Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag beim FamGericht - Anregungen ?
#26
Na und?
Was meinst du denn, warum man im Gericht sitzt und nicht im Eiscafe?
Zitieren
#27
der hinweis nach 89 wird doch von amtswegen erteilt, oder nicht?
Zitieren
#28
(17-06-2012, 22:11)beppo schrieb: Na und?
Was meinst du denn, warum man im Gericht sitzt und nicht im Eiscafe?
... aber auch nicht im Schwurgerichtssaal.
.
Zitieren
#29
(17-06-2012, 22:52)iglu schrieb: der hinweis nach 89 wird doch von amtswegen erteilt, oder nicht?
Ja, aber oft nicht ohne, dass man den Richter darauf stößt.
Das gilt afaik auch für die Verhängung.
Ob der Richter Ordnungsmittel verhängt, hängt nicht von einem Antrag ab.
Man kann es dem Richter also praktisch nur vorschlagen.
Zitieren
#30
das gefällt mir gut:
beppo schrieb:Na und?
Was meinst du denn, warum man im Gericht sitzt und nicht im Eiscafe?

Das aber, würde ich anders formulieren:
beppo schrieb:Ob der Richter Ordnungsmittel verhängt, hängt nicht von einem Antrag ab.
Man kann es dem Richter also praktisch nur vorschlagen.
ob ein Richter Ordnungsmittel festsetzt, hängt von Deinem Antrag ab.
Er könnte auch ohne Antrag Ordnungsmittel verhängen.
Stellst Du einen Antrag, dann ist er an die gesetzlichen Voraussetzungen bebunden. Dann schrumpft sein Ermessen auf null, wenn das Ordnungsgeld beantragt wird.
Zitieren
#31
Ein gerichtlicher Umgangsvergleich kann mithilfe eines Titels vollstreckt werden.
Das wird aus guten Gründen wohl selten praktiziert, wie auch Ordungsmittel anzudrohen Grenzen hat, weil schlecht umsetzbar.

Clevere Mütter lachen über solche Maßnahmen und lassen sich nicht davon abhalten, andere Mittel anzuwenden, um den Vater fern zu halten, ja werden in diese Richtung sogar zu suchen motiviert.

Daher halte ich solche rechtlichen Maßnahmen für grundsätzlich ungeeignet, da sie von nicht einmal allzu pfiffigen Müttern leicht unterlaufen werden können.
.
Zitieren
#32
Ja. Gut und schön.
Deine Kinder hast Du trotzdem nicht bei Dir.
Warum wohl?
Zitieren
#33
Ausgerechtet der EfKiR ... .Big Grin

Rhetorische Frage:
Haben die in Verfahren Erfolg?
.
Zitieren
#34
Noch einmal inhaltlich zum Antrag:

wenn ich das mit boshafter Brille lese, finde ich nur Gründe, warum eigentlich kein Umgang stattfinden sollte und dass dir das zu viel Aufwand ist und du eigentlich gar keinen Bock hast.

Formulier den Antrag kurz und knapp, fordere mehr Kooperation der Mutter ein und verzichte auf das ganze Gedöns.
Das kannst du immer noch in weiteren Schriftsätzen und bei der Anhörung unterbringen.

Zitat:dass die Erwiderung gute sieben Seiten lang gewesen ist.

Böser Fehler, den wohl jeder anfangs macht. Man wertet die Anschuldigungen der Gegenseite nur auf, wenn man sich großartig dazu verhält.

Auch hier kurz und knapp verneinen. "Im Übrigen sind die zahlreichen An-, Vorwürfe der Gegenseite haltlos."

Vielleicht noch kurz begründen, dass sie auch nicht plausibel sind.
Zitieren
#35
Vielen Dank für eure umfangreichen Meinungen und Tipps.
Zitieren
#36
...
Zitieren
#37
was hat das mit ipads situation zu tun?
Zitieren
#38
Sorry!
Zitieren
#39
nö, hat irgendwie gar nichts damit zu tun.

gönn dir doch n eigenen fred. sind ja nicht bei armen leuten.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste