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Jugendamtschreiben
#26
Der ergibt sich nirgendwo raus. Es ist aber auch nicht verboten, dass sie dir alle Nase lang einen Brief schreiben, wenn davon auszugehen ist, dass bald was zu holen sein könnte. Das mag dann vielleicht kein "offizielles Auskunftsbegehren" sein, aber es nervt ziemlich.

In unserer Unterhaltsbeistandschaftenabteilung hing das ganz allein vom Sachbearbeiter ab, je nachdem wie viel der zu tun hatte, wurde da alle sechs Monate oder auch nur alle paar Jahre nachgefragt.
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#27
(19-06-2012, 17:32)beppo schrieb: Woraus ergibt sich denn ein jährlicher Auskunftsanspruch des JA?

Das Jugendamt sieht generell in allem ein Antrag auf Unterhaltsabsenkung. So bei mir geschehen. Ich versagte dem Jugendamt die Auskunft und sie schrieben mir, dass ich einen Antrag auf Unterhaltsabsenkung gestellt hätte und somit müsse ich Auskunft geben. Das war ich echt überrascht.

Da musste ich denen gleich schreiben, dass ich den nichtgestellten Antrag auf Unterhaltsabsenkung rückwirkend und für die Zukunft zurückziehe und nunmehr die gesetzliche Frist ....
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#28
Es ging wohl nicht darum, die bereits erteilten Auskünfte zu aktualisieren, sondern darum, sie wegen des Zuständigkeitswechsels des JA noch einmal und überflüssiger Weise einzureichen.
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#29
Könnte man dann grundsätzlich blockieren, wenn die letzte Auskunft noch keine zwei Jahre her ist ? Wenn das so im BGB steht, sollte dies doch möglich sein ?

Als Selbständiger schwirrt mir noch im Kopf rum, das da auch mal drei Jahre im Gespräch waren, da ja regelmäßig auch drei Jahre als Bewertungszeitraum betrachtet werden.
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#30
Also erstmal gilt: http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html

Das verpflichtet die "Verwandten" untereinander, also dich gegenüber dem Kind.
Ob das Kind (also praktisch die KM) nur zu einer Stelle rennen darf, um die Auskünfte einzuholen, oder zu zwanzig, scheint nicht eindeutig geregelt.
Absatz zwei liese sich zwar in Richtung "einmalige Auskunft alle zwei Jahre" deuten, aber Auslegungen sind halt immer so eine Sache... die kann ein anderer auch anders auslegen. Willkommen in der Grauzone der Juristerei.

Insgesamt aber macht man sich (solange man es sich nicht sowieso schon mit allen offiziellen Stellen verscherzt hat) aber keine Freude damit, wenn man sich querstellt.
Wir persönlich zumindest haben inzwischen die deutliche Erfahrung gemacht, dass unser kooperatives Verhalten gegenüber dem JA da wohlwollend gesehen wird - im Gegensatz zum Verhalten der KM, die allen nur unnötig zusätzliche Arbeit macht.
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#31
(19-06-2012, 18:52)Jessy schrieb: Insgesamt aber macht man sich (solange man es sich nicht sowieso schon mit allen offiziellen Stellen verscherzt hat) aber keine Freude damit, wenn man sich querstellt.
Wir persönlich zumindest haben inzwischen die deutliche Erfahrung gemacht, dass unser kooperatives Verhalten gegenüber dem JA da wohlwollend gesehen wird..

Wenn es rein ums Zahlen geht, dann verzichte ich gern auf das wohlwollen des JA und bestehe auf die 24 Monate Frist zwischen den einzelnen Lohnauskünften. Das ist schon mehr als genug Eingriff in meine Privatsphäre. Zusätzlich muss und würde ich mir das nicht antun. Irgendwann ist auch mal gut.
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#32
Ja. WENN es rein ums Zahlen geht. Das muss dann jeder für seinen persönlichen Einzelfall entscheiden.
Was allerdings nichts daran ändert, dass bisher keiner eindeutig sagen konnte, ob es irgendwo KONKRET geregelt ist, dass nicht innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auch zwei verschiedene Stellen nachfragen können. Und da gerade das Unterhaltsrecht nur Richtlinien kennt und häufig in das Ermessen des Sachbearbeiters fällt (insbesondere auch die UH-Höhe, welche Herabsetzungen berücksichtigt werde, etc.), scheint mir schon fraglich, ob es gut ist, von Anfang an "Ärger" zu machen.
So ein "neues" JA kann auch eine neue Chance sein, die muss man sich nicht aus Trotz selber verbauen.
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#33
Also ich halte es für völlig nutzlos und vermutlich erfolglos zu versuchen, mir beim JA Freunde zu suchen. Gerade in Unterhaltssachen.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, da jemand zu finden mit dem ich befreundet sein will.
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#34
(19-06-2012, 18:52)Jessy schrieb: Ob das Kind (also praktisch die KM) nur zu einer Stelle rennen darf, um die Auskünfte einzuholen, oder zu zwanzig, scheint nicht eindeutig geregelt.
Absatz zwei liese sich zwar in Richtung "einmalige Auskunft alle zwei Jahre" deuten, aber Auslegungen sind halt immer so eine Sache... die kann ein anderer auch anders auslegen. Willkommen in der Grauzone der Juristerei.
Sinn (ratio legis) der Vorschrift ist u.A. unnötige gerichtliche Verfahren vorzubeugen.

Die werden aber geradezu provoziert, wenn die KM sich wiederholt, ohne Anhaltspunkte dafür zu haben, dass sich innerhalb des in Abs. 2 genannten Zeitraumes unterhaltsrelevante Einkommensveränderungen ergeben haben, verschiedener Stellen (denkbar wären ja auch verschiedene Rechtsvertretungen) bedient, um Auskünfte zu verlangen.

Von Rechtsunsicherheit oder von einer rechtlichen Grauzone zu sprechen, halte ich deswegen für nicht gerechtfertigt.

Die von der KM beauftragte Stelle (die UVK) hatte Auskünfte erhalten.
Damit hat der Vater das seinerseits Erforderliche geleistet.
Soweit keine konkreten Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sich sein Einkommen/ finanzielle Situation verändert hat, gilt Abs. 2: weitere Auskünfte innerhalb von zwei Jahren nur bei glaubhaften Hinweisen auf Veränderungen.
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#35
Ich würde jeder beliebigen Stelle, die von mir vor Ablauf von 2 Jahren Auskunft mit der Begründung verlangt, diese Institution hätte ihren Auskunftsanspruch noch nicht verbraucht, darauf verweisen, dass sie sich die Auskunft ja von dem Unterhaltsberechtigten besorgen können.

Ich lese aus dem § nämlich auch nicht das Recht, dass jeder Hampel mich alle 2 Jahre belästigen darf, sondern nur, dass ich 2 Jahre lang niemand Auskunft geben muss.

Und im Unterhaltsrecht führt jedes Entgegenkommen nur dazu, noch leichter über den Tisch gezogen werden zu können.
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#36
(19-06-2012, 19:15)Jessy schrieb: Was allerdings nichts daran ändert, dass bisher keiner eindeutig sagen konnte, ob es irgendwo KONKRET geregelt ist, dass nicht innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auch zwei verschiedene Stellen nachfragen können.
Ich muss alle zwei Jahre an vier Stellen meine Einkünfe nachweisen:
JA wegen UVG und Jobcenter wegen Unterhaltsübergang (HartzIV) am Wohnort der Tochter sowie das gleiche am Wohnort des Sohnes.
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#37
Wer hat gesagt, dass du das musst?

Die sagen "spring" und du springst.
Eine Pflicht zu springen kann ich daraus aber nicht ableiten.
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#38
(20-06-2012, 12:06)beppo schrieb: Wer hat gesagt, dass du das musst?
Das jeweilige Amt.
Steht (zumindest für's Jobcenter) auch so im § 60 Abs. 2 SGB II. Oder trifft auch hier das zweijährige Gebot zu? Heißt das, ich muss nur einer Stelle Auskunft geben und allen anderen dann nur schrieben: wendet Euch ans Jobcenter XY?!?
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#39
Gut, sofern dir jemand eine Rechtsgrundlage nennt, mag das ja ok sein.

Nur wenn jemand nur behauptet du musst, ohne das zu begründen, musst du erstmal garnichts.

Und. anders als vor meiner Erfahrung mit JA und Justiz glaube ich einer Behörde erstmal gar nichts mehr.
Nicht mal, wenn sie mir guten Morgen sagen.
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