04-10-2016, 15:30
@Pistachio
Der Rechtsmittelausschluss bezieht sich auf den BGH und alles, was darunter ist. Eine Klage beim BVG ist immer zulässig.
@CheGuevara
Bei der Sachlage (null harte Beweise; eine Klägerin, die Beweise fälscht, und nicht die Mindestanforderungen an Detailliertheit ihrer Aussage erfüllt) sehe ich wenig Chancen, dass eine solche Eingabe zugelassen wird. Man erinnere sich, dass bereits die Haftanordnung gegen KM u.a. deswegen vom OLG aufgehoben wurde.
Im Nachhinein betrachtet, ist es erstaunlich, dass Frau Dinkel nicht ins Gefängnis gewandert ist
Der Rechtsmittelausschluss bezieht sich auf den BGH und alles, was darunter ist. Eine Klage beim BVG ist immer zulässig.
@CheGuevara
Bei der Sachlage (null harte Beweise; eine Klägerin, die Beweise fälscht, und nicht die Mindestanforderungen an Detailliertheit ihrer Aussage erfüllt) sehe ich wenig Chancen, dass eine solche Eingabe zugelassen wird. Man erinnere sich, dass bereits die Haftanordnung gegen KM u.a. deswegen vom OLG aufgehoben wurde.
Im Nachhinein betrachtet, ist es erstaunlich, dass Frau Dinkel nicht ins Gefängnis gewandert ist
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