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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#85
Beppo, es gibt keine Rechtsgrundlage für den Schmonz von
der SB vom Jobcenter.
Aus dem §11 Abs. 7 kann ich das jedenfalls nicht erkennen und
das Bundessozialgericht in dem zitierten Urteil auch nicht.
Jedenfalls hat das Jobcenter nicht (rückwirkend) eine eigene Ermessensentscheidungen zu treffen,
ob ein Familiengerichtsbeschluß zur Unterhaltsverpflichtung für die Berechnung von Sozialleistung anzuerkennen ist.
Genauso kann es keine Unterhaltsbeträge festsetzen, das kann
nur das Familiengericht.

Die Beträge für den Unterhalt sind jederzeit pfändbar und stehen damit nicht zur freien Disposition.
Das JC soll sich ausschliesslich daran halten, was zu den Absetzbeträgen gem. §11 SGB II gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nach Sozialrecht , §2 Abs. 1 SGB II "Grundsatz des Forderns", soll aber der Leistungsbezieher alle Anstrengungen unternehmen, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Insofern ist damit zu rechnen, das der
Leistungsbezieher zur Abänderung des Titels aufgefordert wird.
An dieser Stelle würde ich dann wieder das BSG-Urteil zücken und fragen, warum denn die höchste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit sich bei Unterhaltsverpflichtungen dagegen entschieden hat. Dann kann es aber trotzdem noch passieren, das sich das JC nicht dafür interessiert und dann muß man sich vor dem SG oder weiterer Instanzen dagegen wehren. Aber du bist ja schon gut dabei Big Grin.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Sixteen Tons - 23-10-2012, 00:24

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