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Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
#8
Vicente,
was das Jobcenter mit Dir/Euch macht, ist nach derzeitigem Stand rechtswidrig. (siehe § 11b SGB II Absetzbeträge Nr 7), ,wenn KU tituliert ist.
Ist er nicht tituliert, dann ergäbe sich auch in den unteren Einkommenregionen kein Anspruch auf Verrechnung.
Offenbar mal wieder kompletter Jobcenter-Blödsinn.

Neben den Freibeträgen ist titulierter KU vom Einkommen abzuziehen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln. Dies wird dem Bedarf gegenübergestellt, daraus ergibt sich die Aufstockung.

Hier wird in solchen Situationen empfohlen, den KU bei einem Notar befristet und auf das gesetzliche Mindestmaß titulieren und dann in die Einkommensberechnung des JC einzubeziehen zu lassen.

Wie handhabt das JC die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes, Wohnraum für das Kind?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Ibykus - 23-06-2012, 22:27
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Nappo - 24-06-2012, 12:44
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Skipper - 24-06-2012, 13:46

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