nicht, nur Kindesunterhaltsfälle.