22-11-2013, 19:14
(22-11-2013, 18:18)p schrieb: Dann wird er keine Wohnungsprobleme haben. Gem. §29a BTMG gibt das nicht unter einem Jahr Vollpension. Du bist dann auch nicht mehr unterhaltspflichtig.
Und der Richter kann sich herumdrücken um eine Entscheidung bezüglich Sorgerecht.
Wie elegant sich manche Probleme doch verflüchtigen können.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1