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Was ist besser??
#1
Hallo Zusammen,

hier spricht Nicole Smile Nicht erschrecken ja ich bin eine Frau und die von Bernie und ich nutze diesen Account mit damit wir nicht 2 benötigen, natürlich mit seinem Einverständnis.

Ich lese hier immer fleißig mit und finde das Forum toll. Es ist mal ein Forum in dem Unterhaltspflichtige Männer nicht immer als die Schuldigen dargestellt werden.

Nun zu meiner Frage:

Was ist besser sich von einem Unterhaltspflichtigen scheiden zu lassen damit man nicht für den KU mit einbezogen werden kann??
Diese Frage geistert mir oder auch uns immer wieder durch den Kopf.
Mein Mann ist Unterhaltspflichtig aus einer früheren Beziehung. Er muss momentan keinen KU zahlen aus krankheitsgründen. Es wird wohl auf eine kleine Frührente ausgehen.
Zusammen haben wir auch ein Kind.
Ich habe gelesen, dass der Selbstbehalt auf Null reduziert werden kann wenn man verheiratet ist. Ich wusste das vor der Hochzeit nicht was mich jetzt ärgert.
Nun möchte ich mich scheiden lassen, da ich nicht für den KU aufkommen möchte und der Exe alles in den Rachen zu schießen, denn diese sieht selber nicht ein arbeiten zu gehen.
Auch wenn ich dann in die STKL. 1 rutsche besser als den KU zahlen zu müssen. Es ist ja auch erbrechtlich schlauer oder nicht.
Wie seht ihr das??
Schönen Sonntag nicole
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#2
Hi,
aus eigener Erfahrung ist es möglich, das sie dich indirekt durch Haushaltsersparnis u.s.w heranziehen. Alles weitere unter PN

Zahlknecht
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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#3
Ich nehme mal an, dafür müsst ihr grundsätzlich entscheiden, wie wichtig euch euer Trauschein ist.
Ist es nur Papier, dann lasst euch scheiden (Da wurde mich allerdings interessieren: Ist für das Trennungsjahr nicht eine räumliche Trennung, bzw. eine Auflösung des gemeinsamen Haushaltes, Voraussetzung? Wollt ihr dann auch getrennte Wohnungen nehmen?).
Ist es das klassische "in guten wie in schlechten Zeiten", dann musst du wohl damit leben, dass du auch die Pflichten deines Mannes mitübernehmen musst.

Im übrigen würde ich mich nicht darauf verlassen, dass du zukünftig nicht mit einbezogen wirst. Es wird inzwischen mehr und mehr der Ausdruck der "eheähnlichen Gemeinschaft" geprägt.
Was ALG II angeht hat das z.B. jetzt schon dahingehende Auswirkungen, dass ich als schlecht verdienende Selbstständige kein aufstockendes ALG II kriege, weil mein Lebensgefährte (trotz UH-Pflicht für drei Kinder) angeblich zuviel verdient und mich "mittragen" muss.
Die Tante vom Amt hat mir übrigens als erstes mitgeteilt, ich dürfe mich auch nicht deswegen trennen, denn das sei "herbeigeführte Bedürftigkeit".

Also sei lieber vorsichtig, nicht dass ihr euch nicht scheiden lassen dürft wegen "mutwillig herbeigeführter UH-Zahlungsunfähigkeit". Wink
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#4
Hallo,

es ist ein Stück Papier und für uns von keiner Bedeutung.
Warum dürfte ich mich nicht scheiden lassen? Wenn ich dem Druck nicht standhalte kann mich doch keiner zu irgendetwas zwingen.

Ich würd auch getrennte Wohnung nehmen. Denn ich hab mal geschaut ein Appartment bekommt man für ca. 180€ im monat demgegenüber stehen KU von 600€ und mehr.
Klar wird der Begriff Eheähnliche Gemeinschaft immer mehr geprägt. Das alles auch nur damit der Staat nicht hinblättern muss.
Demgegenüber steht aber die KM die machen kann was sie will. Sie hat 2 weitere kinder mit ihrem Mann...ich vergass EX-Mann. Offiziell geschieden, getrennte haushalte aber dennoch zusammen. Ihr Typ geht arbeiten ist gemeldet in einen klitzekleinen wohnung.wohnt bei ihr, sie kassiert schön Hartz4.

Aber ich soll dann mein schwer verdientes Geld abgeben und immer nach hinten stecken? Neee das sehe ich nicht ein.
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#5
Hallo Nicole,

lohnt sich das denn überhaupt?

Du bist deinen Stiefkindern gegenüber nicht unterhaltspflichtig!

Du bist nicht verplfichtet über dein Einkommen Auskunft zu erteilen.

Selbst wenn man den absoluten worst case durchrechnet, kann für den KU nicht soviel herauskommen wie ihr durch die schlechtere Steuerklasse und zusätzliche Mietkosten etc. verliert.

Also eine Scheidung nur wegen KU finde ich absolut übertrieben und die völlig falsche Entscheidung!

Wie hoch ist denn überhaupt dein monatliches Einkommen ca. ? Diese Info wäre wichtig, damit man weiß um was es hier überhaupt geht!

Gruß
Eifelaner
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#6
Moin
@Eifelaner nein Unterhalspflichtig ist Nicol nicht aber die Rechnen ihm die tollsten Dinge zusammen Haushaltsersparnis u.s.w das Sie somit indirekt mit zahlt.Glaubst gar nicht was ich in den letzten Jahren erlebt habe.
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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#7
Die Geschichte mit der Selbstbehaltsreduzierung wegen Haushaltsersparnis ist ja bekannt, egal ob verheiratet oder nicht. Wer aber verheiratet ist und wem die Gegenseite erfolgreich unterstellen kann, sein Lebensbedarf werde vom Ehepartner gedeckt, der bekommt den Selbstbehalt noch weiter zusammengestrichen, auch bis auf Null runter.

Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn der Pflichtige aus irgendeinem Grund nur sehr wenig oder kein eigenes Einkommen hat. Dann ist es einfach, die Bedarfsdeckung durch den Ehepartner nachzuweisen. Eine Verweigerung oder Mithilfe des Partners ändert nichts daran.

Die formale Scheidung ist also ein Weg, der vor allem für Mangelfälle in Frage kommt, die nahe dem absoluten Mangelfall liegen. Wer nur 220 statt 270 EUR zahlen kann, für den lohnt es sich nicht.
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#8
Ist ja alles richtig was ihr schreibt!

Trotzdem müsste doch erst mal geprüft werden wie hoch ein unterstellter Unterhaltsanspruch von Bernie gegenüber Nicole überhaupt wäre.
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#9
Guten Morgen Zusammen,

mir ist auch bekannt das man ihn auf Null rechnen kann.
Das ist das warum ich mich schützen möchte.
Die gierige KM würde alles tun damit jeden Cent bekommt den sie bekommen kann.
Sie hat ausser einer kleinen Ausbildung (3Jahre) nie gearbeitet. Sieht es auch nicht ein weil das Amt ja alles bezahlt.
Und ich möchte nicht dafür aufkommen. Ich habe hart für mein Geld gearbeitet.
Sicher bin ich nicht die Stiefkinder mit denen wir nie Kontakt hatten verantwortlich. Der Staat sieht dies aber bei verheirateten anders.
Ich habe auch den Rat meiner Anwältin bekommen mit dieser habe ich auch nächste Woche einen Termin weil sie mir das alles in Ruhe erklären wollte warum es von vorteil ist.
Steuerlich würde mir zwar monatlich was abgezogen werden aber es würde sich dennoch lohnen weil ich diese zum größten Teil jährlich wieder bekommen würde.

Wenn das älteste Kind 18 wird, ist es dann auch so das mein Gehalt da mit einbezogen werden kann???
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#10
Hallo Nicole,

also bei Scheidung bekommst du Steuerklasse 2, da du ein Kind mit Bernie hast. Evtl. noch Wohngeld.
Muesste Bernie wenn du offiziell ausziehst Hartz IV beantragen oder Aufstockung? Ich hoffe nicht, denn sonst wirst du zu Trennungsunterhalt herangezogen, falls die Aemter zahlen muessen, evtl. auch nachehelichen Unterhalt. Kommt auf dein Gehalt an. 1000 Euro Selbstbehalt bei Erwachsenen.
Mit der Scheidung ist das so eine Sache, da ja Gerichtszwang herrscht und die Familienrichter bei der Scheidung nachfragen, ob es euch ernst ist. Ihr muesst beide gute Schauspieler sein, sonst durchschaut ein erfahrener Richter das Ganze und schickt die Akte wegen Betrugsversuchs zur StA. Ich kann da nur zur Vorsicht raten!
Ihr koenntet durchschaut werden und muesst euch gut vorbereiten.
Ich kenne auch so Kandidaten, die zusammenleben, wo einer Stuetze kassiert und offiziell in einem Apartment oder bei den Eltern gemeldet ist. In einem Fall geht das schon ueber 20 Jahre gut.
In dem anderen Fall hat die Frau den Vater nicht beim JA angegeben, kassiert Unterhaltsvorschusss und der leibliche Dady zahlt noch n monatlichen Obulus, quasi Schweigegeld.
Ich bin auch eine Zweitfrau eines Unterhaltszahlers, genau wie in unserem Fall, die Kindsmutter hat noch nie gearbeitet und nur Ausbildung + abgebrochenes Studium (immer schoen alles auf Steuerzahlers Kosten).
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#11
Hallo Globalisierte,

und wie läuft das für euch?

Hätte ich dann immer Steuerkl.2???

Ich müsste kein Wohngeld beantragen. Mein Gehalt reicht aus.
Auch nachehelichen Unterhalt müsste ich nicht zahlen da die Krankheit schon vor unsere Ehe bestand also keine ehelichen NAchteile vorhanden.
Er würde auch kein Aufstockendes Geld benatragen weil er ja sein kleines Einkommen hat.
Er will kein Geld vom Staat. und ich ebenfalls nicht.

Ich finde es in der Situation richtig schwer.

Nicole
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#12
(25-06-2012, 10:40)Bernie schrieb: Steuerlich würde mir zwar monatlich was abgezogen werden aber es würde sich dennoch lohnen weil ich diese zum größten Teil jährlich wieder bekommen würde.

Wer hat dir denn das erzählt?

Zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählt der Lohnsteuerjahresausgleich hinzu. Das Monatgehalt ist uninteressant.

Hier bspw. die Leitlinen des OLG Frankfurt:

Zitat:Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr.

Hier aber mal ein Rechenbeispiel, das verdeutlichen soll, ob eine Scheidung überhaupt sinnvoll sein kann:

Dein Monatseinkommen: 1500,- netto
abzüglich berufsbedingte Aufwendungen (5%): 1425,-€
abzüglich sekundäre Altersvorsorge (4% vom Bruttogehalt): ca. 1345,-€
abzüglich vorrangiger Kindesunterhalt (Kind 8 Jahre): 1073,-€

In dem Fall wärest du gegenüber deinem Mann mximal mit 23,-€ leistungsfähig. Diesen Betrag könnte man deinem Mann als Einkommen fiktiv unterstellen.
Wird er dadurch selbst leistungsfähig?

Wie gesagt, erst mal rechnen bevor man an solche Dinge wie eine Scheidung denkt!
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#13
Hallo,

ich kenne einen Fall im Freundeskreis bei dem der SB des Mannes bis auf 150€ runtergerechnet wurde also ihm verbleiben 150€. der rest geht für kindesunterhalt drauf. wobei die frau weniger verdient als ich.

Sicherlich könnte ich mit meinem Gehalt die Familie ernähren damit mein mann den mindestunterhalt zahlt. aber gerecht ist dies nicht und sehe ich auch nicht ein.

Danke für die Rechnung. Nur ist mein Netto wesentlich höher ca. um das dreifache.

Das die Steuererstattung zum einkommen zählt weiss ich. ich wollt damit nur sagen, dass sich der wechsel in Stkl. 1 oder 2 für mich nicht wesentlich ändert. ich zahle mehr Lohnsteuer ja pro monat dennoch habe ich auch genug Absetzungsmöglichkeiten .
nicole
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#14
(25-06-2012, 15:52)Bernie schrieb: Danke für die Rechnung. Nur ist mein Netto wesentlich höher ca. um das dreifache.

Dann zahlst du in Stkl. 1 ca. 8.000,- jährlich mehr an Steuern als in der 3.
In der Stkl. 2 wären es ca. 7.400,-

Da lohnt sich eine Scheidung m.E. aus finanzieller Sicht nicht, selbst wenn du indirekt einen Teil des KU für die Kinder deines Mannes übernehmen müsstest.

Das ja auch nur, wenn deinem Mann tatsächlich ein so hohes fiktives Einkommen unterstellt werden würde. Das ist doch keineswegs sicher.

Abgesehen davon wäre ich persönlich bereit bis zum BVerfG zu gehen, wenn man mir von außerhalb vorschreiben wollte wie ich meine Ehe intern regele.

Jeder staatliche Eingriff stellt hier m. E. einen Verstoß gg. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG dar.
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#15
(25-06-2012, 21:42)Eifelaner schrieb: Jeder staatliche Eingriff stellt hier m. E. einen Verstoß gg. Art. 6 Abs. 1...
i.V.m. Abs. 4 ein bekannter Widerspruch in unserer heutigen "modernen" Welt darstellt.
Wer oder was definiert denn heute schon "Familie"?

Sind es die beiden "modernen Hinterlader"?

Sind es die Familien, die aus zwei "VorderladerInnen" mit Samenspenden unterstützt werden?

Nichts ist so veraltet und "unzeitgemäß" wie das GG!
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#16
Hallo Eifelbewohner,

ich sehe es auch so wie du das dies gegen Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG verstößt.
Denn ich habe nichts mit diesen Kindern und der KM zu tun.
Das mein Mann mal ein Fehler gemacht hat ja dafür macht er sich selber verantwortlich.

Nur habe ich für mein Geld hart gearbeitet und sehe es nicht für andere Kinder aufzukommen wobei sich die KM vom Staat ernähren lässt.

Ich würde auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen nur hab ich auch Angst vor den immensen Kosten die mir da auch gegenüberstehen. Ich bin für mein Kind verantwortlich. Mein Mann kann auch hier nichts leisten.

Ich weiß das ich ca. 7000 bis 8000 € an Steuern zahle. Aber ich bekomme ca. 70% wieder.

Wie würde sich der die Summe die ich meinem Mann zahlen würde berechnen wenn wir verheiratet bleiben?
Er Einkommen von 680€. Er hat die Krankheit schon länger auch schon in der Beziehung mit der KM von Kind 15,8.
Zahlt keinen KU.
Kinder sind 15, 8, 3 Jahre alt.


Ich weiss dass viele denken, dass eine Scheidung unsinnig ist aber diesen Druck auf dem unsere Ehe besteht ist für mich nicht leicht. Und wenn ich seh wie hart ich für meine Ziele gearbeitet habe und die KM nichts macht und nur die Hände aufhält bekomm ich ein Anfall denn mein Geld könnte mit eingebunden werdne und dafür habe ich kein Verständnis.
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#17
(25-06-2012, 22:27)Bernie schrieb: Und wenn ich seh wie hart ich für meine Ziele gearbeitet habe und die KM nichts macht und nur die Hände aufhält bekomm ich ein Anfall denn mein Geld könnte mit eingebunden werdne und dafür habe ich kein Verständnis.
Und wenn Du morgen arbeitsunfähig werden würdest, sagen wir mal wegen dem modernen Burn-Out o.ä., von Schlimmeren will ich gar nicht denken, dann wärst Du die zweite, die an der kleinen Nadel des evtl. noch arbeitsfähigem Schniedelwutz hängen würdest.
Er hätte dann Dir und der Ex und all seinem Anhang "Unterhaltsleistungen" zu zahlen. Wie kleinkariert und in welchen kurzen Schranken denkst Du eigentlich?

Es ist Deine eigene Schuld, Dir einen abgelegten Vater ausgesucht zu haben!

Jetzt im Nachhinein zu Jammern bringt nix!
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#18
Schuldzuweisungen bringen im Nachhinein überhaupt nichts. Wir alle wären jetzt reich und glücklich statt mit den Folgen einer kaputtgegangenen Beziehung zu kämpfen, wenn wir uns immer richtig verhalten hätten und vor allem schon damals gewusst hätten, was richtig ist.
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#19
Hallo,

also als erstes habe ich mir keinen abgelegten Vater genommen, aber ich glaube zu der Sache kann mein Mann mehr sagen.
Denn Vater ist glaub ich ein falscher Begriff in seiner Situation.

Also da ich vorgesorgt habe bzw. noch aus familiären Verhältnissen was habe kann mir eine Arbeitsunfähigkeit nichts.

Warum denke ich kleinkariert???
Wenn du dir denn "Allerwertesten" so aufgerissen hättest wie ich um an das Ziel zukommen wo ich jetzt bin und wo ich noch hinkommen werde würdest du dir auch nicht dein Einkommen so wegnehmen lassen.
Denn dazu hat keiner ein Recht.

Mir ist egal ob die KM für ihre Kinder KU bekommt oder nicht, dann soll sie doch arbeiten gehen das tue ich schließlich auch für mein Kind.
Aber solche Frauen halten die Hände auf und kassieren schön als ihren Hintern zu bewegen.

Mir geht es hier nur um mein Einkommen und wenn jemand meint das dies ein kleinkariertes Denken ist dann tut es mir nicht leid.
Und ich glaube nicht das er mit seiner rente jemals für mich aufkommen muss Wink
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#20
(25-06-2012, 23:01)Bernie schrieb: Also da ich vorgesorgt habe bzw. noch aus familiären Verhältnissen was habe kann mir eine Arbeitsunfähigkeit nichts.
Respekt! Hast Dich trotz Deiner "Vergangenheit" in einen armen Schlucker verliebt....Smile

Von Deiner Sorte sollte es mehr geben, die sich dann darüber beschweren, dass sich die Ex schmarotzert. Laß mich raten, Du oder Deine "familiären Verhältnisse" wählen eines der grossen "C"´s....
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#21
(25-06-2012, 15:52)Bernie schrieb: Hallo,

...

Sicherlich könnte ich mit meinem Gehalt die Familie ernähren damit mein mann den mindestunterhalt zahlt. aber gerecht ist dies nicht und sehe ich auch nicht ein.

Danke für die Rechnung. Nur ist mein Netto wesentlich höher ca. um das dreifache.

...
nicole


Hallo,

also das verstehe ich jetzt nicht. Ich denke, Du bist noch am studieren, beziehst nur Wohngeld und Kindergeld, noch nicht einmal Bafög.

Hast vor nicht allzu langer Zeit noch wg. H4 angefragt, und nun hast Du angeblich ein Nettoeinkommen von ca. 4.500€?

Nicht, dass ich das Euch nicht gönnen würde. Aber macht mich jetzt doch ein bissel stutzig. Huh

Ich kann Dich auf alle Fälle verstehen, dass Du keine Lust hast, für die Kinder Deines Mannes indirekt zur Kasse gebeten zu werden.

Und diese Sprüche: "Du wusstest vorher, auf was Du Dich einlässt, dass hättest Du Dir vorher überlegen müssen, etc.":

Diese Aussagen sind so vollkommen überflüssig.

ALLES BULLSHIT!
Es klärt einen im Vorfeld NIEMAND darüber auf, das man als "Zweitfrau" Unterhalt, Taschengeld, oder sonst irgend etwas an den Mann zahlen muss, damit dieser seinen Kindern gegenüber leistungsfähig wird!

Denn es ist ja egal, ob man verheiratet ist, oder ohne Trauschein zusammen lebt: Lebt man als Paar zusammen, sollen die Zweitfrauen finanziell für die Kinder aus der vorherigen Beziehung mit löhnen. Und das ist nicht in Ordnung!

Und ganz ehrlich: Welche Frau rennt denn zu Beginn einer Beziehung zum Anwalt und lässt sich diesbezüglich beraten, was da auf sie zukommen kann, wenn sie einen Mann zum LG nimmt, der schon Kinder aus einer früheren Beziehung hat?

Wohl keine, denn wer rechnet schon damit, für Kinder zahlen zu sollen, wo man weder Vater noch Mutter ist, wo überhaupt keine Blutsverwandtschaft besteht?

Genauso wenig gehen die Männer ja vor einer Ehe zum Anwalt und lassen sich beraten, was im Falle eines "Worst Case" geschehen könnte. Ansonsten wären Foren wie diese nämlich überflüssig und die Menschheit wäre vom Aussterben bedroht, weil kein Mann mehr heiraten würde, und Kinder in die Welt setzen würde, wenn er wüsste, dass die Beziehung scheitert, und was somit auf ihn zukommt.

LG, Familienmensch. Heart
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#22
Hallo Familienmensch,

gott sei Dank ist man mit der Uni auch irgendwann fertig Big GrinBig GrinBig GrinBig Grin und kann direkt anfangen zu arbeiten Smile

Hab jetzt gleich einen Termin und werd dir später ausführlich schreiben.

Nicole
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#23
Ich habe mich jetzt auch ein wenig schlau gemacht, ob der neue Partner sein Einkommen preis geben muss:
1. Das Einkommen muss man nennen
2. Man muss aber keine Belege einreichen


So hat das BGH entschieden
BGB §§ 1605 Abs. 1, 1353 Abs. 1 Satz 2, 1360, 1360 a
Aus der Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft folgt ihr wechselseitiger Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren. Geschuldet wird die Erteilung von Auskunft in einer Weise, wie sie zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlich ist.
Die Vorlage von Belegen kann nicht verlangt werden.

Mir fällt noch ein: Eheleute haben weder Anspruch auf Lohnabrechnungen des Partners noch einen Anspruch auf ein gemeinsames Konto. Es ist wohl so, dass man einen Anspruch auf Taschengeld zwischen 5-7% des Einkommen hat.

Viele Grüße
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#24
Hallo Zusammen,

@blue:

Meine Eltern haben hart gearbeitet um uns Kindern die beste Ausbildung zu ermöglichen. Und das mit dem "armen Schlucker" ist nicht ganz so. Mir ist egal wieviel mein Mann verdient. Ich lerne doch keinen Mann kennen nach den € auf seinem Bankkonto. Darüber hinaus bin ich der Meinung das Frau sehr gut selber arbeiten kann um ihr Leben zu finanzieren.
Ich liebe meinen Mann so wie er ist und für seine Krankheit kann er nichts und das er nicht voll arbeiten kann. Das hat aber nichts mit meinem Mann an sich zu tun für mich ist und bleibt er die Liebe meines Lebens (mit und ohne fetten Bankkonto Big Grin )

@familienmensch:

so jetzt hab ich einwenig Zeit um dir zu schreiben.
Klar war es neben meinem Studium nicht leicht und durch die Krankheit war es nicht leicht.
Aber gut das ich da schon im Endstudium war und nun fertig bin.
Ich habe auch direkt meinen Job bekommen. ich wollte das Studium aber unbedingt beenden und mich durch das Unternehmen nicht vor dem Abschluss abwerben lassen. Das fand das Unternehmen gut und da bin ich nun.

aber all das darf nichts mit dem KU zu tun haben. Ich sehe es genauso wie du.
Vielemehr sollte ja in dieser Situation das der KV nicht leistungsfähig ist die jeweilige KM für ihr jeweiliges Kind zu Kasse gebeten werden.
Es ist doch eine Unverschämtheit das ich blechen soll für Kinder die nicht meine sind, mit denen wir nie Kontakt hatten noch sonst was.

Und wenn die Konsequenz ist das man sich scheiden lassen muss und das man getrennt lebt dann ist das für mich ok. An meiner Liebe ändert sich nichts. Nur möchte ich über mein Einkommen und mein Leben selber bestimmen können und nicht unter so einem Druck leben.

@DUS
das habe ich auch herausgefunden wie du. Nur leider habe ich auch gelesen das der SB des KV gegen Null gerechnet werden kann wenn die Zweitfrau gut verdient.
Und das ist das was ich nicht tragen möchte.


Schönen gruß, nicole
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#25
Bei euch ist aber eindeutig der Fall, dass dein Mann krank ist und eine Frührente in Aussicht ist.
In der Entscheidung vom BGH hätte der Pflichtige arbeiten gehen können/ sollen um sich leistungsfähig zu machen - das kann dein Mann definitiv nicht.

Es kann ja auch nicht sein, dass du deinen Mann unterstützt, die Miete zahlst, Schulden abbezahlst ( sofern vorhanden ), für dein Kind aufkommst und dann auch noch KU.

Ein Versuch, das über Gerichte zu regeln würde ich versuchen. Allerdiengs würde ich mich aber nie mit dem Urteil des Amtsgerichtes zufrieden geben.
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