06-06-2012, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-06-2012, 17:17 von Hagen von Tronje.)
Außerdem muss man sehen, dass die Gerichte hier oft über Maximalforderungen urteilen. Also das, was der Vater vernünftigerweise überhaupt zahlen würde (oder in anderen Fällen: zahlen kann).
Das Kind lernt daraus, dass man Geld auch ohne jede Gegenleistung bekommen kann. Warum also beim Vater bedanken, wenn dieser im Grunde so geizig ist, dass er nicht einmal mehr zahlt als er gesetzlich muss. Dieser Irrglaube kann nämlich schnell entstehen, da Kindern (und meistens auch der Ex) der Bezug zwischen den aufgerufenen Geldbeträgen und der dahinter stehenden Arbeitsleistung völlig fehlt.
Besser wäre es, wenn das Kind sieht, dass es die Mutter mit ihrem Selbstverwirklichungsjob nicht schafft, für Extras zu sorgen, während der Vater mit seinem (vergleichsweise langweilig klingenden) Ganztagsjob manche Extras stemmen kann (trifft natürlich beim B. jetzt nicht ganz zu; ist aber generell richtig).
Das Kind lernt daraus, dass man Geld auch ohne jede Gegenleistung bekommen kann. Warum also beim Vater bedanken, wenn dieser im Grunde so geizig ist, dass er nicht einmal mehr zahlt als er gesetzlich muss. Dieser Irrglaube kann nämlich schnell entstehen, da Kindern (und meistens auch der Ex) der Bezug zwischen den aufgerufenen Geldbeträgen und der dahinter stehenden Arbeitsleistung völlig fehlt.
Besser wäre es, wenn das Kind sieht, dass es die Mutter mit ihrem Selbstverwirklichungsjob nicht schafft, für Extras zu sorgen, während der Vater mit seinem (vergleichsweise langweilig klingenden) Ganztagsjob manche Extras stemmen kann (trifft natürlich beim B. jetzt nicht ganz zu; ist aber generell richtig).