15-05-2012, 11:28
Wenn der Titel nicht freiwillig rüberkommt, geht das nur auf die harte Tour.
Und die harte Tour fängt eben mit der Auskunft an.
Du brauchst ja eine Begründung für die mögliche "Abänderungsklage".
Ab dem Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens brauchst du dann rückwirkend keinen Unterhalt mehr zu zahlen, falls deine Aktion Erfolg hat.
Und jetzt rate mal wie einfach es wird, die zuviel gezahlten Beträge zurück zu fordern?
Und als Vergleich: rate mal wie einfach Mutti an dein Geld rankommt, wenn du nicht zahlst?
Und die harte Tour fängt eben mit der Auskunft an.
Du brauchst ja eine Begründung für die mögliche "Abänderungsklage".
Ab dem Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens brauchst du dann rückwirkend keinen Unterhalt mehr zu zahlen, falls deine Aktion Erfolg hat.
Und jetzt rate mal wie einfach es wird, die zuviel gezahlten Beträge zurück zu fordern?
Und als Vergleich: rate mal wie einfach Mutti an dein Geld rankommt, wenn du nicht zahlst?