11-11-2014, 06:09
Dem Vater wurde aber immerhin eine neue Entscheidung und eine ergänzender Sachvortrag zugebilligt.
Das Problem dass ich immer wieder sehe ist, dass im Sozialrecht ein Vollzeitjob bereits bei 30 Wochenstunden beginnt.
Kommt das OLG nun zum Ergebnis, dass er bei 173 Stunden im Monat maximal 1500 € brutto erwirtschaften kann, dann ist eine fiktive Anrechnung eines Nebenjobs kaum noch möglich.
Also so schwarz sehe ich für den Kindesvater noch nicht. Hier hat wohl das OLG Schleswig nicht alles genau überprüft.
Leider steht deren Entscheidungstext aus der Vorinstanz nicht im Netz.
LG
Robert
Das Problem dass ich immer wieder sehe ist, dass im Sozialrecht ein Vollzeitjob bereits bei 30 Wochenstunden beginnt.
Kommt das OLG nun zum Ergebnis, dass er bei 173 Stunden im Monat maximal 1500 € brutto erwirtschaften kann, dann ist eine fiktive Anrechnung eines Nebenjobs kaum noch möglich.
Also so schwarz sehe ich für den Kindesvater noch nicht. Hier hat wohl das OLG Schleswig nicht alles genau überprüft.
Leider steht deren Entscheidungstext aus der Vorinstanz nicht im Netz.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.