21-06-2012, 12:57
(21-06-2012, 11:07)MitGlied schrieb: Allerdings wird er vermutlich nicht damit durchkommen, weil er ja "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde.Juristisch ist das irrelevant.
Ein "Freispruch aus Mangel an Beweisen" suggeriert einen Freispruch zweiter Klasse, den es nicht gibt.
(21-06-2012, 11:07)MitGlied schrieb: Bei einem Zivilprozess muss er ja beweisen, dass er grundlos von ihr bezichtigt wurde, was ja relativ schwierig ist.Nicht grundlos, sondern falsch und evtl. sogar vorsätzlich.
Mehrere Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Verletzungen der Frau mit dem geschilderten Tathergang nicht übereinstimmen und eine Selbstbeibringung nicht auszuschließen sei.
Wie das nun das Landgericht Frankfurt bewerten wird, sei dahingestellt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel