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Jugendamt und Unterhaltsvorschuss
#1
Moin zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen aber vorher kurz die Vorgeschichte.

Ich habe damals eine Freundin gehabt, wir waren 3 Monate zusammen und dann haben wir festgestellt es paast nicht. Soweit so gut. Naja nach 3 weitereren Monaten informierte Sie mich das sie schwanger ist und es kann nur von mir sein. Ich erstmal voller Panik gewesen und hab mich nicht mehr gemeldet, bin umgezogen usw.

Naja geboren ist das Kind am 01.07.2010, ich selber hatte damit abgeschlossen und dachte wenn ich keine Post bekomme dann wars doch ein anderer. Naja

Anfang 2011 bekam ich Post vom JA wo ich aufgefordert wurde die Vaterschaft anzuerkennen. Hab ich nichtAngel Ich habe einfach nicht geantwortet nach etlichen Briefen vom JA ist es dann vors Gericht.

Anfang 2012 Gerichtstermin Vaterschaftsfeststellung
Mai 2012 Beschluss ist da, ich bin der Vater

Naja wie läuft es jetzt? Ich werde ja mal Post vom Ja bekommen.
WIe lange lassen SIe mir Zeit zum Ausfüllen? Und was passiert wenn ich da nicht antworte? Dauert es dann wieder ein Jahr bis es vors Gericht geht. Ich will so lange wie möglich nicht zahlen müssen. Ich habe wohl noch Glück das sie kein BU braucht...

Muss ich Rückwirkend auch bis zur Geburt zahlenHuh Ich wurde nicht aufgefordert, allerdings hatte Sie auch keine Adresse....


Vielen Dank

der paul
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#2
Eine weiter Verzögerung wird dir nichts nützen.

Du bist zwar theoretisch erst ab Inverzugsetzung, also Aufforderung zur Unterhaltszahlung verpflichtet aber wenn sie, wie in deinem Fall an der Geltendmachung gehindert war, geht das auch weiter zurück.

Du solltest auf jeden Fall erstmal die Trennungsfaq auswendig lernen.
Wenn dann noch Fragen offen sind, raus damit.
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#3
Ich bin dabei. Hauptsächlich interessiert mich wie lange die erste Frist ist und wie lange die mich "Anmahnen" bis es vors Gericht geht?
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#4
Wenn es darum geht, Geld von Vätern zu holen geht das meistens recht fix.
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#5
Unterhaltvorschuss bekommt sie nicht...
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#6
Mach dir keine Hoffnungen.

Die KM war an der Geltendmachung des Unterhaltes gehindert, daher rückwirkende Pflichtigkeit bis zur Geburt.
Es wird nicht mehr lange dauern, bis gelbe Post vom JA kommt wegen Unterhalt. Die Frist zur Offenlegung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse lag bei uns bei drei Wochen, kann aber von Jugendamt zu Jugendamt variieren.
Wenn du weiter nicht reagierst, werden sie Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen. Dann fragt dich das Gericht nach den finanziellen Auskünften und es wird der Unterhalt per Beschluss festgesetzt.
Du wirst zahlen müssen, sofern du leistungsfähig bist.
Je länger du es rauszögerst, umso mehr Schulden laufen halt auf.
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