03-09-2014, 12:30
Darum geht es garnicht. Die Rechtsprechung hat eine gesamtschuldnerische Haftung für Bedarfsgemeinschaften ausgeschlossen und stellt auf das Individualisierungsprinzip ab.
In dem Fall heißt das, dass wenn das Jobcenter den Kindern zu unrecht Leistungen erbracht hat, und sozialrechtlich hat es das, dann muss es diese Leistungen auch von den Kindern zurückfordern und eben nicht von der Mutter. Das hat schon so seine (sozialrechtliche) Richtigkeit.
In dem Fall heißt das, dass wenn das Jobcenter den Kindern zu unrecht Leistungen erbracht hat, und sozialrechtlich hat es das, dann muss es diese Leistungen auch von den Kindern zurückfordern und eben nicht von der Mutter. Das hat schon so seine (sozialrechtliche) Richtigkeit.