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Herzlose Richterin entriss Vater todkrankes Kind (3)
#1
In heute.at aus Niederösterreich: http://www.heute.at/news/oesterreich/noe...654,710917

"Doch die - laut Zeugen gewalttätige - Kindsmutter wollte Ines zurück, klagte auf einen Obsorgewechsel. Eine Gutachterin befragte dazu ausschließlich die Mutter, eine Richterin am Bezirksgericht Laa an der Thaya entschied: Ines muss zu ihrer Mama, die sie seit einem Jahr nicht mehr gesehen hat."

Vor ein paar Jahren wäre sowas noch nicht durch die Selbstzensur der Journaille gekommen.
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#2
Entsetzlich.

In einem anderen Forum las ich kürzlich, daß ein JA Mitarbeiter dem Umgangsvater den Vorschlag gemacht hat, die bei der unbescholtenen Mutter lebenden Geschwisterkinder zu trennen. Ein Kind soll zum Vater gegeben werden, um so endlich die Fahrtkostenproblematik für Umgang zu umgehen. Der Vater möchte die Geschwister gar nicht trennen. Das sind m. E. Händel wie auf dem Viehmarkt.
Müsste man nicht eigentlich bei Kenntnis solcher Sachverhalte den Verdacht einer Straftat haben?
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#3
(16-05-2012, 10:13)Sixteen Tons schrieb: Müsste man nicht eigentlich bei Kenntnis solcher Sachverhalte den Verdacht einer Straftat haben?

Im Familienrecht sollte man generell zuerst einmal einen Generalverdacht aussprechen und von Straftaten ausgehen. Genau wie in anderen Gebieten (SGB - Bedarfsgemeinschaft) unterliegen Richter, Anwälte, JAs, Gutachter der Beweislastumkehr, d.h. sie müssen beweisen, dass sie nicht schuldig sind.

Ich für meinen Teil mache es wo ich kann (mit meinen bescheidenden Mitteln). In meiner Stammkneipe haben Richter, FamAnwälte, JA Mitarbeiter und Co per se Hausverbot. Sobald ich davon Wind bekomme, dass sich da ein Täter unter die Reihen der ehrlichen Bürger gemischt hat, wird die Person rausgeschmissen PUNKT!

Dieses Pack hat mir persönlich gegenüber die Bringschuld zu beweisen dass sie keine Täter sind.

Die Freundin meines Kumpels (Inhaber Stammkneipe) steht gerade vor ihren letzten Prüfungen zur Anwaltsgehilfin. Sie macht die Ausbildung zu Ende und sucht jetzt schon nach anderen Aufgabengebieten fern der Anwaltstäter. Sie schämt sich mittlerweile für ihre ursprüngliche Berufswahl.

JJC
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#4
Das wäre doch ein Fall für den grünen Plastikerpel.Wink
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