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Stalking-Prozess
#11
(03-07-2012, 10:03)p schrieb: Das behauptet die eine Seite. Was sagt die andere? Kein Wort darüber.

Es geht mir da etwas wie bei Missbrauch mit dem Missbrauch oder Vergewaltigungsbehauptungen oder dem Gewaltschutzgesetz. Das ist so oft in übelster Weise von den vermeintlichen Opfern missbraucht worden, dass ich prinzipiell erst einmal gar nichts glaube und entsprechende Meldungen hinterfrage.
Das sehe ich genau so und das war auch der Grund, warum ich den Fall hier thematisiert habe.
Ich versuche mal den SPON-Artikel:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/st...09448.html
zu kommentieren:

Zitat:Aber die Angst, er könne mal nicht gegen die Wand schlagen, sondern auch auf sie losgehen, nimmt überhand. Carla will ihn verlassen.
Gewalttätig war der Mann also bisher nicht. Dennoch flüchtet sie mit dem ungeborenem Kind wegen ihres Angstgefühls:
Zitat:Am 16. Februar 2009 macht sie einen Schwangerschaftstest, er ist positiv. Am 24. Februar zieht sie aus. "Ich wusste, jetzt muss ich weg, mein Kind schützen", sagt Carla. Der Ex ruft an, schickt SMS und Mails, gibt sich fürsorglich und besorgt. Es sind die ersten Anzeichen von Stalking,

Sie flüchtet unter dem Vorwand, das Kind schützen zu müssen, dem Vater wird ein nur vorgeschobenes Interesse am Kind unterstellt, seine Bemühungen um Kontakt werden nun schon "Stalking" genannt.
Zitat:Die Penetranz hat Erfolg. "Mein Kind braucht doch einen Vater", denkt Carla, "mein Kind soll es schön haben". Sie lässt den Ex die neue Wohnung weißeln
Das beharrliche Streben des Vaters um Kontakt zum Kind wird als "Penetranz" diffamiert, zur Belohnung "darf" er die neue Wohnung der Ex malern.
Jetzt heisst es plötzlich:
Zitat:Wenige Wochen nach der Geburt des gemeinsamen Kindes im Oktober 2009 wirft sie ihn aus dem Haus.
Wie denn nun, Rauswurf oder Flucht in eine neue Wohnung ?
Zitat:Er sei nachlässig gewesen, habe das Kind in Gefahr gebracht, sagt sie heute.
Wie der Vater das Kind angeblich in Gefahr brachte, wird nicht berichtet, statt dessen eine neue schwerwiegende Behauptung aufgestellt:
Zitat:Freunde hätten ihr berichtet, er habe ihnen vor der Geburt anvertraut, dass er hoffe, sie würde das Kind verlieren.
Noch immer gab es offenbar keine Gewalt seitens des Vaters, dennoch droht die KM mit dem Entzug des gemeinsamen Kindes:
Zitat:Sie ermahnt ihren Lebensgefährten, sagt ihm, es gebe nur eine gemeinsame Zukunft, wenn er sein aggressives Verhalten in den Griff bekomme.
Nach vorgeblichen Lügen des Kindesvaters über seine Familie ist nun endgültig Schluss, offenbar wird dem Vater auch das Kind entzogen:
Zitat:Sie trennt sich endgültig, aber er akzeptiert es nicht: Er lauert ihr auf, terrorisiert sie mit Anrufen und Nachrichten auf dem Handy und per Mail, bepöbelt sie auf dem Anrufbeantworter, klingelt mitten in der Nacht an der Haustür.
Schnell noch ein Hinweis auf die allgemein bekannte Opfergruppe "Frauen":
Zitat:Carlas Schwester arbeitet bei der Kriminalpolizei, also macht Carla exakt das, was die Polizei Frauen in ihrer Situation rät:
Wie nebenbei wird wieder von der AutorIn nebulös erwähnt:
Zitat:Carla hat Angst um ihren Sohn.
Selbstverständlich darf auch das nicht fehlen:
Zitat:Wegen eines Unfalls kann sie nicht arbeiten, der Vater des Kindes zahlt keinen Unterhalt.
Erst später erfährt der Leser, dass der Vater gar nicht leistungsfähig ist, da er Hartz IV bezieht - erwähnt wird dies aber auch nur in einem anderen Zusammenhang:
Zitat:Carla erwirkt zwei weitere Gewaltschutzverfügungen, weil ihr Ex-Lebensgefährte sie weiter belästigt (...)
Wieder ist der Ex dagegen vorgegangen, wieder ist die Anordnung bestehen geblieben - und wieder hat das Gericht ihm Verfahrenskostenhilfe bewilligt, weil er Hartz IV bezieht.

Auffallend widersprüchlich auch dies:
Zitat:Ihr Ex-Lebensgefährte sagt vor Gericht, er habe sein Kind seit der Trennung nicht gesehen. Carla bestreitet das.
(...) Das Gericht ordnet einen sogenannten begleiteten Umgang an
Carla ist entsetzt. "Müsste nicht erst einmal geklärt werden, ob dieser Mann gefährlich ist? Ob er ein Alkoholproblem hat? Ob er ein Anti-Aggressions-Training absolvieren müsste?"


Ergebnis:

Zitat:Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilte den 41-Jährigen am Montag dennoch: Zu acht Monaten Haftstrafe wegen Nachstellung, ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung.
(...) Der 41-Jährige müsse nur ein einziges Mal mit lauter Musik an Carlas Haus vorbeifahren, schon würde er sofort ins Gefängnis wandern. (...)

... noch Fragen ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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