Besteht ein Titel oder nicht?
Wenn nicht, einfach nicht mehr zahlen (vielleicht dies fairerweise vorher mitteilen) und warten was passiert
Wenn ja, Titel zurückverlangen, bzw. versuchen, diesen ausser Kraft zu setzen. Also den ganzen langen Weg gehen und auf möglichst frühzeitigen Erfolg hoffen. Evtl. Zahlungen unter Vorbehalt auf Treuhandkonto.
Und selbstverständlich kann ein Rückgriff auf dich stattfinden. Allerdings ist dann deine Exfrau genauso fällig und die Eltern des "glücklichen" Vaters des Kindes auch. Die Freibeträge/Selbstbehalt ist höher. Die Sozialbehörde wird es sicherlich versuchen und androhen und am Schluss nicht durchziehen.
Wenn nicht, einfach nicht mehr zahlen (vielleicht dies fairerweise vorher mitteilen) und warten was passiert
Wenn ja, Titel zurückverlangen, bzw. versuchen, diesen ausser Kraft zu setzen. Also den ganzen langen Weg gehen und auf möglichst frühzeitigen Erfolg hoffen. Evtl. Zahlungen unter Vorbehalt auf Treuhandkonto.
Und selbstverständlich kann ein Rückgriff auf dich stattfinden. Allerdings ist dann deine Exfrau genauso fällig und die Eltern des "glücklichen" Vaters des Kindes auch. Die Freibeträge/Selbstbehalt ist höher. Die Sozialbehörde wird es sicherlich versuchen und androhen und am Schluss nicht durchziehen.