07-08-2014, 04:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-08-2014, 04:51 von CheGuevara.)
Der Jobcenter kann von Dir nach meinem Verständnis nur Leistungen fordern, die Du gegenüber der Ex zu erbringen gehabt hättest; das dürfte insofern nur Trennungsunterhalt sein.
Warst Du dazu verpflichtet und hast ihn nicht geleistet, hängst du jetzt mit den nicht bezahlten Beträgen in der Haftung.
Hattest Du aufgrund fehlender eigener Leistungsfähigkeit keine Verpflichtung zum Trennungsunterhalt, dann können die Dilettanten vom Jobcenter dir nix anhaben.
Jobcenter greift nur auf dich zurück, wenn zunächst ein zivilrechtlicher Anspruch bestand, den Du nicht erfüllt hast und damit der Berechtigte nicht unter der Brücke landet halt eine Leistung gewährt bekommt.
Natürlich wird dann hinterher trotzdem versucht, die eigenen Fehler jemand anderen aufzubürden - Logo!
Rechtsbehelfe einlegen und ggf. Klage, anders wirst du diesem Gesocks nicht beikommen!
Warst Du dazu verpflichtet und hast ihn nicht geleistet, hängst du jetzt mit den nicht bezahlten Beträgen in der Haftung.
Hattest Du aufgrund fehlender eigener Leistungsfähigkeit keine Verpflichtung zum Trennungsunterhalt, dann können die Dilettanten vom Jobcenter dir nix anhaben.
Jobcenter greift nur auf dich zurück, wenn zunächst ein zivilrechtlicher Anspruch bestand, den Du nicht erfüllt hast und damit der Berechtigte nicht unter der Brücke landet halt eine Leistung gewährt bekommt.
Natürlich wird dann hinterher trotzdem versucht, die eigenen Fehler jemand anderen aufzubürden - Logo!
Rechtsbehelfe einlegen und ggf. Klage, anders wirst du diesem Gesocks nicht beikommen!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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and
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(Donovan)