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Jugendamtschreiben
#1
Hallo,

Seit Nov 2011 wird kein KU mehr gezahlt, ein Unterhaltstitel besteht noch nicht. Die Mutter beantragte UVS beim örtlichen JA. Ich musste meine Einkommensverhältnisse offenlegen, was (da selbständig) doch schon ein wahnsinniger Kopieraufwand war.

In dem damaligen Schreiben des JA wies man mich drauf hin, bis XX.XX.XX diese beibringen zu sollen, da ansonsten der UVS an das Kind nicht ausgezahlt werden könne.

Soweit so gut.

Die Mutter ist im Jan umgezogen in ein andere Bundesland. Das Kind natürlich mit im Gepäck. Lange habe ich nichts mehr gehört, nicht vom JA des vorherigen Wohnortes, nicht vom neuen Wohnort.

Nun flatterte ein gelber Brief des JA von neuen Wohnort ein. Darin steht, das Kind würde "vermutlich ab 01.02. 2012" UVS bekommen. Ich solle mein Einkommen darstellen, also wieder der ganze Kopieraufwand vor vorne. Man wies auch darauf hin, man würde mich in "Regress" nehmen.

Meine Fragen hierzu:

a) Können die nicht die Unterlagen vom alten JA selbst anfordern ? Muss ich jetzt innerhalb von 6 Monaten zweimal Auskunft erteilen ?

b) Geht rückwirkender Regress überhaupt ? Warum hat man mich nicht vorher informiert ?

c) Was ist das für ein Unsinn mit "vermutlich wird das Kind die Leistung erhalten ?". Muss ich wegen einer reinen Vermutung jetzt Zeit und Papier verschwenden ?

Welche Tipps könnt ihr mir geben.

Gruss
IPAD
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#2
Uns ist gerade was ganz ähnliches passiert.

Zum einen solltest du wissen, dass UVS natürlich gewährt wird, wenn du dich nicht rührst bei denen. Am leichtesten wäre es abzuwenden, wenn du den Mindestunterhalt anerkennst. Dann musst du auch den ganzen Papierkrempel nicht ausfüllen, da die UVK ja nur für den UVS zuständig ist, jedoch nicht für KU-Forderungen, die über den Mindestunterhalt hinausgehen. Dafür müsste die KM dann eine Beistandschaft einrichten.

Zum anderen würde ich einen höflichen Brief schreiben, dass du am x-ten gegenüber dem Jugendamt xy bereits deine wirtschaftlichen und persönlichen Angaben gemacht hast und sie bitte, um allen Beteiligten Kosten und Mühen zu ersparen, die Auskünfte doch dort einholen möchten. Bei uns hat das problemlos funktioniert; und die KM hat sich damit keine Freunde gemacht, weil JA eh schon überlastet sind und keiner doppelte Anträge bearbeiten mag.

UVS wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt. D.h. die UVS-Stelle des neuen Wohnortes kann erst ab Antragszeitpunkt dort UVS gewähren. Wollen die dagegen ab Februar schon UVS, scheint ja bereits die Kommunikation zwischen alten und neuem JA zu bestehen und die sollen sich den gewünschten Auskunfts-Krempel vom anderen JA holen.

Zum Thema rückwirkenden Regress kann ich leider nichts sagen.
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#3
a. 2 verschiedene Ämter sind 2 verschiedene Akten. Die alte ist nicht zu der neuen kompatibel
b. Rückwirkender Regress geht, solange dir zum jetzigen Zeitpunkt Leistungsfähigkeit unterstellt wird
bei mir war das in Arbeitslosigkeit (keine Rückforderung) Ab Arbeit (nachträglich zahlen bitte)
c. das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. "Vermutlich" bezieht sich nur auf deine Auskünfte. Die Zahlung geschieht aber grundsätzlich, wenn du nicht zahlst.

Tip: Erteile alsbald Auskünfte. Geh zum alten Amt und erbitte eine Kopie deiner Einkommensauskünfte und ergänze um neue Anlagen.
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#4
Klingt als ob Dein Kontakt zum Kind abgerissen ist und kein Kontakt zum Kind mehr besteht.

Bzgl. a)
Grundsätzlich muss alle zwei Jahre Auskunft erteilt werden, sofern sich nicht wesentliche Dinge ändern.

Bzgl. b)
Kindesunterhalt wird aber der Geburt des Kindes fällig und verfällt nie und es kann auch nicht auf ihn verzichtet werden.

Bzgl. c)
Die Auszahlung der UVS hängt davon ab, ob bei Dir sofort etwas zu holen ist oder nicht. Wenn das JA 'voraussichtlich' schreibt, sind die sich wohl über die Umstände nicht ganz im klaren.

Ich würde den Mindestunterhalt von derzeit 267,- EUR zahlen und die Anfrage in einem langen, philosophierenden, handschriftlichen Text mit zwischendurch eingefädelten Zahlen aus dem Gedächtnis beantworten. Am Ende kannst Du einen kleinen Absatz machen und auf die vollständigen Unterlagen beim vorher zuständigen JA machen. Dann sind die wieder am Zug.

Grundsätzlich:
http://www.trennungsfaq.com/jugendamt.html
https://t.me/GenderFukc
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#5
Bitte kurze Legende, was ist UVS, was ist UVK? UVG = Unterhaltsvorschussgesetz ist mir als einziges bekannt.
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#6
UVS = Unterhaltsvorschuß
UVK = Unterhaltsvorschußkasse
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#7
Hier ist noch ein Link auf die gesetzliche Grundlage: http://www.buzer.de/gesetz/2978/index.htm
https://t.me/GenderFukc
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#8
(18-06-2012, 16:28)Petrus schrieb: Bzgl. b)
Kindesunterhalt wird aber der Geburt des Kindes fällig und verfällt nie und es kann auch nicht auf ihn verzichtet werden.

stimmt nicht ganz.
Meiner Ex wurde von der Unterhaltsvorschusskasse empfohlen in Elternzeit zu gehen. Dann wäre sie 3 Jahre nicht zahlungsfähig und die aufgelaufenen Unterhaltsschulden ( Ihre anderen beiden Kids leben beim Vater) würden ihr erlassen.! Von der Unterhaltspflicht ist sie befreit.

Der Tip der UVK kam 1 Monat bevor meine bewilligte Elternzeit losging.
Das war das Ende für meine Elternzeit und überhaupt Kontakt zum Kind für ne ganze Zeit.
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#9
(18-06-2012, 15:51)IPAD schrieb: Seit Nov 2011 wird kein KU mehr gezahlt, ein Unterhaltstitel besteht noch nicht. Die Mutter beantragte UVS beim örtlichen JA. Ich musste meine Einkommensverhältnisse offenlegen, was (da selbständig) doch schon ein wahnsinniger Kopieraufwand war.
Danach hattest Du dem JA bereits die Möglichkeit gegeben, Deine unterhaltsrelevanten Einkünfte zu errechnen.

Wenn Die KM nun in ein Zuständigkeitsgebiet eines anderen JA verzieht, genügt der korrekte und ordentliche schriftliche Hinweis, dass Du die Unterlagen bereits dem vorherigem JA eingereicht hattest, von dem man bitte die Akte anfordern möge.

Als selbständiger Kaufmann hättest Du nicht die Zeit, alle zwei Wochen einen Wust von Kopien anzufertigen, nur weil es der KM beliebt, durch einen Wechsel des Wohnortes väterliche Umgangsrechte auszuhebeln.

Wenn Du nicht sorgerechtigt sein solltest, dann vergiß nicht den Slogan:
Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
(Und schreibe dabei, dass Dir der liebe Gerald Emmermann vom Väterwiderstand.de dazu geraten hätte!) Angel
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#10
Was die Unterhaltsvorschusskasse empfiehlt, muss nicht rechtens sein - häufig sind die Rechtsauffassungen von Richtern nicht rechtens. Aber es ist klar: Wo kein Kläger - da kein Richter.
https://t.me/GenderFukc
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#11
die Unterhaltsvorschusskasse schein Spielräume zu haben die bei Unterhaltspflichtigen Müttern anders genutzt werden als bei Vätern.

Man bedenke das die UVK im Grunde den Kindern die bei dem Vater lebt mit dieser Empfehlung schadet. Sie hätten ja auch empfehlen können das ich in Elternzeit gehe sie Teilzeit arbeitet und Aufstockung beantragt.
Aber ne. Nu siehts so aus. Meine Ex ist alleinerziehend. Ich habe einen Selbstbehalt von 950 Euro. Soll jetzt auch noch die meiner Ex ausgezahlte Sozi rückwirkend ab 1.4 zurückbezahlen und die anderen Kids bekommen nur Unterhaltsvorschuss oder Sozi was weiss ich.

Die Empfehlung in Elternzeit zu gehen ist rechtens. Als unehelicher Vater habe ich keinen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Sie brauchte nur das Kind woanders anmelden und schwupps war die bewilligte Elternzeit und Elterngeld für mich Weg. Schlimmer war natürlich das das Kind weg war.
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#12
Danke für die Antworten. Ich werde mal drauf hinweisen, dass die die Akte anfordern mögen.
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#13
Noch eine Nachfrage:

Ich gehe davon aus, dass ich derzeit leistungsunfähig bin. Nur mal angenommen, dieser Zustand bessert sich in vielleicht zwei Jahren. Laufen dann Unterhaltsschulden auf, oder eben aufgrund der Leistungsunfähigkeit nicht ?
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#14
(19-06-2012, 09:32)IPAD schrieb: Noch eine Nachfrage:

Ich gehe davon aus, dass ich derzeit leistungsunfähig bin. Nur mal angenommen, dieser Zustand bessert sich in vielleicht zwei Jahren. Laufen dann Unterhaltsschulden auf, oder eben aufgrund der Leistungsunfähigkeit nicht ?
Unterhaltsschulden laufen erst auf, wenn du leistungsfähig bist. Doch Vorsicht: das JA versucht leider immer wieder leistungsunfähige Unterhaltspflichtige zu einer Ratenzahlung zu überreden nach dem Motto "Ach kommen Sie, 5€ pro Monat können sie doch verkraften". Sobald man dem zugestimmt hat, hat man auch die Unterhaltsschuld anerkannt. Also bitte nichts unterschreiben!
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#15
Vergiss nicht, deine Leistungsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Einfach nichts zu machen führt nur dazu, dass UVS gezahlt wird und Schulden auflaufen. Nur wenn du von offizieller Seite schriftlich hast, dass du entsprechend deinen derzeitigen Verhältnissen nicht unterhaltsleistungsfähig bist, entstehen keine Schulden.
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#16
(19-06-2012, 10:36)Jessy schrieb: Vergiss nicht, deine Leistungsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Einfach nichts zu machen führt nur dazu, dass UVS gezahlt wird und Schulden auflaufen. Nur wenn du von offizieller Seite schriftlich hast, dass du entsprechend deinen derzeitigen Verhältnissen nicht unterhaltsleistungsfähig bist, entstehen keine Schulden.
Das stimmt nicht ganz - UVS wird so oder so gezahlt. Die UVK versucht dann natürlich das Geld wieder zurückzubekommen und schreibt dich an, deine Einkünfte darzulegen. Danach wird dann festgestellt, dass du nicht leistungsfähig bist. Du musst selber nichts unternehmen, die kommen von ganz allein auf dich zu.

Ansonsten: Immer schön die Lohnzettel/ALG-Bescheide aufheben, so dass du zur Not auch nachträglich nachweisen kannst, dass dein Einkommen zu niedrig war.
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#17
Danke.

Das alte JA hatte meine Einkommensverhältnisse im Dez bekommen, seitdem NULL Reaktion. Also automatisch hat das nicht funktioniert oder ich bin zu ungeduldig ? Vielleicht haben die auch die Sache nur aus Kostengründen abgeharkt, weil das alte JA nur für 3Mon. zahlen musste, die KM dann in den neuen JA-Bezirk umzog ? Schließlich hab ich denen rund 500 Seiten an Bilanzen etc. auf den Tisch gelegt, wahrscheinlich streiten die sich heute noch im Amt wer das bearbeiten soll TongueBig Grin
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#18
(19-06-2012, 11:04)IPAD schrieb: Das alte JA hatte meine Einkommensverhältnisse im Dez bekommen, seitdem NULL Reaktion. Also automatisch hat das nicht funktioniert oder ich bin zu ungeduldig ?
Die bestimmen den Rhythmus und Du wirst sie nicht los. Am besten keine Vorgänge offen lassen und sich in deren Pausen selbst auch Pausen gönnen und nicht darüber nachdenken.
https://t.me/GenderFukc
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#19
(19-06-2012, 10:44)mischka schrieb:
(19-06-2012, 10:36)Jessy schrieb: Vergiss nicht, deine Leistungsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Einfach nichts zu machen führt nur dazu, dass UVS gezahlt wird und Schulden auflaufen. Nur wenn du von offizieller Seite schriftlich hast, dass du entsprechend deinen derzeitigen Verhältnissen nicht unterhaltsleistungsfähig bist, entstehen keine Schulden.
Das stimmt nicht ganz - UVS wird so oder so gezahlt. Die UVK versucht dann natürlich das Geld wieder zurückzubekommen und schreibt dich an, deine Einkünfte darzulegen. Danach wird dann festgestellt, dass du nicht leistungsfähig bist. Du musst selber nichts unternehmen, die kommen von ganz allein auf dich zu.

Ansonsten: Immer schön die Lohnzettel/ALG-Bescheide aufheben, so dass du zur Not auch nachträglich nachweisen kannst, dass dein Einkommen zu niedrig war.

Das scheint dann wohl von JA zu JA verschieden zu sein.
Ich habe mal eine Weile im Bereich Unterhaltsbeistandschaften gearbeitet - und da lief es mit dem UVS ganz simpel: Ein Brief an den Schuldiger, wenn keine Reaktion --> UVS-Zahlung und Schuldenanhäufung. Dann alle zwölf Monate die Nachfrage an den Pflichtigen, ob sich die Einkünfte geändert haben.
Wenn keine Leistungsfähigkeit --> UVS-Zahlung eventuell, ABER keine Schuldenanhäufung. Natürlich trotzdem alle zwölf Monate die Nachfrage, ob sich die Einkünfte geändert haben.

Also abwarten allein halte ich für kontraproduktiv. Mal ganz abgesehen davon, dass der Threadöffner ja den Brief der UVK schon in Händen hält. Und darauf nicht zu reagieren bedeutet Schulden. Ganz simpel. Da kommt auch keiner und fragt ein zweites Mal nach.

Nichtsdestrotrotz ist dieser Fall hier nicht besonders kompliziert.
Die geforderten Angaben wurden seitens des Pflichtigen gemacht. Nun ist die UVK am Zug, indem sie eine Leistungsfähigkeit feststellt oder eben nicht. Der Umzug macht nur allen ein bisschen mehr Arbeit.
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#20
Hallo Jessy,

Danke für die Antwort. Wenn du selbst mal solche Dinge bearbeitet hast, kannst du mir sicherlich auch sagen, ob es ausreichen wird, allein auf die dem vorherigen JA überreichten Unterlagen zu verweisen. Ich würde
meine zwischenzeitlich dazugekommenen Gehaltsnachweise noch -freiwillig- beifügen, da diese das finanzielle Drama noch bekräftigen können.

Reicht das ??

Und wenn du sagst, die kommen alle 12 Monate. Wann hören die auf ? Geht das bis zum Lebensende ?? Oder bis die Kinder groß sind ?
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#21
Aaaalllso... Wink

Eine wirklich verbindliche Antwort kann ich dir leider nicht geben, da ich zum einen schon ein paar Jahre aus diesem Arbeitsgebiet raus bin, und es zum anderen meines Wissens keine Vorschrift gibt für diese Art Problem.

An deiner Stelle würde ich - wie schon in meinem ersten Posting geschrieben - der neuen UVG-Stelle schnellstmöglich einen höflichen Brief schreiben, dass du die Auskünfte über deine persönlichen Verhältnisse bereits dem anderen JA mitgeteilt hast, und ob ihnen das reicht. Falls das neue JA aber darauf besteht, dass du die Angaben nochmal machst, würde ich mir die Arbeit tatsächlich machen an deiner Stelle. Dann allerdings schick ihnen die Unterlagen mit dem Hinweis, sie möchten dir nach Feststellung deiner Nicht-Leistungsfähigkeit dir das umgehend bestätigen.

Ob sie nun wirklich alle zwölf Monate daherkommen, kann dir keiner sagen. Gewissenhafte (oder lästige) Sachbearbeiter tun dies. Kann aber auch sein, dass du deine Ruhe hast.
In JEDEM FALL wirst du aber nach Auslaufen des Unterhaltsvorschusses nochmal ein Schreiben kriegen, und dann solltest du besser nachweisen können, dass du die ganzen Jahre über nicht leistungsfähig warst (es sei denn sie nerven dich alle zwölf Monate, dann musst du es Jahr für Jahr nachweisen).
Insgesamt wird dir die Unterhaltsvorschußkasse so lange auf den Keks gehen, bis die selber keinen Unterhaltsvorschuß mehr zahlen müssen, also maximal 72 Monate oder bis das Kind 12 Jahre alt ist.

--------------

Musterbeispiel für ein Schreiben (bitte mindestens als Einschreiben Einwurf!):


Ihr Schreiben vom xx.06.2012, Ihr Zeichen xyz


Sehr geehrte/r Frau/Herr Sachbearbeiter/in,

bezüglich Ihres oben genannten Schreibens teile ich Ihnen folgendes mit:

Frau xy, die Mutter unseres gemeinsamen Kindes, a, geb. xx.xx.xx, hat bereits am xx.xx.2012 vor der UVG-Stelle des Landratsamtes xyz einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt.
Der darauffolgenden Aufforderung der UVG-Stelle durch die Sachbearbeiterin Frau abc, zur Erteilung von Auskünften über meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, bin ich unverzüglich vollständig nachgekommen. Offizielle Entscheidungen dahingehend liegen mir bisher noch nicht vor.

Nunmehr hat Frau Mutter einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen bei Ihnen gestellt.
Demzufolge erkläre ich nun auch Ihnen gegenüber, dass ich aktuell (vermutlich) nicht leistungsfähig bin.

Da die nochmalige Einreichung meiner Unterlagen, die der UVG-Stelle xyz ja bereits vorliegen, auf Grund meiner Selbstständigkeit einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringen und mich dementsprechend auch zeitlich an der Verbesserung meiner wirtschaftlichen Lage hindern würde, bitte ich höflichst im Sinne einer ergebnisorientierten weiteren Vorgehensweise darum, die bereits in xyz eingerichten Unterlagen dort anzufordern.

Selbstverständlich lege ich Ihnen die seitdem erstellten weiteren Nachweise meiner beruflichen Tätigkeit bereits heute bei/ oder: innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nach.

Sollte meinerseits eine Leistungsfähigkeit oder Nicht-Leistungsfähigkeit festgestellt werden, bitte ich Sie, mir dies umgehend schriftlich mitzuteilen.

(Wenn du ganz brav erscheinen willst, schreibst du noch dazu: Im Falle einer zukünftigen Verbesserung meiner finanziellen Lage werde ich sie selbstverständlich umgehend informieren.)

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Zahlvater
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#22
Danke ... toll so ein Tipp von einer Fachfrau Big Grin
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#23
ja, super, liebe Jessy!
Das Schreiben eignet sich auch zur generellen Verwendung als Textmuster bei Väterwiderstand.de

Dürfen wir es uns 'klauen'?
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#24
Natürlich, gerne. Smile
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#25
Woraus ergibt sich denn ein jährlicher Auskunftsanspruch des JA?
Das BGB macht doch keine Unterscheidung, wer Auskunft begehrt und erlaubt nur alle 2 Jahre.
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