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Post vom Familiengericht. Was nun?
#1
Sad 
Hallo zusammen.

Ich habe jetzt schon einige Zeit hier auf der Seite gestöbert und möchte mit meinem speziellen Fall gerne auch mal euren Rat einholen.
Ich habe ein Kind, für das ich aufgrund meines Studiums bisher nie Unterhalt zahlen musste. Die Mutter ist umgezogen, anderes Bundesland, neues Jugendamt, neue Nachweise etc.

Ich hatte in den letzten Monaten viel Stress (Diplomarbeit, schwangere Ehefrau, noch ein kleines Kind zuhause, Jobsuche für nach dem Studium usw.). Da sind leider die beiden Schreiben vom neuen Jugendamt untern Tisch gefallen. Ersteres war eine Frage nach dem Ende meines Studiums, Letzteres eine Aufforderung zu Unterhaltszahlungen.
Scheiße das ich es in dem Stress verpennt habe, ist jetzt aber so Sad

Folglich habe ich nun Post vom hiesigen Familiengereicht bekommen, das Jugendamt hat dort einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt. Anbei ein Formular für evtl. Einwendungen.

Ich bin ein wenig überfragt wie ich mich nun verhalten soll.
So wie es aussieht werde ich in den nächsten 2 Monaten eine Vollzeitstelle antreten. Da verdiene ich dann so viel, dass ich eh Unterhalt zahlen muss.

Aktuell arbeite ich als Studentische Hilfskraft für ca.900€ im Monat. Zur Zeit des Antrags vom Jugendamt habe ich 300€ im Monat verdient. Ich bin verheiratet, meine Frau ist gerade in Elternzeit und hat daher kein signifikantes Einkommen. In meinem Haushalt leben noch zwei kleine Kinder.

Was mir bis jetzt an Optionen eingefallen ist:
1. Ich kreuze auf dem Einwendungsformular einfach „Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verpflichte mich hiermit zur Unterhaltszahlung gemäß des Antrags“ an und zahle halt 3-4 Monate mehr Unterhalt als ich das müsste.
Wird das so akzeptiert? Oder kommen da noch weiter Kosten auf mich zu wegen dem eingeleiteten vereinfachten Verfahren?
2. Die Schreiben vom Jugendamt waren keine „Förmlichen Schreiben“. Es gibt also keinen Nachweis darüber, dass ich sie bekommen habe. Soll ich also einfach sagen „Keine Ahnung was die Post damit gemacht hat, ich habe nie was bekommen, die Unterlagen reiche ich gerne nach…“? Würde ich mich nicht gut bei fühlen aber juristisch evtl. der einfachste Weg?
3. Ich kreuze an, dass ich nicht im vollen Umfang Zahlungsfähig bin, erwähne auch erst mal nichts von der künftigen Stelle, lege meine Einkommensnachweise dabei und schaue was dann zurückkommt. Da muss ich dann aber auch eine Aufstellung ALLER meiner Sachwerte einreichen?! Im ernst, ALLES von meinen Küchenmessern bis zum Kleiderschrank? Wie soll ich das denn realistisch schätzen?? Ich lebe wie gesagt mit meiner Frau in einem Haushalt. Viele Dinge sind gar nicht recht zu trennen.
4. Ich korrigiere den Anfang der Zahlungen auf den Monat wo ich meine 900€ Tätigkeit angetreten habe und lege die entsprechenden Einkommensnachweise dabei.

Ich hätte gerne eine Variante die mir in erster Linie Ärger erspart. Zahlen muss ich in spätestens 2 Monaten eh.
Wenn ich dabei drum rum komme die letzten Monate nachzahlen zu müssen würde ich das natürlich begrüßen, ich hatte in dem Zeitraum wie gesagt nur ein sehr geringes Einkommen und wir haben es gerade auch nicht so dicke. Da ich sonst keine Schulden habe, könnte ich es aber verschmerzen.

Verändert sich durch meine Frau und meine beiden Kinder um Haushalt eigentlich meine Unterhaltszahlung? Ich habe hierzu nichts wirklich Konkretes gefunden. Mir hat zuletzt wer erzählt es wäre nämlich so, dass die Differenz aus Mindestbehalt und Nettoeinkommen durch die Anzahl der Unterhaltberechtigten geteilt würde und das wäre dann der maximale Unterhat den ich zahlen müsste. Beispiel: Nettoeinkommen 1800EURO, Mindestbehalt: 950€? -> Differenz 850€ -> durch vier(Ehefrau, 2Kinder eigener Haushalt, 1Kind aus Trennung) = max. 213€
Aber das ist sicher Quatsch oder?

Ich hoffe ihr könnt mir den einen oder anderen Rat geben ó_ò
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#2
Hallo lachenderhans,

wie du mit dem JA bzw. dem Gericht umgehen sollst werden dir hier die anderen schlauen Köopfe sagen.
Wie alt sind denn deiner Kinder. Bist du bei den anderen beiden Kindern der leibliche Vater (könnte ja auch sein das diese nur von deiner Frau sind? Es kommt ja auf das Alter der Kinder an in welche Stufe sie eingeordnet werden.
nicole
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#3
Hi Bernie,

meine Kinder sind 7, 3 & <1
Ich bin von allen Kindern der leibliche Vater und es ist freilich das älteste Kind, welches nicht in meinem Haushalt lebt.

vG
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#4
Hallo LachenderHans,

also zunächst einmal wird dein Nettoeinkommen bereinigt. Es kommt auch drauf an welchem OLG-Bezirk du angehörst.
Meistens sind es 5% vom nettoeinkommen die da mit berechnet würden. Das wären jetzt bei dir dann bei den 1800€ ca. 90€. Dein Selbstbehalt liegt bei 950€ + berufsbedingten Aufwendungen von 90€. je nachdem was du an Altersvorsorge hast und angeben kannst. (das könnte dann auch noch mal bereinigt werden) Dann verbleiben für den Unterhalt 760€.
Deine Frau wird glaub ich nicht bei dem Unterhalt dazugerechnet, denn die Kinder gehen bei der konstellation vor. (Zumindest wurde auch ich nie mit einberechnet früher)
Bei 3 Kindern wären folgende Unterhaltsbeträge fällig
Kind 1 und 3 Jahre: 238€
Kind 7 Jahre 288€
somit wären das 764€ geschuldeter Unterhalt.
So das du rechnen musst das du dann in 2 Monaten die 288€ aufbringen musst.
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#5
Also ich würde es evt. mit dem Familiengericht durchziehen. Bei deinen Unterhaltspflichten mag es sein, dass du trotz höherem Verdienst noch ein Mangelfall sein wirst, so dass es schon wichtig wäre den Unterhalt vor Gericht berechnen zu lassen.

Wenn du schreibst, das so wie es aussähe, du bald eh zahlen müsstest, ist trotzdem das Restrisiko, dass du in der Probezeit wieder deinen Job verlierst. Solche Gerichtsverfahren ziehen sich meist bis zu ein Jahr hin, somit wird dein Unterhalt dann erst in einem Jahr tituliert werden, eben durch die Entscheidung beim Gericht. Sagst du jetzt schon freiwllig, du zahlst einen Betrag X (welcher möglicherweise überhöht sein könnte), dann werden die verlangen, das du dies titulieren lässt, verlierst du einen Monat später deinen Job hast du die Ar....karte und musst Abänderungsklage einreichen.

Was noch dafür spricht: Bei deinem jetzigen Einkommen solltest du (noch) Verfahrenskostenhilfe bekommen, also ist der Rechtsstreit für dich erstmal kostenfrei. Einen Anwalt wirst du brauchen, der ist bei Unterhaltsstreitigkeiten vorgeschrieben. Selbst verteidigen ist also nicht drin.
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#6
@Bernie
Vielen Dank für die Aufstellung. Der Betrag stand auch so in etwa in der Zahlungsaufforderung vom JA. Hatte mich schon gewundert, dass das nicht mehr ist.

@IPAD
Wie wäre denn da jetzt meine Vorgehensweise? Zum Anwalt gehen? Angeben das ich das vereinfachte Verfahren als unzulässig ansehe? Einfach nicht antworten?
Was kommt da an Aufwand auf mich zu? Ist es aufwändig Verfahrens Hilfe zu beantragen? Wird diese möglicherweise abgelehnt und ich habe dann die ganzen Kosten an der Backe? Muss ich nach Ende des Verfahrens den Unterhalt rückwirkend nachbezahlen? Muss ich dann Öfters da vor Ort sein(Reisekosten, Arbeitgeber freut sich auch)?

Ich schätze deine Antwort, aber ich habe Angst mir für evtl. 20€ im Monat so was ans Bein zu binden. Hatte noch nie mit Gerichten zu tun.
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#7
Bei Gericht wird auch nur mit Wasser gekocht.

Deine Kinder bekommen bestimmt derzeit Unterhaltsvorschussleistungen ?

Ok, dann würde ich den Antrag erwidern, dass du bereit bist, dieses Vorschussleistung ab Monat X zu leisten. Mehr will das JA doch garnicht, alles was diesen Betrag übersteigt, müsste die Mutter selbst bei dir anfordern. Und da sie üblicherweise noch nichts von den Bestrebungen des JA mitbekommen haben sollte, könntest du noch etwas Zeit gewinnen, viellicht prüft sie dich ja erst in 6 oder 12 Monaten ? Vorher würde ich nur das JA bedienen.

Einen Anwalt wirst du brauchen, der wird dich auch beraten, wie du VKH bekommst.
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#8
Zitat: Deine Kinder bekommen bestimmt derzeit Unterhaltsvorschussleistungen?

Es geht nur um das älteste Kind. Ehrlich gesagt weiß ich nicht ob Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Ist es nicht eigentlich so, dass da JA nur max. 6 Jahre zahlt? Wir sind schon länger getrennt. Nach dem Umzug hat mir das alte JA geschrieben sie seien jetzt nicht mehr zuständig und da nie ein Betrag festgesetzt wurde, wäre ich auch mit keinen Zahlungen in Rückstand. Hat mich zwar gewundert, beschwert habe ich mich aber natürlich nicht.

Wie dem auch sei, ich gehe mal schwer davon aus das Unterhaltvorschuss gezahlt wird, sonst hätte ich sicher schon lange Post vom Anwalt der Ex bekommen.

Also noch mal für Dumme:
Ich kreuze einfach „Der Unterhalt kann erst verlangt werden ab: z.B. 1.8.“ an und zahle einfach ab 1.8. und fertig? Oder teilt das Gericht das dann erst dem JA mit und die schicken mir noch was? Und gibt es dann eine Titulierung?
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#9
Hallo! Jetzt wartest Du erst mal ab, was die Anderen hier Dir raten, die davon eine Menge verstehen und machst bitte kein Kreuzchen ! Einmal ein Kreuzchen gesetzt, schwebt ein Größeres über Dir und das läßt sich kaum im Nachhinein bereinigen.Cool

Auskünfte musst Du erteilen. Formulare musst Du KEINE ausfüllen.Exclamation

Bei den Auskünften beschränke Dich auf die aktuelle Situation! Was in der Zukunft liegt, weiß nur der Boß da oben und das solltest Du ihm überlassen. Wenn sich Deine Einkommensituation verändert, kann man immer noch sehen. Wirf ihnen zum Fraß nur so viel vor wie es unbedingt nötig ist.Angel

In diesen Unterhaltsfragen herscht leider Anwaltspflicht. Du wirst also um diese edle Zunft nicht herum kommen und musst leider lernen zu schauen, ob Du einem Mammi-Anwalt aufsitzt oder ob der Anwalt was taugt. Also : Vorsicht !Idea

Sollte das JA bzw. die Ex mit einem Titel winken, den Du unterschreiben sollst, dann schreist Du bitte laut "Hier!" im Forum, denn wir wollen ja nicht, dass Dir der gleiche Mist passiert wie vielen Anderen (einschl. mich Deppen). !Angry

Also: Erst mal Gemach! Du kannst dem JA ja Bescheid geben, dass der Vorgang bei Dir in Arbeit sei !
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#10
Hallo Nappo,
vielen Dank für den guten Rat.

Bin den Umgang mit derartigen Dingen wie gesagt nicht gewöhnt und daher wohl ein wenig in Panik verfallen. >_>
Dem JA kann ich natürlich schreiben das ich den Antrag beim Familiengericht zur Kenntnis genommen habe und die Sache in Bearbeitung ist. Eine Frist hat mir allerdings nicht das JA sondern das Familiengericht gesetzt. Muss ich da nicht eher denen schreiben dass es in Bearbeitung ist? Ist es problematisch wenn die Frist überschritten wird und reicht da ein einfaches Schreiben für einen Aufschub?

Und die Auskünfte die ich erteilen muss, kann ich auch NICHT selbst erteilen wenn ich nicht die feinen Formulare ausfülle, sondern muss das auch von einem Anwalt machen lassen?

Gibt es vielleicht eine Anlaufstelle wo ich mir einen Anwalt in meiner Region empfehlen lassen kann der kein „Mammi-Anwalt“ ist? Also aus Erfahrungen Betroffener.
Auch stellt sich mir die Frage nach den Kosten für einen solchen Anwalt. Schlussendlich geht es hier ja „nur“ um ca. 280€ im Monat. Die Anwälte die ich so bisher kennenlernen dürfte laufen mit 280€ nicht mal 2 Stunden bis man nachwerfen muss….
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#11
Mit 900 Euro plus Elterngeld eine Frau und zwei Kinder unterhalten..

Das sollte ich mal meiner Ex sagen..

Aber im Ernst: da müssen Sponsoren oder Vermögen im Hintergrund sein, daher fragt das JA auch nach Vermögenswerten (nicht nach Messern und Gabeln). Ganz bescheuert sind die auch nicht - und die Mutter Deines ersten Kindes wird ggf. auch darauf geschielt haben.

Honi soit qui mal y pense..
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#12
Question 
Zitat:Mit 900 Euro plus Elterngeld eine Frau und zwei Kinder unterhalten..

[...]

Aber im Ernst: da müssen Sponsoren oder Vermögen im Hintergrund sein

Du hast 2x Kindergeld vergessen Tongue
Ne im Ernst, ist eine Frage der Ansprüche. Wir haben bis vor kurzem beide noch studiert und unseren Lebensstandard seither beibehalten. Ach, und wir leben nicht in München oder Tokyo Dodgy
Wenn du bei mir Vermögen findest darfst du es behalten Wink

edit: "Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das Gegenstände nach Art, Typ, PKW-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit dem Wert ausweist. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können darin mit ihtem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der Lebens- oder Haushaltführung nicht übersteigen."

Was sind denn Dinge im "Rahmen der Lebens- oder Haushaltführung" wenn nicht Messer, Staubsauger etc.?
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#13
Den Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes, maximal für 6 Jahre. Heiratet deine Ex, ist sie den Anspruch los.
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#14
(27-06-2012, 17:03)IPAD schrieb: Den Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes, maximal für 6 Jahre. Heiratet deine Ex, ist sie den Anspruch los.

Hm, vieleicht hat sie es einfach neu beantragt als sie in ein anderes Bundesland gezogen ist? Läuft ja dann über einen anderen Landeshaushalt...
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#15
Bei Wohnortwechsel fordert das neu zuständige Jugendamt entsprechende Informationen vom Jugendamt des alten Wohnortes an. UV gibt es nur 72 Monate und selbt wenn Mutti zwischendurch 5 Mal umgezogen ist.
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#16
Hm, das mag ja sein. Für meine Situation ist es aber eigentlich egal oder? Ebenso ob das JA und Clint Eastwood mir glauben, dass ich mit meiner Frau und zwei Kindern von 900€ netto, plus Eltern- und Kindergeld in einer Sozialwohnung überleben kann... Confused

Primär wäre ich für ein paar Tipps, wie ich jetzt mit dem Familiengericht verfahre sehr dankbar. Angel
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#17
Du erteilst Auskunft über dein Einkommen der letzen 12 Monate (dürfte ja nicht zu hoch sein), also

- Einkünfte
- Steuern
- Krankenversicherung
- berufs-/ausbildungsbedingte Aufwendungen
- sonsitges, was dein unterhaltsrechtliches Einkommen eventuell noch mindert.

zudem teilst du mit, dass du über kein relevantes Vermögen verfügst, lediglich im Besitz von Dingen für den täglichen Gebrauch bist.

Außerdem muss du natürlich noch deine momentane Lebenssituation mit Ehefrau und 2 kleinen Kindern im Haushalt darstellen.

Nach all diesen Informationen dürfte momentan keinerlei Unterhaltspflicht für dein ältestes Kind bestehen.

Was die Zukunft bringt interessiert momentan nicht!

Falls die später noch einmal was wollen, dann gilt die Unterhaltspflicht erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einkommensauskunft.

Also nicht nervös werden und ganz cool bleiben.

Noch bist du ein fast nackter Mann, dem man nichts aus der Tasche holen kann. :-)

Gruß
Eifelaner
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#18
Ehrlich gesagt würde ich versuchen, das gerichtliche Verfahren zu vermeiden, denn
1. Anwälte sind teuer
2. wenn du zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet wirst (was du ja selbst für sehr wahrscheinlich hältst), zahlst du auch noch die Gerichts-/Verfahrenskosten.

Insofern - auch wenn das vielleicht deiner Moral widerspricht - würde ich Einwendungen erheben, und zuvorderst behaupten, du hättest keine Post bekommen. Allerdings würde ich nicht irgendwelche Kreuzchen auf dem Formular ausfüllen, sondern einen knappen Brief schreiben (schnell und per Einschreiben!), dass du
1. keinen Anlass zu dem Verfahren gegeben hast
2. selbstverständlich grundsätzlich zahlungswillig bist
3. du nie irgendwelche Post des neuen JA bekommen hast (oder meinetwegen du gibst den ersten Brief zu und sagst, der ist im Stress untergegangen, du bittest dies zu entschuldigen)
4. du deine vergangenen und jetzigen Einkommensverhältnisse gerne darlegst, aber bald mit einer weiteren Einkommensveränderung rechnest, und insofern sinnvollerweise nur einen befristeten Titel unterschreibst
5. du ausserdem noch auf deine anderen UH-Berechtigten verweist

Der Brief an das Gericht und das JA, und du bittest sachdienlicherweise zur Vermeidung des Verfahrens um eine Antwort bis xxx.
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#19
Hallo,

also ich denke das Eifelaner das doch sehr gut beantwortet hast.
Momentan bist du ja Student also auch rückwirkend als auch momentan nicht leistungsfähig.
Über deinen vielleicht job in ein paar Monaten würd ich ersteinmal nichts erzählen. Solang du den nicht fest hast steht ja noch aus ob du den überhaupt bekommst.
Und nach deiner aktuellen situation bist du ja nicht leistungsfähig.

Auch wenn die KM Unterhaltsvorschuss vorher bezogen hat musst du den nicht zurückzahlen weil du zu dem zeitpunkt leistungsunfähig warst und dich in Ausbildung befunden hast.

Unterschreib nur nie etwas vom JA. Lass es immer überprüfen vom Anwalt (hol dir einen Beratungsschein) und hol dir hilfe hier im Forum.

Lg nicole
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#20
Also einen Anwalt zu empfehlen ist so eine Sache, weil man sie meist meiden sollte. Die wollen Dir ja nicht "helfen", sondern ein Verfahren führen an dem sie Geld verdienen.
Trotzdem benötigst Du beim Familiengericht in Unterhaltssachen einen Anwalt. Dem sagst Du am besten auch nicht (!), was zukünftig bei Dir jobmäßig geplant ist.
Wenn der Familienrichter und das JA erst mal Kohle riechen und sei es auch nur zukünftig, ziehen die Dir das Fell über die Ohren. Die düsseldorfer Tabelle kann da mächtig ins Kontor schlagen und Du landest dann bei einem Betrag der nichts mehr mit dem durchaus ausreichendem Mindestunterhalt zu tun hat.
Dann lassen die sich das noch titulieren und Du stehst auf der Seife !
Die Fristen die das Familiengericht setzt, sollten natürlich eingehalten werden. Aber das macht dann der Anwalt. Das JA kann ja mal ruhig Fristen setzen. Bei Denen solltest Du von Anfang an dafür sorgen, dass die vor Dir Muffe bekommen und wissen, dass Du ein schwieriger Fall bist, denn wenn Du als Mann mit denen "zusammen arbeitest" wird auch das nur genutzt um Dich über den Tisch zu ziehen frei nach dem Motto :

Ein nettes Klima und ein frei geführtes vertrauensvolles Gespräch dient dazu, den Vater so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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#21
Was Nappo empfiehlt finde ich grundsätzlich richtig. Aber leider ist es so, dass - bevor ein Gerichtstermin stehen wird - der neue Job wohl bereits aktuell sein wird. Je nach Gerichtsbezirk kann es 6-12 Monate dauern, bis es zu einer Verhandlung kommt. Daher hilft es kaum, sich wegen des neuen Jobs bedeckt zu halten, denke ich.
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