Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
einer singt immer ! Vaterschaftsfeststellung 4.0
#1
sers Gemeinde,

ich bekam just letztes Wochenend eine mail über ein soziales Netzwerk.
In dieser schilderte der neue Lebensgefährte einer Ex, das er Informationen darüber haben möchte, das eines meiner Kinder, nicht mein Kind sein könnte.

Aktuell geht es nun um eine neue Schwangerschaft bei meiner Ex und die Tatsache, das dort immer noch der Ur-Ex (seit 5 Jahren angebliche Trennung) anwesend ist. Die Geschichte gleicht der meinigen. Alles scheint sich dort zum 2-ten male zu wiederholen. Seine Verzweiflung mit der werten Dame habe ich sofort verstanden.

Ich habe Kontakt per Handy aufgenommen, ein Treffen blieb bis jetzt trotz Ankündigung aber aus.

Reicht es als Begründung vor Gericht, wenn ich den Zeugen zwar benennen, eine Telefonnummer plus Namen angeben kann, dieser selbst aber eventuell einen Rückzug machen würde, seine Aussage zu unterstreichen. Ich glaub der hat nun Bang.

Hier seine ursprüngliche Mitteilung an mich:
hey du ich weis wir kennen uns nicht aber in sachen kinder mit der falschen frau können wir uns echt die hand geben...
ich denke nicht das du der vater von *kind* bist und hätte bestimmt einige infos für dich

Wie verhält sich das? Und wie soll ich mich nun verhalten?
Zitieren
#2
ist das nicht in etwa so gegangen?

Du bittest einen Freund, der vor Gericht glaubhaft die Behauptung vertritt, dass genau dieses Kind von Ihm ist. Das Gericht veranlasst eine Vaterschaftsfesstellung, in der dann herauskommt, dass Dein Freund doch nicht der Vater ist (na no na ned), in der dann herauskommt, dass Du auch nicht der Vater bist (surprise),....in der dann herauskommt, das es irgendein anderer sein muss,...
Zitieren
#3
terrax ich möchte keine Falschaussage herbei zaubern. Bildern nach zu Folge (Urlaub, etc) ist das schon glaubwürdig der neue Lebensgefährte.
Die Frage ist nur?! Wie geh ich mit der Sache nun um? Es könnte ja auch eine Finte sein. Z.b. damit ich mich nun mies fühlen soll, etc blabla.

Wichtig ist mir, ob ich nun einen vierten Anlauf die Vaterschaft feststellen zu lassen, mit dieser Begründung rechtfertigen kann?
Zitieren
#4
Ich würde einen Rechtsanwalt fragen, ob hier eventuell strafrechtlich Relevantes vorliegen könnte- Betrug nach §269 StGB zum Beispiel.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Ich erkundige mich mal nach einem Beratungsschein. Wer noch Ideen hat, hier reinschreiben bitte.
Zitieren
#6
Aber er selbst (der mysteriöse Mann) will nicht der Bio-Vater gewesen sein oder wie? Woher soll er denn wissen, wer denn das sein soll?
Solche Behauptungen sind eher mit Vorsicht zu genießen, vielleicht will er sich nur an jemanden rächen (Ex, Lover der Ex etc.), wobei der angepfiffene mit Verleumdungsklage (oder so was ähnliches) zurückschlagen könnte, falls es sich nur um eine Unwahrheit handelt. Ich würde eher abwarten, was noch für Gerüchte kommen kann...
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
Zitieren
#7
(25-06-2012, 11:39)Kasimir schrieb: terrax ich möchte keine Falschaussage herbei zaubern.

Wirklich? Mir persönlich wäre jedes Mittel recht, um festzustellen, ob ich für ein Kuckuckskind aufkommen muss.

Bei mir gabs einen direkten Vaterschaftstest und einen Geschwistertest. Ergebnis: Ich bin der Erzeuger von 2 Kindern. Kosten: 0,- €
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#8
(25-06-2012, 14:18)AlterSchwede schrieb: Aber er selbst (der mysteriöse Mann) will nicht der Bio-Vater gewesen sein oder wie? Woher soll er denn wissen, wer denn das sein soll?
Ich provoziere nun schon seit längerer Zeit mit dem Sozialnetzwerk. Teile Bilder, Kommentare, etc auf meinem Account. Man musste unweigerlich auf mich aufmerksam werden. Hat ja auch funktioniert.

Ich sehe die Sache aber auch so. Erlaubt man sich hier einen Spass mit mir, oder ist das ernst? Das Telefonat war immerhin sehr plausibel.

Leider aber auch der letzte Stand von heute, er schrieb:
Hey ich weis ja nicht auf was ich jetzt Klagen sollte das Kind ist noch nicht geboren also halte mich momentan noch aus allen Anklagen oder Streitigkeiten heraus. Jetzt schon auf was zu Klagen was noch nicht da ist macht keinen Sinn. Also halte die Füße still und warte die zeit ab.
Sollte *Frau* irgendwas davon erfahren das ich mit dir im Kontakt stehe kannst du nicht auf irgendwelche Infos bzw. Unterstützung hoffen.
Gruß

Man möchte mir nun also Informationen verweigern?

Ich versuch das zu verstehen. Das er das versteht, ist mitunter noch viel schwerer. Hmm. Und es ist wie Leutnand Dino es sagt, denn es geht hier um ne Menge Unterhalt und darüber hinaus auch um mein in den Orkus gefahrenes Leben. Für mein Gefühl ist es so. Da ruft jemand in den Berg hinein, dann soll mal keiner überrascht sein, das nun ein Echo zurück hallt.

Abgefahrene Kiste! Gruss an euch.
Zitieren
#9
Um was gehts dir? Willst du einen Vaterschaftstest machen und die Vaterschaft für ein Kind bestreiten? Dann bitte die Ex einfach um einen informellen Text und wenn sie ablehnt, klage den formellen Test ein. § 1598a BGB.
Zitieren
#10
Also macht es keinen Sinn sich auf Ross und Reiter zu beziehen?! Wehe das Gericht und Mutti lehnen in eigener Willkür schon wieder ab. Mutwilligkeit, fehlende Mitwirkung, etc. An und für sich wollt ich ja nichts mehr machen, aber jetzt, da man noch weiter nach mir tritt. Was ein Berg an trashigem Müll. Ich geh auch direkt zum passenden Gericht vor Ort. Starten wir also 4.0 ;-}
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht? Markus Müller 18 8.660 02-03-2017, 13:36
Letzter Beitrag: kay

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste