06-07-2012, 08:46
Nur mal angenommen, man steckt mitten in einem Unterhaltsverfahren (KU) und beantragt VKH. Das Gericht entscheidet, man solle VKH auf Ratenzahlung bekommen. Der KU wird ein Mangelfall werden, wenn nicht sogar eine Leistungsunfähigkeit dabei rauskommen.
Ist der monatlich Abtrag zu VKH vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzugsfähig ? Oder ginge der KU vor, dann wäre aber kein finanzieller Raum mehr für Ratenzahlungen zur VKH und diese Entscheidung des Gerichtes widerrum nicht begründet. Derzeit wird nichts an KU gezahlt, aber ein Urteil würde ja rückwirkende Zahlungen ergeben.
Ist der monatlich Abtrag zu VKH vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzugsfähig ? Oder ginge der KU vor, dann wäre aber kein finanzieller Raum mehr für Ratenzahlungen zur VKH und diese Entscheidung des Gerichtes widerrum nicht begründet. Derzeit wird nichts an KU gezahlt, aber ein Urteil würde ja rückwirkende Zahlungen ergeben.