18-06-2012, 01:06
das gefällt mir gut:
Das aber, würde ich anders formulieren:
Er könnte auch ohne Antrag Ordnungsmittel verhängen.
Stellst Du einen Antrag, dann ist er an die gesetzlichen Voraussetzungen bebunden. Dann schrumpft sein Ermessen auf null, wenn das Ordnungsgeld beantragt wird.
beppo schrieb:Na und?
Was meinst du denn, warum man im Gericht sitzt und nicht im Eiscafe?
Das aber, würde ich anders formulieren:
beppo schrieb:Ob der Richter Ordnungsmittel verhängt, hängt nicht von einem Antrag ab.ob ein Richter Ordnungsmittel festsetzt, hängt von Deinem Antrag ab.
Man kann es dem Richter also praktisch nur vorschlagen.
Er könnte auch ohne Antrag Ordnungsmittel verhängen.
Stellst Du einen Antrag, dann ist er an die gesetzlichen Voraussetzungen bebunden. Dann schrumpft sein Ermessen auf null, wenn das Ordnungsgeld beantragt wird.