17-04-2018, 14:03
(17-04-2018, 08:28)CheGuevara schrieb: Das waren eher die Anwaltskosten, die sie ggf. auf die Bretter geschickt haben.
Vielleicht wurde sie auch von ihrer hilfreichen Freundin Frau Schwarzer optimierend beraten. Die vorbestrafte Frau Schwarzer hat langjährige Erfahrung mit Schwarzkonten im Ausland, Gelder verschieben und sich rauswinden. Man kann z.B. Honorare grosszügig an eine "Frauenorganisation" spenden und sich anschliessend -unterhalb der Freibeträge in §850c ZPO- als Beraterin verpflichten lassen...