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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
Hinsichtlich dessen:
Diese Bewilligung erfolgt in der Annahme tatsächlicher Unterhaltsleistungen in dieser Höhe und die Beklagte wird im Nachhinein Nachweise hierüber erbitten."

...gehe ich davon aus, dass alles im vernünftigen Rahmen ablaufen wird, solange die "wirklichen" von dir geleisteten Zahlungen nachgewiesen werden.

Von daher würde ich den Ball flach halten.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von blue - 26-10-2012, 21:48

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