28-06-2013, 00:03
Update:
nun hat mein Arbeitgeber ein Schreiben vom Jobcenter erhalten.
Darin steht, dass der Arbeitgeber nach § 57,58 und 60 SGB II verpflichtet ist, Auskunft zu geben.
Ein 4 seitiges Formular ist auch dabei, mit dem Titel: Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.
Ich finde es zum kotzen, auf dem Schreiben steht dass ich Unterhaltspflichtig bin. Das spricht sich jetzt wahrscheinlich um.
Zur Erinnerung: Meine Frau hat uns grundlos verlassen, und seitdem betreue und versorge ich unsere Kinder.
Mein Chef steht voll hinter mir (noch) und hat gesagt, dass er das Formular noch nich abschiken wird. Er meint, ich soll ihm sagen was er tun soll.
Fragen an euch:
Kann der Arbeitgeber einen Beweis verlangen, dass ich Unterhaltspflichtig bin?
Oder kann das Jobcenter nach belieben einfach behaupten "Herr XY ist Unterhaltspflichtig, senden Sie uns die Verdienstnachweise"?
Kann ich mich irgendwie wehren, dass der Arbeitgeber keine Infos weitergibt?
Danke
nun hat mein Arbeitgeber ein Schreiben vom Jobcenter erhalten.
Darin steht, dass der Arbeitgeber nach § 57,58 und 60 SGB II verpflichtet ist, Auskunft zu geben.
Ein 4 seitiges Formular ist auch dabei, mit dem Titel: Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.
Ich finde es zum kotzen, auf dem Schreiben steht dass ich Unterhaltspflichtig bin. Das spricht sich jetzt wahrscheinlich um.
Zur Erinnerung: Meine Frau hat uns grundlos verlassen, und seitdem betreue und versorge ich unsere Kinder.
Mein Chef steht voll hinter mir (noch) und hat gesagt, dass er das Formular noch nich abschiken wird. Er meint, ich soll ihm sagen was er tun soll.
Fragen an euch:
Kann der Arbeitgeber einen Beweis verlangen, dass ich Unterhaltspflichtig bin?
Oder kann das Jobcenter nach belieben einfach behaupten "Herr XY ist Unterhaltspflichtig, senden Sie uns die Verdienstnachweise"?
Kann ich mich irgendwie wehren, dass der Arbeitgeber keine Infos weitergibt?
Danke