11-10-2016, 14:07
Gegen den Tresor gerannt, heftig abgeprallt und mutig wieder angelaufen.
Die Anhörungsrüge kann sie einreichen. Wenn sie mal was positives machen will, könnte sie dann gleich beim EUGMR feststellen lassen, dass der Rechtsmittelausschluss und Juristenzwang vor dem BGH dem EUGMR widerspricht, weil Menschen ohne viel Geld ausgeschlossen sind.
Die Frage ist immer noch, gegen welches Grundrecht sie in ihrer Sache verletzt sehen will? Der Gutachter-Murks scheint bei Gerichten mittlerweile Standard zu sein. Und das BVG wird niemals in eine neue Beweisaufnahme einsteigen oder ein weiteres Gericht damit beauftragen.
Die Anhörungsrüge kann sie einreichen. Wenn sie mal was positives machen will, könnte sie dann gleich beim EUGMR feststellen lassen, dass der Rechtsmittelausschluss und Juristenzwang vor dem BGH dem EUGMR widerspricht, weil Menschen ohne viel Geld ausgeschlossen sind.
Die Frage ist immer noch, gegen welches Grundrecht sie in ihrer Sache verletzt sehen will? Der Gutachter-Murks scheint bei Gerichten mittlerweile Standard zu sein. Und das BVG wird niemals in eine neue Beweisaufnahme einsteigen oder ein weiteres Gericht damit beauftragen.
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