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Vaters Riester Erbanteil einklagen
#1
Hallo Gemeinde !
Habe interessanten Beitrag gefunden bezüglich Riesterrente und Erbrecht des Nachwuchses aus erster Ehe.
Denke das interessiert so manchen braven Riestersparer hier.
Das hat noch gar keiner bedacht, was das zukünftig für Konflikte geben wird..............

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Auszug:
Zitat:Riestervertrag im Nachlass (Erbschaft)

Erblasser vererbt Riester-Vertrag

Riester-Verträge dienen der eigenen Altersvorsorge und sind daher in erster Linie für den Sparer selbst gedacht. Im Todesfall können die Riesterprodukte grundsätzlich vererbt werden. Zumeist müssen die Erben die gewährten Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahme: Die verstorbene Person ist mit dem Erben verheiratet. Denn nur der Ehepartner, mit dem der Sparer bis zu seinem Tod verheiratet war, kann das eingesparte Riester-Kapital ohne Rückzahlungsverpflichtung erben.

Voraussetzung:
Der erbende Ehepartner muss das angesammelte Riester-Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Dabei ist es egal, ob er bereits einen Riester-Vertrag besitzt oder nicht. Der erbende Ehepartner muss auch nicht selber förderberechtigt sein. Er kann das ererbte Riester-Kapital aus dem neuen eigenen Vertrag einfach fortführen.

Riester-Banksparplan
Die Erben des verstorbenen Riester-Sparers erhalten das Geld aus dem Banksparplan, das sich bisher dort angesammelt hat. Ausnahme: der verstorbene Riester Sparer hatte bereits die so genannte Restverrentungsphase erreicht. Die Restverrentungsphase beginnt mit dem fünfundachtzigsten Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Banksparplan durch eine Rentenversicherung abgelöst, die dem Riester-Sparer eine lebenslange Rente gewährt. Eine Vererbung aus dieser lebenslangen Rente ist nach dem fünfundachtzigsten Geburtstag nicht möglich.

Riester-Fondssparplan
Wird ein Fondssparplan aus einem Riester-Vertrag beerbt, so erhält der Erbe das Fondsguthaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kapitalgarantie, die es für jedes Riester-Produkt gibt, nicht während der Laufzeit des Riestervertrages gilt. Die Kapitalgarantie gilt nur für den Beginn der Rentenphase. Bei gesunkenem Aktienkursen kann es daher passieren, dass das Fondsvermögen im Zeitpunkt des Erbes weniger wert ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Ein Fondssparplan kann nicht mehr vererbt werden, wenn die Restverrentungsphase (85. Lebensjahr) bereits begonnen hat
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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