Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Reisepassverweigerung
#1
HuhHallo an alle hier!!!!
Ich lebe seit 2 Jahren in Columbien ein wunderschoenes Land!!
Was ich aber nicht beachtet habe ist, dass ich in Abwesenheit in Deutschland
verurteilt wurde, da ich fuer meinen Sohn keinen Unterhalt zahle. Denn jetzt
nach 2 Jahren wollte ich meine Cedula (Ausweis fuer Colombia) verlaengern
lassen was auch noch fuer ein Jahr ging. Aber im September laeuft mein
Reisepass ab und ohne Reisepass kein Visum und damit auch keine Cedula mehr
im naechsten Jahr!!
Also bin ich ein Unterhaltsverweigerer wie es so schoen formuliert wird und
somit kann man mir den Reisepass verweigern! Ich versuche das heute schon zu
regeln, was naechstes Jahr auf mich zukommt, finde aber nirgends eine
brauchbare Loessung. Diesen Fall habe ich nicht einplanen koennen, da ich
auch kein Urteil habe.Hier in Colombia will mich das Konsulat zu einem
Honorarkonsul schicken damit ich das Urteil ausgehaendigt bekomme, dann ist
es angeblich rechtskraeftig. In keinem Land ausser Deutschland ist es eine
Straftat keinen Unterhalt zu bezahlen...was ich auch nicht koennte denn ich
verdiene gerade mal das, was ich zum Lebensunterhalt brauche. Zudem habe ich
schon vor Jahren als mein Sohn noch nicht geboren war, den "OE" abgelegt und
ich meine diese Partei muesste also vorgehen wenn ich Geld haette!!!
Wie komme ich an einen neuen Reisepass ohne einreisen zu muesse, denn die wuerden mich angeblich gleich festnehmen. Wenn ich meinen daueraufenthalt in Kolombia habe ist mir der Reisepass sowieso egal.
Wo gibt es eine brauchbare Loesung. Vielen Dank fuer die Nachrichten.....
--------------------------------------------------------
Zitieren
#2
Woher weisst du dass du verurteilt wurdest? Und wozu?
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#3
(22-06-2012, 20:46)Fritzi schrieb: Hier in Colombia will mich das Konsulat zu einem Honorarkonsul schicken damit ich das Urteil ausgehaendigt bekomme, dann ist es angeblich rechtskraeftig.

Ein Urteil ist dann rechtskräftig, wenn der Richter das Urteil spricht und kein Widerspruch erfolgt ist. Es stimmt nicht, dass ein Gerichtsurteil erst dann rechtskräftig wird, wenn es Dir übergeben wird.

Besorge Dir das Urteil vom Konsul und schwärze persönliche Daten und stell es hier rein. Man muss ein Urteil erstmal lesen, denn vielleicht ist es nicht so schlimm.

Es gibt nichts, was man nicht regeln könnte!

Edit: Ein Strafbefehl wird erst bei Übergabe rechtskräftig. Möglicherweise meinen die das. Strafbefehl ist nicht schlimm. Annehmen und Widerspruch einlegen ...
Zitieren
#4
Ist Dir denn tatsächlich die Neuerstellung des Reisepasses von der deutschen Botschaft verweigert worden?
Hast Du ihn tatsächlich dort beantragt?

Oder meinst Du nur, dass man ihn Dir verweigern könnte?
Zitieren
#5
Ich kann mir auch vorstellen, dass sich in Columbien einiges über "Trinkgeld" oder Beziehungen regeln lässt.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#6
Hallo an alle!
Ich habe mich evtl. nicht richtig verstaendlich gemacht.
Als ich in Bogota war, um meine erst Cedula die 2 Jahre Gueltigkeit hatte zu verlaengern, kam ich auf die Idee...wenn ich schon mal hier bin, gehe ich zur deutschen Botschaft und beantrage einen neuen Reisepass denn der "Alte" laeuft im September ab!
Die Tante dort war sehr freundlich, hat mir ein Bild, meinen Fingerabdruck und auch das Geld abgenommen...soweit so gut.
2 Tage spaeter bekam ich die Nachricht, dass ich zu einem Honorarkonsul nach Medellin solle, der mir das Urteil auhaendigt und ich eine Reisepass-Sperre haette. Gleichzeitig habe ich an meinem letzten Wohnsitz die Abmeldebestaetigung angefordert die Bestaetigt dass ich schon seit dem 17.09.2009 abgemeldet bin und der nette Beamte schrieb mir :Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gegen Sie ein Passversagungsverfahren besteht. Eine Passermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 7 Passgesetz können wir daher der Deutschen Botschaft in Kolumbien nicht erteilen.
uebrigens: Hier laesst sich aber auch gar nichts ueber "Trinkgelder" regeln......die sind so streng und supergenau....da hast du es mit einem Beamtenaparrat zu tun der strenegr funktioniert als in D. wenn etwas fehlen sollte in meinen Ausfuehrungen bitte melden!!! Vielen Gracias.......
Zitieren
#7
@wunder: sehr hilfreich.. Du kannst dann ja bei Dir alles richtig machen..

@Fritzi: Dann hole Dir mal Dein Urteil ab und - falls vorhanden die Begründung für die Passentsagung. Verhaftet wirst Du nicht dort.

Du könntest dann das System testen, zunächst in ein anderes Land fliegen, Dich dort niederlassen und dort den Pass beantragen.
Falls das nicht klappt, als nächsten Schritt nach Europa zurück fliegen (nicht Deutschland) und Deinen Pass in einem anderen EU-Land beantragen. Am Mittelmeer ist es derzeit besonders schön..Kostet halt Geld.

Wenn kein Geld vorhanden, oder das auch schiefgeht, dann musst Du halt zurück in die Höhle des Löwen = Deutschland, dort Hartz IV anmelden und Dich um Deine Passentsagung kümmern. Ggf. auch Deiner Strafe stellen (falls sie überhaupt vollstreckt wird).
Ohne Reisepass lebt es sich schlecht im Ausland..

Danach geht es dann halt wieder in's gelobte Land..

Bei Dir muss es ein heftiges Urteil gegeben haben, daher vertrete ich immer die Meinung, dass man(n) ein wenig KU zahlen sollte (nach Leistungsfähigkeit, am besten natürlich die 133 Euro/180 Euro pro Monat, die auch Mutter Staat zahlt - in Deinem Fall wären 1600 Euro pro Jahr die Versicherungsprämie für ewige Glückseligkeit in Kolumbien gewesen - überleg' Dir auch mal, wieviel Du im Jahr in Muschis investierst dort..).

Egal wie, Du bist Vater eines Kindes, hast ihn irgendwann mal ungeschützt reingehalten und hast damit auch eine gewisse Verantwortung (oder war es Samenraub, wie beim Bobbele?).

Also, mach' das Beste draus und gib' uns mehr Infos, wir lernen auch gerne dazu und vielleicht finden wir ja eine Lücke für Dich..

Clint aus SEA

P.S.:

§ 7 Paßversagung

(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber

(...)

2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
(...)
5. sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;

heim ins Reich darfst Du immer:

(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.
Zitieren
#8
(23-06-2012, 03:15)Fritzi schrieb: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gegen Sie ein Passversagungsverfahren besteht. Eine Passermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 7 Passgesetz können wir daher der Deutschen Botschaft in Kolumbien nicht erteilen.

Deutsche Botschaften im Ausland handeln oft ausserhalb des Gesetzes. Hier empfehle ich folgende Vorgehensweise:

1. Anwalt in Deutschland beauftragen
2. Er schreibt das AA in Berlin an, um weitere Auskünfte zu verlagen
3. Er schreibt die deutsche Botschaft an, um Akteneinsicht zu erhalten
4. Erst dann kann die richtige Strategie entwickelt werden

Zu mir hat die deutsche Botschaft in Bangkok im Jahr 2008 gesagt, dass ich in Kürze in Abschiebehaft gesteckt werde. Im Nachgang hat sich auf anwaltliche Nachfrage heraus gestellt, dass lediglich die Prüfung der Durchführung eines Passentzugsverfahrfens läuft. Ergebnis: alles in Ordnung. Der Anwalt lässt sich auch nicht gerne belügen und forderte die Video- und Audiobänder der Botschaft an. Antwort vom AA: Bei meinem Besuch wurden Wartungarbeiten durchgeführt, so dass weder Video noch Audio funktionierte.

Mit einer deutschen Botschaft direkt zu kommunizieren ist sinnlos. Dieses Spiel sollte auf gar keinen Fall begonnen werden. Hier gibt es auch keine Tricks oder Kniffe. Nur ein Anwalt in Deutschland bekommt Deine derzeitige Rechtslage geschildert. Hier gibt es auch keine Falschauskünfte, die bei einer deutschen Botschaft sehr beliebt sind.

Einen anderen Weg gibt es nicht! Da Dein Reisepass noch eine Weile gültig ist, kannst Du es auch gelassen sehen. Die Alternative für den Staat besteht darin, dass Du nach Deutschland fliegst und wohl ein Sozialfall wirst. Diese Aktion musst Du jetzt nicht starten und bringt auch nichts.

Solltest Du versuchen die Klärung selbst zu regeln, wirst Du schwer auf die Nase fallen. Die Behörden machen mit Dir den Dumbo und Du verbrennst deutlich mehr Geld als ein Anwalt in Deutschland kostet. Ich habe damals den Weg gewählt, dass ich über Holland nach Deutschland eingereist bin und mich der Verhaftung bei der Polizei persönlich gestellt habe. Das ist heute noch eine lustige und sagenhaft spannende Geschichte, aber diese Aktion war nicht ganz billig. Es gab auch großen Ärger für den Lügenbold aus der deutschen Botschaft, aber letztlich kannte ich nicht den Verfahrensweg und mir fehlte die konkrete Erfahrung.

Solltest Du meinen Rat nicht befolgen wollen, kommst Du in einem Strudel, der nicht steuerbar wird.
Zitieren
#9
(23-06-2012, 05:42)Clint Eastwood schrieb: Du könntest dann das System testen, zunächst in ein anderes Land fliegen, Dich dort niederlassen und dort den Pass beantragen. Falls das nicht klappt, als nächsten Schritt nach Europa zurück fliegen (nicht Deutschland) und Deinen Pass in einem anderen EU-Land beantragen.

Auf gar keinem Fall diesen Weg beschreiten!
Zitieren
#10
@Dino: weshalb nicht?

Ich stimme Dir zu, dass Fritzi einen Anwalt in D'land beauftragen sollte, um festzustellen, was genau gegen ihn läuft.

Aber allzuviel Zeit hat er nicht mehr.
Bald ist Juli/August = Sommerferien für Botschaften und Behörden. Sein Pass läuft im September aus.

Was soll es bringen, Akteneinsicht bei der deutschen Botschaft zu beantragen?

Parallel zu Deinem Rat mit dem Anwalt, könnte er seinen Pass doch noch irgendwo anders beantragen.. Kostet Geld, aber er hat sonst nichts zu verlieren..
Zitieren
#11
(23-06-2012, 12:23)Clint Eastwood schrieb: Aber allzuviel Zeit hat er nicht mehr. Bald ist Juli/August = Sommerferien für Botschaften und Behörden. Sein Pass läuft im September aus.

Einen Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 14 Tagen für die Einreise nach Deutschland gibt es immer. Selbst Steuerhinterzieher und Straftäter bekommen diesen problemlos.

Eine Reise in ein anderes Land zu Beantragung eines Reisepasses ist zwecklos. Die andere Botschaft sieht die Stempelchen und es läuft wieder über das AA. Das Ergebnis wird das Gleiche sein und es ist Zeit- und Geldverschwendung. Die Kosten für einen Anwalt liegen deutlich unter diesen Reisekosten.

Die Akteneinsicht zeigt, was Sache ist. Liegt ein Passentzugs- oder Passverweigerungsverfahren vor oder nicht usw. Auch das AA, als vorgesetzte Dienstbehörde der Botschaft, muss Rede und Antwort stehen. Im Moment befindet sich Fritzi in der Phase, dass die Botschaft etwas behauptet, mehr aber nicht. Er weiss nicht, was los ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Die deutsche Botschaft wird die Fakten nicht freiwillig dem Unterhaltspreller mitteilen und auch keine Lösung präsentieren, deswegen ist ein Anwalt zwingend notwendig. Die deutsche Botschaft lässt bei Unterhaltsprellern die Muskeln spielen und umgehen deutsches Recht. Das kostet denen nichts. Ein deutscher Anwalt befindet sich im Rechtsstaat Deutschland und da geht die Verarschungstour überhaupt nicht.

Nur ein Anwalt kann Ordnung in dieses Chaos bringen. Alles andere ist zum Scheitern verurteilt.
Zitieren
#12
Als ich mich im Jahr 2008 in Deutschland der Verhaftung gestellt habe, schrieb ich am 1. Tag in Deutschland folgende Email an die deutsche Botschaft in Bangkok:

Sehr geehrter Herr XXX,

ich habe das Verfahren hinsichtlich des Passentzuges und der daraus drohenden Abschiebehaft zur Kenntnis genommen und ich habe zur weiteren Klärung einen Rechtsanwalt hier in Deutschland beauftragt, wo ich mich derzeit aufhalte.

Ich bitte Sie der Stadt Emmerich zu bestätigen, dass der letzte Wohnsitz von mir in Banglamung/Thailand war. Bitte senden Sie diese Bestätigung schnellstmöglich an folgende deutsche Behörde:

Stadt Emmerich am Rhein
Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales
PF 100 864
46428 Emmerich
Telefax +49 2822 75-570

Ich bin derzeit als Personen ohne festen Wohnsitz bei der o.g. Behörde registriert und ich erhalte täglich einen Warengutschein von 8,40 €, der nur für Lebensmittel, Hygieneartikel und Tabakwaren eingesetzt werden darf. Eine Verwendung zum Schuldenzahlen ist ausdrücklich nicht gestattet. Jeder unlautere Gebrauch ist nicht statthaft und wird bei Verstoß zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt (§§ 49, 263, 266 StGB, §§ 823, 830 BGB).

Am heutigen Tag war ich bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Überprüfung eines vorliegenden Straftatsdeliktes. Die Polizeidienststelle konnte weder ein Haft- noch Strafbefehl feststellen. Ich werde mich bis auf weiteres täglich bei der örtlichen Polizei dieser Überprüfung unterziehen.

Meine weiteren Maßnahmen werden am 02.12.2008 eingeleitet, nämlich das Beantragen von Hartz IV - Leistungen, Bereitstellung von angemessenen Wohnraum, Wohnausstattung, entsprechende Bekleidung usw.

Die derzeitige Gesamtsituation schließt somit die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt defintiv aus.

Mit freundlichen Grüßen


Nach einer Woche hatte mein Anwalt die Sache im Griff und ich flog wieder nach Thailand. Die Reise nach Deutschland war aber völlig sinnlos. Meine Erfahrung sollte man nutzen.
Zitieren
#13
(23-06-2012, 05:01)wunder1 schrieb: Sorry ich habe mal ne blöde Frage an dich wiso hast du dir vor deiner Auswanderung keine neuen Papiere geholt?
Es gibt Leute die denken nicht an alles, machen Fehler, kannst du das verstehen??
Zitieren
#14
Ich bringe diesen Link http://wikimannia.org/Deutschlandflucht für die anderen stillen Leser. Mein kleines Onlinebüchlein ist zwar schon ein wenig betagt, aber insgesamt trotzdem eine gute Anleitung.
Zitieren
#15
Neue Nachrichten der Botschaft.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX

über Ihren Passantrag kann zur Zeit noch nicht abschließend entschieden
werden, da nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft XXXXXX ein
Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Sie
anhängig ist.
Sie werden zunächst gebeten, im Laufe der nächsten Woche bei unserem
Honorarkonsul in Medellín vorzusprechen, der Ihnen das
Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft aushändigen wird.

Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie gerne bereits jetzt formlos
per E-Mail zu den Beschuldigungen Stellung nehmen. Hilfreich wäre, wenn
Sie auch Auskunft darüber erteilen könnten, wie Sie in Kolumbien Ihren
Lebensunterhalt bestreiten, d.h. in welcher Höhe Sie Einkünfte haben und
wie diese erzielt werden (z.B. Rente, Erwerbstätigkeit).

Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / Atentamente,

[Namen]

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Rechts- und Konsularreferat
Zitieren
#16
(23-06-2012, 14:14)Fritzi schrieb: da nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft XXXXXX ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Sie anhängig ist.

Es liegt weder ein Strafbefehl, noch ein Haftbefehl, noch eine Verurteilung nach §170 STGB vor. Alles oben von mir geschriebene ist heiße Luft und basiert auf einer völlig anderen Grundlage. Viel Arbeit um Nichts.

Wie immer fehlt die Präzision des Fragestellers!

An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, dass die deutsche Botschaft das bestehende Recht bricht. Nur verurteilte Straftäter nach §170 STGB können mit einer Passversagung rechnen, aber nicht mutmassliche Straftäter. Die deutsche Botschaft wird nun die Muskeln spielen lassen und ihr eigenes Recht ausleben.

In diesem Fall gibt es nur eine sinnvolle Variante und diese ist zu lesen auf dem Männermagazin: www.das-maennermagazin.com/blog/passentzug-passverweigerung-bei-unterhaltspflichtigen-im-ausland

Reisepass in Deutschland direkt beantragen! Man sollte 2 Reisepässe beantragen: 1 x 10 Jahre Gültigkeit und 1 x 6 Jahre Gültigkeit. In diesem Zug auch den Personalausweis und wenn erforderlich auch den internationalen Führerschein. Das polizeiliche Führungszeugnis kann auch nicht verkehrt sein, es zu beantragen. In diesem Zug Hartz IV beantragen und sich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei stellen, so dass diese Behörden ihre Arbeit machen können. Danach kann es wieder beruhigt nach Kolumbien gehen.

Hartz IV in Mecklenburg-Vorpommern beantragen. Dort sind die Sozialwohnungen frisch saniert und die ermittelnden Behörden haben auch viel Arbeit, da die Akten immer hübsch verschickt werden müssen.
Zitieren
#17
Gegen mich läuft auch ein Ermittlungsverfahren (bin natürlich unschuldig), aber mein neuer Pass mit 48 Seiten wartet brav bei der Deutschen Botschaft auf mich. Habe noch ein paar Seiten übrig im alten und werde ihn zu gegebenen Zeit abholen und mit der perfekt deutsch sprechenden lokalen Mitarbeiterin ein charmantes Schwätzchen halten. Big Grin

Tja, da die Deutschen Botschaften nicht an Recht und Gesetz gebunden sind, bleibt Fritzi nichts anderes übrig, als nach D'land zu gehen.

Allerdings würde ich dennoch ins Nachbarland (Ecuador?) reisen und dort probieren, ob die Deutsche Botschaft dort weniger "scharf" ist. Kostet weniger als ein Flug nach Deutschland, auch wenn Meck-Pomm bestimmt schön ist im Sommer..

Wichtig wäre, bei der Botschaft dort glaubhaft zu machen, dass Fritzi sich nun ernsthaft in Ecuador niederlassen möchte. D.h. im Pass dann als Wohnsitz Ecuador eintragen.
Ich glaube kaum, dass dort ein Stempel drin ist "Pass versagt", oder so (oder welche Stempel meinst Du, Dino?)

Probieren geht über Studieren und der Unterhaltspflichtige sollte immer alle Möglichkeiten ausloten.

Nach MeckPomm kannst Du dann immer noch gehen.
Zitieren
#18
Mir ist (zufällig) bekannt, dass die Deutschen diese Nummer gerne fahren. In einem Fall wegen Steuerhinterziehung in Deutschland, hatte man demjenigen, der sich in Brasilien aufhielt, die Verlängerung des Reisepases auch versagt. Aber mehr weiß ich darüber nicht.
Ich frage mich : Würden die Kolumbianer Dich denn ausweisen ? Oder wie läuft das ? Würde mich interessieren.
Die Idee von Clint, es in Ecuador zu versuchen, ist sicher keine Schlechte. Kannst Dich dann dort auf ein Käffchen mit Julien Assange treffen ;-)
Zitieren
#19
Die deutsche Botschaft sitzt das Thema ganz locker aus. Der Pass läuft ab und die deutschen Botschaft gibt diese Info an die örtliche Polizei. Gerade in Kolumbien, Thailand usw. sind die Gefängnisse nicht nett. Die deutsche Botschaft spekuliert nun, dass der deutsche Übeltäter vorher freiwillig nach Deutschland fliegt. Sitzt er erstmal in Abschiebehaft, dann hat die deutsche Botschaft immer noch extrem viel Zeit. Sie braucht nur zu warten bis sich ein Familienangehöriger meldet, der den Flug zahlt, damit der arme Kerl aus dem Hiltonhotel entlassen wird und nach D umsiedeln darf. Ganz freiwillig eben.

Wer daran glaubt, dass irgendetwas anständig und mit Logik abläuft, der wird enttäuscht sein. Die deutsche Botschaft zieht da eine rigorose Nummer ab. Regelmäßig stehen die Botschaften am Pranger, weil selbst normalen Touristen im Notfall praktisch nicht geholfen werden. Da werden Straftäter und andere Kriminelle nicht besser behandelt.
Zitieren
#20
(23-06-2012, 17:35)Nappo schrieb: Die Idee von Clint, es in Ecuador zu versuchen, ist sicher keine Schlechte. Kannst Dich dann dort auf ein Käffchen mit Julien Assange treffen ;-)

Der Antrag läuft über den gleichen Schreibtisch bei AA in Berlin. Doof sind die bestimmt nicht. Diesen Schreibtisch umgeht man nur, indem der Reisepass in Deutschland beantragt wird. Das geht easy und dauert 14 Tage. Der Flug ist mit 1.000,- € recht teuer. Im Flughafen in Deutschland gibts einen kurzen Boxenstopp beim BGS für die Abgabe der Anschrift. Sache von 25 Minuten.

Ich sehe das Problem, dass die deutschen Behörden nun wissen, dass der Kollege in Kolumbien wohnt. Und da beginnt das Problem mit der Botschaft. Die kriegt man schwer vom Fuss. Die deutsche Botschaft in Bangkok hat mir ein Sondereinsatzkommando der Polizei geschickt und sie wollten mich auf die Blackliste setzen. Das war die Arbeit lediglich eines Anrufes von der Botschaft. Logisch, dass die ihre Netzwerke haben. Was für ein Stress und Arbeit. Ich habs zwar durchgestanden, aber heute würde ich völlig anders agieren.

Und wenn Fritzi das ein wenig geschickt anstellt, dann kann ein Deutschlandaufenthalt nicht schlecht sein. Erstmal schön Arbeiten gehen, um die eigene Kriegskasse aufzufüllen und den Staatsanwalt an der eigenen Wand ausbluten lassen.
Zitieren
#21
(23-06-2012, 17:35)Nappo schrieb: In einem Fall wegen Steuerhinterziehung in Deutschland

Und das macht das Finanzamt schon bei 5.000 €. Und die kriegen alle Heim ins Reich, das ist sicher. Die sitzen das Thema aus.
Zitieren
#22
(23-06-2012, 14:14)Fritzi schrieb: Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie gerne bereits jetzt formlos
per E-Mail zu den Beschuldigungen Stellung nehmen. Hilfreich wäre, wenn
Sie auch Auskunft darüber erteilen könnten, wie Sie in Kolumbien Ihren
Lebensunterhalt bestreiten, d.h. in welcher Höhe Sie Einkünfte haben und
wie diese erzielt werden (z.B. Rente, Erwerbstätigkeit).

Das ist schon eine ziemliche Frechheit. In einem Strafverfahren hat der Beschuldigte das Recht NICHT auszusagen.
Für mich ist das Rechtsbeugung was die Botschaft da macht.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#23
(23-06-2012, 18:18)Fluechtling schrieb: In einem Strafverfahren hat der Beschuldigte das Recht NICHT auszusagen.

Das stimmt leider nicht ganz, aber es würde den Rahmen hier sprengen.
Zitieren
#24
Ja was macht man wenn einem das noetige Kleingeld fehlt um einen Anwalt zu bezahlen???
Als ich mich scheiden liess, habe ich Prozesskostenhilfe bekommen......
Da ich fruehen den "OE" abgelegt habe, ist klar, dass ich nichts, aber auch gar nichts habe......
Das muesste dem gericht doch bekannt sein, die muessten doch so schlau sein dass es nichts bringt...aussser mich nach "D" zu locken um mich zu gaengeln versuchen!!! Und wer stellt einen 57 Jaehrigen noch ein......und von Harz 4 zu leben ist auch kein Traum...."Trauma" ........


Das Leben findet in der Zukunft statt, aber leider holt einem die Vergangenheit immer mal wieder ein!!!
Zitieren
#25
Jemand hat Dich wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. Der Staatsanwalt ermittelt und Du wohnst im Ausland. Das erzeugt Neid und Frust bei den Ermittlern und ist eine zusätzliche Motivation. Das Ganze ist eben eine Neiddebatte, auch wenn Du arm wie eine Kirchenmaus bist und sehr sparsam in Kolumbien leben musst. Es interessiert niemanden.

Prozesskostenhilfe gibt es für Dich nicht!

Wenn Du die Nerven hast, dann sitze dieses Thema bis zum vorletzten Tag des Ablaufes vom Reisepass aus. Aber dann solltest Du den Rückzug nach Deutschland antreten, um nicht in Abschiebehaft zu geraten. Vielleicht geben sie Dir doch den Reisepass. Vielleicht kommt es auf diesen Versuch an.

Unterhaltspflichtverletzter sind bei den Botschaften nicht beliebt und die Motivation Dir eine Lektion zu erteilen ist hoch. Ich persönlich würde nach Deutschland fliegen und die Sache hier aussitzen - Dauer max. 1 Jahr. Wie ich schon schrieb: Kohle machen, den Staatsanwalt ausbluten lassen, neuen Reisepass abholen und dann kannst Du wunderbar sortiert für 10 Jahre den Hasenfuss machen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste