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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#6
Zu ergänzen:

"Ihren Bewilligungs-/Änderungsbescheid sowie den Zahlungseingang über die noch ausstehenden Leistungen habe ich mir bis zum xx.yy.zz vorgemerkt. Sollte ich in dieser Frist weder Bewilligung noch Zahlung feststellen, werde ich den Sachverhalt dem örtlich zuständigen Sozialgericht zur Prüfung vorlegen. Einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung behalte ich mir ausdrücklich vor."
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Sixteen Tons - 16-05-2012, 08:24

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