30-06-2013, 19:06
Zitat:- Apr. 2013: ARGE Fordert die Kinder auf, die Leistungen von März + Apr. 2012 zu erstatten.
Es ist doch nicht so kompliziert. Wann hast du erfahren, dass deine Frau zu Unrecht für deine Kinder Leistungen vom Jobcenter bezogen hat?
Wenn ich das jetzt richtig zu deinen Gunsten herauslese, dann hast du bzw. dein Anwalt die Sache sofort richtig gestellt, insofern ist die Forderung des JC an deine Tochter rechtswidrig.
Ich habe jetzt keine Lust die Sache im einzelnen aufzufriemeln, spielt hier auch nicht so die Rolle, das kannst du mit einem Anwalt. Wichtig ist erstens, dass du durch einen Anwalt Rechtsmittel gegen die laufende Vollstreckung einlegen lässt, zweitens durch einen Anwalt Anfechtungsklage gegen die entsprechenden Verwaltungsakte, deine Tochter betreffend, des JC erheben lässt.
Parallel, wenn zeitlich möglich am besten vorher, kannst du das JC und den entsprechenden Sacharbeiter kontaktieren und darauf hinweisen, dass es hier keine Rechtsgrundlage gibt deine Kinder für die unrechtmäßigen Leistungen, die deiner Frau ausgezahlt wurden, heranzuziehen. Vielleicht, aber wirklich nur vielleicht, hat es sich damit schon erledigt.
Dann wird, sozialrechtlich, alles gut.Viel Erfolg.