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Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung
#1
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Ein freundliches "Hallo" an alle, die mir in diesem Forum seit mehreren Monaten durch ihre weitestgehend kompetenten Antworten sehr viel Mut und Durchhaltevermögen geschenkt haben.

Mein persönlicher, wenn auch unbekannter Dank gilt vor allem den sachlichen Beiträgen vom "Gleichgesinnten" und dem "Leutnant Dino", dessen Pflichlektüre vor etwa einem halben Jahr mein Denken grundlegend änderte und ein Stück weit mein Überleben sicherte.

Es würde mich sehr freuen, mit einem kompetenten Gesprächspartner in persönlichen Kontakt treten zu können, gerne mit Intra-EU-Erfahrung.

Einige Fragen möchte ich an dieser Stelle dem Forum stellen, da sie mir derzeit auf der Seele brennen und ich etwas Klarheit brauche.
Zu meiner Geschichte wie die holde Weiblichkeit, ihr Helfersapparat und mein Vaterland mich f....., möchte ich an dieser Stelle zunächst keine weiteren Ausführungen machen, da ich mich bisher an das §Top-Secret"-Grundprinzip hielt.

1.
Ich habe alle Argumente bezgl. Bartransfers ins Zielland verinnerlicht. Was aber spricht denn bloß genau gegen die einfachste Methode, vorrausgesetzt man kann sein Zielland mittels Landweg zzgl. Fähre erreichen, das geamte Barvermögen unter die eigenen Fittiche zu nehmen und angekommen vor Ort z.B. in einem Bankschließfach zu verwahren (den Tipp mit dem wenden zur Schimmelprophylaxe würde ich natürlich umsetzen)?

2.
Der finanzielle Todesstoß bezgl. Exenunterhalt erfolgt erst Ende des Jahres in einem Termin mit der Scheidung.
Meinen recht hoch angesetzten, beim Jugendamt titulierten Kindesunterhalt für "meine" beiden Jungs habe ich seit jeher pünktlich bezahlt. Der Exenunterhalt bringt mich an die Pfändungsgrenze und im Grunde darunter, da mich der Umgang, fals er mal nicht vereitelt werden sollte, je Monat 200 kostet,weil ich aus dem tiefsten Süden der Republik in den hohen Norden reisen muß, dies aber bekanntlich niemanden interessiert.
Meine Frage dazu:
Es stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, den Termin zum Todesstoß überhaupt wahrzunehmen. Eine Ladung wurde mir zugestellt. Macht es Sinn, vorher die Zelte abzubrechen, oder ist es gar nicht möglich?
Für mich macht es moralisch und auch praktisch (erneute Heirat nicht in diesem Leben) keinen Unterschied, ob ich nicht geschieden bin.
Durch das nicht zustandegekommene Urteil, bzw. nicht zustellbare Versäumnisurteil oä., würde zumindest auf der Exenunterhaltsseite zunächst kein Titel wachsen.

3.
Da ich zunächst sehr vorsichtig sein möchte, möchte ich erstmal kein eigenes Konto besitzen, bis es vielleicht ein potentieller Arbeitgeber, eine Vermietung, Selbstständigkeit etc. notwendig macht.
Problematisch sehe ich das allerdings in Sachen Krankenversicherung.
Ich habe gehört, dass es in verschiedenen Bereichen Büros von Auslandsversicherern gibt, wo man einen direkten Ansprechpartner hat. Gibt es eine andere Erstattungsmöglichkeit neben der Überweisung?

4.
In vielen Fällen entscheiden sich Unterhaltspreller für ein Leben in der Sonne, wo andere Menschen gerne Urlaub machen. Ist es nicht immer ein potentielles Risiko, von Urlaubern, die, egal ob Exensympathisanten oder nicht, entdeckt zu werden? Der neue Aufenthaltsort würde doch in jedem Fall sehr schnell die Runde machen-oder? Und wenn es nur ein Exarbeitskollege ist, der , ohne dir was böses zu wollen, seinen Mund nciht halten kann.

5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?

6.
Da jeder, der bisher in GoodoldGermanistan ein normales Leben geführt hat einiges an Abhängigkeiten und Verträgen hat, bitte ich um kurze Aufklärung, wie man sich zu verhalten hat und was für Konsequenzen drohen.
Ich habe verstanden, dass man alle Verträge zeitnah kündigen soll.
Das mag ja bei GEZ, Miete und einigen Versicherungen glatt gehen. Was jedoch ist mit Handyverträgen, Pay-TV, Telekomverträgen und zeitlich gebundenen Versicherungen, wo der Vertragspartner sicherlich auf Erfüllung des Vertrages pocht, die Kündigung wohl annimmt, allerdings erst zum Ablauf des Vertrages oder unter Einhaltung langer Kündigungsfristen.
Sollte man in die Kündigung einen Verzug ins Ausland angeben (natürlich ohne Ziel)?
Welche Konsequenz zieht mein Vertragspartner, wenn er auf einmal von einem aufgelösten Konto kein Geld mehr einziehen kann?
Kommt mir selber recht naiv vor die Frage, aber ich finde keine Antwort.

7. Ich habe noch einige weitere Fragen, die allerdings dem allgemeinen Leser unnötig viele Hinweise auf meine Identität geben würden, da sie sehr speziell sind.
Deshalb würde ich mich so sehr freuen, wenn ein kompetenter, erfahrener User sich mir annimmt, und mit mir in Kontakt tritt.


Ich danke schon jetzt jedem Einzelnen.

Hasta luego,
stay alive[/b]
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#2
(08-07-2012, 13:11)newborn2012 schrieb: 4.
In vielen Fällen entscheiden sich Unterhaltspreller für ein Leben in der Sonne, wo andere Menschen gerne Urlaub machen. Ist es nicht immer ein potentielles Risiko, von Urlaubern, die, egal ob Exensympathisanten oder nicht, entdeckt zu werden? Der neue Aufenthaltsort würde doch in jedem Fall sehr schnell die Runde machen-oder? Und wenn es nur ein Exarbeitskollege ist, der , ohne dir was böses zu wollen, seinen Mund nciht halten kann.

Naja, sagen wir mal Du wuerdes nach Mallorca ziehen und Dich sieht irgendwer dort irgendwo in einer Kneipe. Na und? Dann hat er noch lange keine Adresse von Dir und um Dir irgendwas zustellen zu koennen oder Dich vorladen zu koennen, muss schon Deine Konkrete Adresse bekannt sein.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
(08-07-2012, 15:22)kay schrieb: Naja, sagen wir mal Du wuerdes nach Mallorca ziehen und Dich sieht irgendwer dort irgendwo in einer Kneipe. Na und? Dann hat er noch lange keine Adresse von Dir und um Dir irgendwas zustellen zu koennen oder Dich vorladen zu koennen, muss schon Deine Konkrete Adresse bekannt sein.

Denk ich auch, FALLS man dich überhaupt sieht UND erkennt (sowas fällt im Ausland schwerer, weil der Urlauber damit viel weniger rechnet).
Und selbst dann: Angriff ist die beste Verteidigung.
Ich würde locker auf ihn zugehen und ihm eben eine Lügengeschichte erzählen. Zb. dass ich hier auch nur Urlaub mache und ganz woanders wohne. Dann is er im Grunde so schlau wie vorher
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#4
(08-07-2012, 13:11)newborn2012 schrieb: 5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?


In Frankreich bist du nicht verpflichtet dich überhaupt irgendwo zu melden. Ich würde davon absehen, jede Spur, jedes Stück Information dich betreffend könnte irgendwann zum Nachteil werden.
Ruhe und Freiheit sind die größten Güter. (Ludwig van Beethoven)
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#5
Naja, im Zweifellsfall muss man schon irgendwie nachweisen, dass man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Z. B. mit Arbeitsvertrag, Stromrechnung oder halt auch Anmeldung.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Zitat:In vielen Fällen entscheiden sich Unterhaltspreller für ein Leben in der Sonne, wo andere Menschen gerne Urlaub machen. Ist es nicht immer ein potentielles Risiko, von Urlaubern, die, egal ob Exensympathisanten oder nicht, entdeckt zu werden? Der neue Aufenthaltsort würde doch in jedem Fall sehr schnell die Runde machen-oder? Und wenn es nur ein Exarbeitskollege ist, der , ohne dir was böses zu wollen, seinen Mund nciht halten kann.

Ich habe bei vielen lesen anderen Threads, ein Land für mich gefunden, für meinen persönlichen Anliegen leben könnte..
Nächsten Monat bin ich für einigen Tagen dort, um mich ein wenig dort umzuschauen..
Es erfordert etwas Geduld, da ich nicht weiss wie es die nächsten Wochen
entschieden wird.. wie oft und überhaupt mein Kind ohne wachsende Probleme sehen darf..

Wenn das Amt mich dort finden sollte, schick ich denen zusätzlich noch einen wunderschöne Urlaubskarte dabei..
Mit Danksagung für wohlhabende Entfremdung.

Das man Auswandert, ist keine Straftat.. Davon entferne ich mich.
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#7
Gib blos nicht auf! Wenn Du Vater sein moechtest, kaempfe drum! Mir bleibt auch nichts anderes uebrig. Wie sagten schon die Onkelz "Es war ein langer, langer Weg und keiner sagte es wird leicht"
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
(08-07-2012, 21:41)kay schrieb: Gib blos nicht auf! Wenn Du Vater sein moechtest, kaempfe drum! Mir bleibt auch nichts anderes uebrig. Wie sagten schon die Onkelz "Es war ein langer, langer Weg und keiner sagte es wird leicht"

Da hast du vollkommen recht,
aber ich muss auch etwas an meine gesundheit denken.

Nächsten monat wenn ich für einige tagen dort bin, wird es mir sicherlich
als plus neben mir es genauer anschaue auch etwas besser gehen.

Sollte ich verlieren, ich gönne meine exe den sieg, denn der bindet
nicht für ewigkeit! Lügen haben keinen ewigen bestand..
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#9
Ist doch gut, ein wenig Urlaub braucht jeder mal! Aber gib Dein Kind nicht auf, es braucht Dich! Auch wenn Deine Ex die eine Schlacht gewinnen sollte, der Krieg ist nicht so schnell verloren....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
@Gedanke; wende Dich bitte stillschweigend an Leutnant Dino,...die Diskussionsrunde mit kay erinnert mehr an einer Rosemunde Pilcher Zitatesammlung, als an einer Entscheidungs- und Wegefindung.

Ich persönlich spiele nicht mit verdeckten Karten, ich würde mein Vorhaben vor dem Familienrichter, der RA der Exe und der Exe in einer der kommenden Verhandlungen zur Sprache bringen; Am besten sind bei der Show auch Vertreter vom Jugendamt dabei.

Ziel ist es, dass sich Exelein final entscheiden darf; a) sie steigt von Ihrem hohem Ross freiwillig runter und verzichtet auf Unterhaltszahlungen indem sie Ihren fetten [Unterschreitung des Mindestniveaus] in Richtung Arbeitsmarkt schiebt oder b) sie landet samt den Kids im H4 bei den Assis.

Wichtig dabei ist, dass Du gegenüber dem Richter "politisch korrekt" argumentierst,...inetwa so: Du fühlst Dich durch die hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet in Griechenland oder auf Zypern einen besser bezahlten Job anzunehmen, wenn Exilien so weitermacht. Natürlich schwörst Du bei Gott, dass Du Deine Exfamilie auch aus dem Ausland mit den Dir vorgeschriebenen Geldbeträgen eine süsses Leben ermöglichst,...und zwar wenn es sein muss bis ans Ende der Tage der Exe. Aber Du weisst aber nicht ob das gut geht, falls du dort doch nur als Pizzabäckergehilfe einen Job findest. Auf alle Fälle bist Du hoch motiviert es allen recht zu machen. Dabei darfst Du Dich vor dem Richter ein wenig entspannen und auch ein wenig lächeln.

Sollten Deine Freunde am Gericht am Ende Dich nicht ernst nehmen, dann weisst Du, dass Du sowieso nie eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben in Schland gehabt hattest. Ich persönlich würden bei Eintreten dieses Falles sofort und ohne mit der Wimper zu Zucken geordnet die Zelte abbrechen und das Land verlassen. Die ersten Vorbereitungen dazu hast Du ja bereits getroffen.

Welche schwerwiegenden Konsequenzen es hat, einfach so das Land zu verlassen, siehst Du anhand namhafter Beispiele im Forum.
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#11
Ich wuerde dem Richter und Co nichts sagen. Nach dem Urteil kann man dann besonnen handeln und den Hasenfuss machen. Vor Abflug des Fliegers die Ex anrufen und sich selbst alles Gute wuenschen. Die Alternative: Sich jahrelang mit der Ex vor Gericht streiten.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#12
Es gibt eigentlich nur 2 geeignete Zeitpunkte um eine Frau auf eine (mögliche) Auswanderung hinzuweisen:
1. Wenn der Status der Beziehung noch okay ist oder wenn sich Frau mit "dummen Gedanken" rumplagt. Kann dazu führen, dass sie die Möglichkeit als UHN zu leben abschreibt und doch lieber konstruktiv weiter zusammenleben will.
2. Wenn man z.B. in Amsterdam, Zürich, Paris usw. in nem netten Cafe am Flughafen hockt und seine Ex mental auf das leere Konto vorbereiten will und das Bedürfnis hat, ihre Meinung dazu zu hören.

Im Trennungsstreit, vor irgendwelchen Helfern, beim JA oder beim gericht wirken solche Informationen immer kontraproduktiv.
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#13
Um eine Frau richtig hart zu treffen gibt es nur eine Möglichkeit: Nichtachtung in allen Lebenslagen. Keine Drohgebärden sondern einfach nur weg sein. Da dreht Mutti auf alle Fälle komplett durch und schreit nach Gefängnis.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#14
(08-07-2012, 13:11)newborn2012 schrieb: 5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?

Ich habe mich auch nach Frankreich abgemeldet. Da haben die gesagt, ach, da waer ich jetzt auch gern. Die haben nichteinmahl nach einem Ort gefragt. Nur Frankreich reingeschrieben und fertig. Wenn sie nach einem Ort fragen sollten, einfach ein Pariser Hotel angeben.
Keine Bange. Der Punkt ist kein Problem.

Die Sache mit dem Bargeld: Ich habe ja nicht so die Ahnung, aber wenn du mit mehr als 10k EUR ueber die Grenze gehst muss es verzollt werden (glaube ich). Je nachdem welche Grenzen du durchfaehrst ist das mehr oder weniger gefaehrlich..
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#15
cash kann immer geklaut werden, also mir wäre das zu heikel.
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#16
(12-07-2012, 19:31)Leutnant Dino schrieb: Um eine Frau richtig hart zu treffen gibt es nur eine Möglichkeit: Nichtachtung in allen Lebenslagen. Keine Drohgebärden sondern einfach nur weg sein. Da dreht Mutti auf alle Fälle komplett durch und schreit nach Gefängnis.

Um meine UHN zum durchdrehen zu bringen hat es genügt, sie über Bekannte wissen zu lassen dass ich meine sichere, hochdotierte Stelle in einem weltbekannten deutschen Konzern gekündigt habe. Sie hat sogar den Personalchef angerufen und von ihm gefordert er möge mich daran hindern, schliesslich sei jetzt ihre Lebensgrundlage bedroht....(steht sogar wörtlich so in dem Schriftsatz ans FamGericht drin. Sie will schnell noch mal den Trennungsunterhalt erhöht haben, bevor ich abfliege).

Ich habe ihr zu Ostern eine Ansichtskarte aus einem karibischen Land geschickt mit der Ankündigung, ich habe dort eine schöne Bleibe gefunden und die zöge ich allemal der Ausplünderung durch sie vor....

Tatsächlich bin ich jetzt bei einer ausländischen Firma beschäftigt, und am 22.07. ist Abflug.
Ich meine, der Spaßfaktor ist einfach höher, wenn die Exe weiß, dass Mann abhaut und sie nichts dagegegen unternehmen kann.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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