Dass das Jobcenter mit seiner eigentümlichen Weltverdrehung nicht durchkommt war klar. Sie hamms halt wieder mal versucht, die ätzenden Batzn.
Glückwunsch!
Glückwunsch!
(23-10-2012, 19:21)SG schrieb: Es dürfte dem Antragsteller vorliegend jedoch aufgrund der Höhe der nicht berücksichtigten Unterhaltszahlungen nicht zugemutet werden, in "Vorleistung zu treten.Interessant ist aber, dass sich ein Gericht mal zu der immer schwierigen "Vorleistungs-"problematik äußert. Hoffentlich tun sie das dann auch im Beschluss - das wäre sehr nützlich- für viele.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #