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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
(26-10-2012, 10:07)karlma schrieb: Antwort: "Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung im Bescheid des JC macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist."

Ich sehe es leider auch so, dass damit Eilbedürftigkeit entfallen ist. Rückstände (so rechtswidrig sie auch entstanden sind) können nur in Hauptsacheverfahren geklärt werden. Das hätte man mit anhängig machen sollen.

Für die Ankündigung sich nur "3-Monate" an die Gesetze halten zu wollen, gibt es keinen sachlichen Grund, es sei denn das stimmt mit dem Bewilligungszeitraum überein. Aber das hilft dennoch nicht eine Eilbedürftigkeit zu begründen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Ja, den Gedanken hatte ich auch und hatte deswegen ja auch hier nachgefragt.
Das würde bedeuten, dass ich noch schnell den entsprechenden Unterhalt für Oktober bezahle aber was mache ich mit September?
Soll ich das jetzt nachzahlen, in der Hoffnung, dass die JC-Trulla dann auch für September nachzahlt?

Nach meiner Rechnung sind immer noch über 500,-€ offen, nur habe ich völlig den Überblick verloren für welchen Monat.
Das geht aus den tollen Überweisungen auch nicht hervor.
Jedenfalls nicht für mich ersichtlich.
Im Übrigen hatte ich auch einen "normalen" Antrag gestellt. Mal sehen, wie lange der dauert.
Aber gut. ich werde dann wohl mal am WE versuchen, die Zahlungen zu sortieren.
Mal sehen ob mich das schlauer macht.

Danke euch erstmal wieder.
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Hinsichtlich dessen:
Diese Bewilligung erfolgt in der Annahme tatsächlicher Unterhaltsleistungen in dieser Höhe und die Beklagte wird im Nachhinein Nachweise hierüber erbitten."

...gehe ich davon aus, dass alles im vernünftigen Rahmen ablaufen wird, solange die "wirklichen" von dir geleisteten Zahlungen nachgewiesen werden.

Von daher würde ich den Ball flach halten.
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Davon bin ich bei dieser Schnatter überhaupt nicht überzeugt aber ich weiß ja nun, wie gut die Fliegenklatsche funktioniert insofern bin ich doch gewillt, das zu akzeptieren.
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Was glaubst Du eigentlich, irgendwann mal endlich aus diesem Mist rauszukommen?
Wenn jemand längst hingeschmissen haben sollte, dann doch Du!

Laß mich raten: Du hast Kontakt zu Deinen Kindern!?
Wink
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Jein.
Es wird weniger, weil sie auch älter werden.

Aber ab und zu unternehmen wir was.
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(26-10-2012, 22:06)blue schrieb: Was glaubst Du eigentlich, irgendwann mal endlich aus diesem Mist rauszukommen?

Wenn alle meine Kinder volljährig sind.
Das nächste in 2,5 Jahren, das letzte in 5,5 Jahren.
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(26-10-2012, 22:20)beppo schrieb: Jein.
Es wird weniger, weil sie auch älter werden.
Sehr gut.

Der Kontakt wird intensiver, wenn Sie für Dich aufkommen müssen. Smile
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(26-10-2012, 10:07)karlma schrieb: Bei Deiner Antwort kann man unterstellen, dass Du mit wesentlich längerer Zeit des Hilfebezuges rechnest und Dir unterstellen, das Du nicht daran arbeiten wirst, die wirtschaftliche Situation so zu verbessern, dass dann keine Hilfe mehr erforderlich ist.

Dann muss aber auch das Jobcenter zumutbare Jobangebote vorlegen, die @beppo wirklich von Sozialleistungen unabhängig machen.

Nicht nur fordern, auch fördern ist gefragt.

@beppo bewirbt sich sicher im Rahmen seiner Eingliederungsvereinbarung.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Ich habe mich beworben.
Für das JC ausreichend, für die GegenRAtte im Unterhaltsverfahren natürlich unzureichend.

Seit 2 Monaten habe ich nun, mit Hilfe des JC, einen Job, der mich selbst aus der Bedürftigkeit holt.
Nur die Unterhaltspflicht macht mich wieder bedürftig.

Ob ich langfristig bedürftig bleibe und wie lange hängt also alleine vom Familiengericht ab.

Natürlich tragen diese beiden staatlichen Institutionen ihre Meinungsverschiedenheit auf meinem Rücken aus.
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Ich habe mich jetzt entschieden, im Sinne von Karlma zu antworten:

"Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung des JC, sowie der immer noch bestehende Rückstand von 526,14€ macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist.
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