23-04-2013, 21:18
(23-04-2013, 18:32)tumi schrieb: Hat jemand erfahrungen mit diesem ARGE Inkasso-Service?
Habt ihr Tipps für mich? Soll ich darauf antworten? Wiederspruch einlegen?
PS.: Im Brief steht kein Name eines bearbeiters, nur eine 0180 Tel. Nr. und eine E-mail Adresse "Inkasso-Service@arbeitsagentur.de"
Wem sollte ich also antworten?
Guckst du in deren FAQ:
"An wen wende ich mich bei Fragen zur Forderungsentstehung, Rechtmäßigkeit der Forderung (z.B. Widerspruch) oder allgemeinen Leistungsfrage?"
http://www.arbeitsagentur.de/nn_219112/z...age-9.html
Die Postanschrift gibt es hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_219112/z...takte.html
Telefonnummern sind aber alle 0180 per 3,9 Cent/M, damit auch ja kein Hartzi mehr anruft. Du könntest versuchen, aus der Faxnummer die Zentralnummer der zuständigen Behörde zu evaluieren.
Vielleicht kannst du auch über das Hauptzollamt, die als Vollstrecker
der BA tätig sind, etwas erfahren:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...aemter.pdf
Erst mal das beauftragende Jobcenter anrufen und fragen, um was es überhaupt geht.
Der Mutter straf-/zivilrechtlich auf die Füsse treten, wenn sie den Grundsicherungsträger nachweislich besch.... hat.
Zahlungspflichtig ist immer das Kind, auch wenn die Eltern den
Grundsicherungsträger belogen haben, das sich die Balken biegen.
Da wurde schon ein 15jähriger vom Sozialgericht verknackt, weil seine Mutter die Rente nicht angegeben hat.
Mögliche Abwehr der Forderung:
Schriftlich Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB gegen die Zahlungsaufforderung erheben.
http://www.infodienst-schuldnerberatung....nters.html