02-07-2012, 11:13
Haupttenor: "Das Problem ist vor allem die Überlastung des Jugendamts."
Das leider für mein Kind zuständige Jugendamt hatte auch einer derartigen Fall, exakt so wie die geschilderten Fälle mit einer drogenabhängigen Mutter. Dieses Jugendamt leistet sich gleichzeitig eine personell immer weiter ausgebaute Abteilung für Beistandschaften mit mehreren Vollzeitstellen plus über- und untergeordnete Dienste. Man ist mit grosser Energie und Aufwand dahinter her, zivilrechtliche Ansprüche (!) gegeneinander einzutreiben. Schnell, gründlich, energetisch. Beurkundet wird in der hauseigenen Beurkundungsstelle von einer Urkundsbeamtin. Man leistet sich so einiges im Jugendamt. Was man sich dagegen nicht leistet, ist eine Fachaufsicht oder Qualifikation der sozialen Dienste. Alle meine "Beraterinnen" dort waren angelernte Kräfte. Vor Gericht wegen Umgang zog die ebenfalls geladene Jugendamtsdame nichts aus der Tasche und sagte dem Richter, sie hätte keine Ahnung. Vor Gericht wegen Unterhalt zog die Beiständin einen Ordner aus der Tasche, rechnete, argumentierte, recherchierte und benahm sich, wie wenn sie per Du mit dem Richter wäre.
Das leider für mein Kind zuständige Jugendamt hatte auch einer derartigen Fall, exakt so wie die geschilderten Fälle mit einer drogenabhängigen Mutter. Dieses Jugendamt leistet sich gleichzeitig eine personell immer weiter ausgebaute Abteilung für Beistandschaften mit mehreren Vollzeitstellen plus über- und untergeordnete Dienste. Man ist mit grosser Energie und Aufwand dahinter her, zivilrechtliche Ansprüche (!) gegeneinander einzutreiben. Schnell, gründlich, energetisch. Beurkundet wird in der hauseigenen Beurkundungsstelle von einer Urkundsbeamtin. Man leistet sich so einiges im Jugendamt. Was man sich dagegen nicht leistet, ist eine Fachaufsicht oder Qualifikation der sozialen Dienste. Alle meine "Beraterinnen" dort waren angelernte Kräfte. Vor Gericht wegen Umgang zog die ebenfalls geladene Jugendamtsdame nichts aus der Tasche und sagte dem Richter, sie hätte keine Ahnung. Vor Gericht wegen Unterhalt zog die Beiständin einen Ordner aus der Tasche, rechnete, argumentierte, recherchierte und benahm sich, wie wenn sie per Du mit dem Richter wäre.