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Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte
#1
Der andere Post ist leider ein wenig zum VKH Post verkommen, deshalb möchte ich mein Anliegen noch einmal schildern und hoffe natürlich auch einen Rat zu bekommen.


Die Sache ist folgende:
Kind: 12 Jahre; lebt beim Vater
Vater des Kindes: verheiratet, hat ein zweites Kind und verdient: 2400€

Ich Student mit Einkommen: BaföG 488€
Ehemann arbeitet und hat ein Einkommen von: ca. 1158€ ( kommt aus der Berechnung des BaföGs raus )

Wir haben zu zweit eigentlich weniger als der KV
Wie sieht es nun mit KU aus?
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#2
(26-06-2012, 17:01)DUS schrieb: Der andere Post ist leider ein wenig zum VKH Post verkommen, deshalb möchte ich mein Anliegen noch einmal schildern und hoffe natürlich auch einen Rat zu bekommen.


Die Sache ist folgende:
Kind: 12 Jahre; lebt beim Vater
Vater des Kindes: verheiratet, hat ein zweites Kind und verdient: 2400€

Ich Student mit Einkommen: BaföG 488€
Ehemann arbeitet und hat ein Einkommen von: ca. 1158€ ( kommt aus der Berechnung des BaföGs raus )

Wir haben zu zweit eigentlich weniger als der KV
Wie sieht es nun mit KU aus?
Wer soll Dir hierauf eine Antwort geben? Wer bist Du in der Geschichte? Die Tante vom Schwippschwager? Rolleyes

Aber ich versuche mal zusammenzureimen: Du bist eine Mutter, deren Kind beim Vater lebt?!? Und Du fragst hier nach, ob Du Kindesunterhalt an ihn zahlen musst?!? Sollte das so sein: nein, musst Du nicht, da Du als BaföG-Empfängerin mit 488€ nicht leistungsfähig bist. Das Einkommen deines Ehemannes ist unerheblich - er muss keinen Unterhalt für ein fremdes Kind zahlen.

Sollte ich es falsch verstanden haben, musst du nochmal etwas genauer werden in deiner Situationsbeschreibung. So kann Dir keiner helfen.
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#3
@mischka: nein du hast es nicht falsch verstanden.
Ich wollte es ein wenig kurz halten... wurde wohl zuuu kurz.

Dann werde ich mal weitersehen, wie viel fiktive Einkünfte man mir zugrunde legt, damit KU fiktiv gezahlt werden kann Smile
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#4
Bei fiktivem Einkommen hört die Freude auf und es beginnen reale Schulden aufzulaufen, die Du nur durch eine Privatinsolvenz los wirst (allerdings nur die in der Vergangenheit aufgelaufenen).

Irgendwann, wenn Dein Studium mal zuende ist und Du in Lohn und Brot stehst (ich nehme an, Du studierst nicht zum Spass), dann darfst Du Deine Schulden dann mit 5% Zins und Zinseszins abzahlen.

Daher ist Dein "Big Grin" nicht angebracht, weil Du fiktives Einkommen anscheinend noch nicht umschifft hast.
Du musst halt eine gute Begründung finden, weshalb Du mit 28/30 oder noch mehr Jahren unbedingt noch ein Studium beginnen musstest..

Zum Thema Ehemann:

Du lebst dann in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. Du sparst Geld, weil Ihr zusammenlebt und weil Dein Männe Dir auch Taschengeld geben muss.
Das reduziert Deinen Selbstbehalt in Bezug auf den KU erheblich.

Du kannst eigentlich nur auf 2 Dinge hoffen:

1. Für Dich als Frau gelten andere Regeln (in Deutschland nicht unrealistisch, darauf zu hoffen, immerhin hast Du das Kind ja unter Schmerzen geboren, während der Vater nur seine niedrigen Triebe ausgelebt hat Big Grin)

2. Der Vater des Kindes legt nicht dieselbe Energie wie liebende Mütter an den Tag, an Dein Geld zu kommen ("kommt ja alles dem Kind zugute")

Fazit: nicht zu früh freuen und auf 1. Und 2. hoffen..
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#5
Als das Kind kam war ich noch Jung.
Da ich keine Ausbildungs hatte und später nicht auf der Straße landen wollte, habe ich neben einer 3-Schicht Tätigkeit das Abitur nachgeholt. Eigentlich wollte ich eine Ausbildung machen. Ich kann aber in meinem Alter nicht mit 16-jährigen Schulabgängern mithalten - habe mich zwar für Ausbildungsplätze beworben, aber keiner wollte mich.

Jetzt studiere ich seit 2 Jahren. Bis jetzt wollte man von mir auch kein Geld haben.

Jetzt, wo ich mittendrin bin, wurde es für den KV interessant.
Glaube mir, der KV gibt sich genauso viel Mühe, wie es hier die EXEn auch tun. Er tut alles, um an das Geld zu kommen.
Aber nicht, weil er das Geld braucht! Er will nicht, dass ich das Studium beende. Das hat er mir auch gesagt!

Man hat auch schon gesagt, ich würde umsonst studieren und es wäre schwachsinnig und ich solle aufhören.

Das Grinsen ist nur deshalb, weil ich bis zum Ende gehen werde.
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#6
Will hier auch nochmal sagen:
Als das Kind kam, habe ich nicht einmal Erziehungsurlaub genommen. Ich habe gearbeitet wie ein Mann.
Die ganzen Schulden sind auf meinen Namen entstanden.
Er hat ohne was sagen zu müssen das halbe Sorgerecht von mir bekommen.

Ich lese hier tagtäglich, was die EXEn anstellen - und mein EX ist genau von dieser Sorte
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#7
Ich hoffe, dass Du was studierst, wovon man später auch Geld verdienen kann. Dann zieh' es durch..

Aber studieren, um dem KU zu entgehen.. Das wird schief gehen, wenn Dein Ex genauso geldgierig ist, wie unsere Exen..
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#8
Aber studieren, um dem KU zu entgehen.. Das wird schief gehen, wenn Dein Ex genauso geldgierig ist, wie unsere Exen..
[/quote]

Mit dem Studium habe ich vor irgendeiner Forderung angefangen.
Ich musste vorher auch die ganzen Abschlüsse nachholen. Dauert eben alles, wenn man mal Schulabbrecher war Smile

Unter Druck werde ich mich von diesem Pack nicht setzen lassen. Und vor allem, bis das alles durch ist dauert es einige Jahre.

Ich muss auch mal was zu dem Thema sagen, von wegen Frauen hätten bessere Karten vor Gericht. Das stimmt absolut nicht.
Ich höre von vielen Männern die ihr Studium machen, und dass sie nichts zahlen müssen.
Und bei mir wird so ein Theater gemacht
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#9
(27-06-2012, 11:33)DUS schrieb: Eigentlich wollte ich eine Ausbildung machen. Ich kann aber in meinem Alter nicht mit 16-jährigen Schulabgängern mithalten

Wieso eigentlich nicht? Bist Du schon über 60, oder was?

Glaubst Du, dass das nach einem Studium leichter wird?
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#10
60 > mein Alter > 30
Die Jüngste bin ich nicht mehr und heutzutage ist man schon sehr früh schon zu alt für den Arbeitsmarkt.
Wie ich auch geschrieben habe, ich hätte gerne eine Berufsausbildung gemacht, aber die Konkurrenz war so jung, dass sie für den Arbeitgeber interessanter war.

Ob es nach einem Studium leichter wird kann ich jetzt natürlich noch nicht sagen. Auf jeden Fall habe ich sicher mehr Möglichkeiten als ohne Ausbildung
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#11
@Clint Eastwood:mit dem Zitieren habe ich leider so meine Probleme. Ich versuchs mal.

[ Zum Thema Ehemann:

Du lebst dann in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. Du sparst Geld, weil Ihr zusammenlebt und weil Dein Männe Dir auch Taschengeld geben muss.
Das reduziert Deinen Selbstbehalt in Bezug auf den KU erheblich. ]

Sein Einkommen ist ja auch nicht hoch: ca. 1158€ ( Er hat ja das Recht seinen angemessenen Selbstbehalt zu behalten.

Das BGB sagt ja: § 1360
Verpflichtung zum Familienunterhalt
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.

Wenn ich ein Studium mache, führe ich ja keinen Haushalt. Da frage ich mich, wieso ich noch einen Anspruch auf Taschengeld haben sollte??
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#12
ConfusedConfused
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