06-08-2014, 21:06
Update:
Im neuesten Schreiben des JC steht:
" Der Bewilligungsbescheid von Leistungen erfolgte vorläufig, da Angaben zum Kindesunterhalt, Getrenntlebendunterhalt und Anspruch auf Kindergeld noch ungeklärt waren. "
Das heißt also: Es wurden Leistungen gezahlt, ohne jeglichen Beweis für die Notwendigkeit zu haben?
Dürfen die das wirklich machen?
Im neuesten Schreiben des JC steht:
" Der Bewilligungsbescheid von Leistungen erfolgte vorläufig, da Angaben zum Kindesunterhalt, Getrenntlebendunterhalt und Anspruch auf Kindergeld noch ungeklärt waren. "
Das heißt also: Es wurden Leistungen gezahlt, ohne jeglichen Beweis für die Notwendigkeit zu haben?
Dürfen die das wirklich machen?