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Unterhaltsverhandlung von Heute
#1
Ich hatte heute das Vergnügen mich meiner Ex zu stellen.

Antrag: KU auf leistungsunfähigkeit abzuändern

Richter: Sie sind aber zu MIndestunterhalt verpflichtet, egal wie schlecht die Wirtschaftslage ist, egel wie dreckig es ihnen dabei geht (sie meinte meinen Gesundheitszustand).

Ex-Anwältin: Auf Mindesunterhalt lassen wir uns drücken, mehr aber auch nicht

Ich: Dann möchte ich ein Urteil

Richterin: Das sähe auch so aus wie der Vergleich

Ich: Aber ich werde mich nicht auf was vergleichen können, was ich nicht habe. Und von auflaufenden nicht zahlbaren Unterhalt werden meine Kinder auch nicht satt.

Richterin: Sie haben aber nicht deutlich darlegen können, das sie unverschuldet weniger verdienen (als selbständiger)

Ich: Doch, ich bin gesundheitlich angeschlagen, wenn sie möchten kann ich das nachweisen, indem ich mich wieder krankschreiben lasse und folgend in die Berufsunfähigkeit gehe. Die zahlt mit dann aber nur 800 Euro, davon werden die Kinder auch nicht satt

Ex-Anwältin: Sie können doch Leistungen nach SGBII beantragen, mir ist es "scheissegal" wo der Unterhalt herkommt.

Ich: Ist mir bekannt, geht aber nur wenn ich Zahlungen nachweisen kann. Ich zahl aber derzeit nicht. Aber wenn das JC zahlen soll muss ich erst KU zahlen, kann dann einen Antrag stellen. Ob die das genehmigen ? Ob das rechtens ist den Steuerzahler zu belasten ?

Richterin: Dann vergleichen Sie sich doch auf Mindestunterhalt und probieren es aus.

Ich: Nein, erst probiere ich das aus und wenn es Geld gibt, leite ich das gerne an die Kinder weiter. Aber erst dann

Ergebnis: Ich zahl jetzt erst einmal KU, lauf zum JC und beantrage das, dann treffen wir uns nächsten Monat und ich berichte, ob das klappen kann/wird. Dann können wir uns vergleichen, sonst muss halt ein Urteil her, damit ich in die nächste Instanz gehen kann.

Liebe Steuerzahler:
Ihr müsste euren Rettungsschirm erweitern auf das Jobcenter, denn wenn sich das rumspricht das Gerichte dabei mitziehen, solche "krummen Dinger" zu Lasten der Allgemeinheit durchzuziehen, dann wird der Schirm verdammt gross sein müssen.
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#2
Was machst Du da? *Kopfschüttel*

Richter und Gegenseite haben doch völlig recht. Dir kann doch nichts besseres passiern, als mit diesen Hinweisen, mit Vergleich, Urteil oder Titel den Mindest-KU zu zahlen und wegen Notlage das Jobcenter SOFORT zum Handeln zu zwingen. Optimaler geht es doch kaum. Oder?

Du könntest Dich theoretisch sogar zu höherem KU verurteilen lassen, diesen zahlen und beim JC einkommensmindernd geltend machen. Mutter und Kinder werden sich freuen, entspannte Elterm glückliche Kinder...
Rolleyes

Der Staat nimmt es Dir, der Staat gibt es Dir wieder.
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#3
(12-07-2012, 13:54)Skipper schrieb: Dir kann doch nichts besseres passiern

IPAD kann doch wohl nichts schlimmeres passieren, als dass so ein Kuhhandel durchgeht.

lt. BGB §§ soundso darf der Unterhaltspflichtige nicht soviel abdrücken, dass er selber bedürftig wird. Das mal als Punkt eins. (wer kann den § aus dem Ärmel schütteln?)

Wenn DAS Praxis macht, sind die meisten hier zwar kein Mangelfall vor dem BGB, dafür haben sie das SGB am Hals.

Denn dort gehen die Schikanen dann weiter.

- Einladung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Sanktionen wegen Meldeversäumnissen, etc...
- EGV-VAs
- Alles muss mit Zeugen beweisbar und pünklich beim Amt sein
- Dann darf man vermutlich klagen, dass man sich nicht abmelden muss, wenn man den ortsnahen Bereich verlässt oder man in Urlaub möchte
- Die Verlangen öfter als alle zwei Jahre die Unterlagen zur Neuberechnung
- Es sind weit mehr (auch persönliche Dinge) Informationen zu übermitteln, bzw man muss wieder zum SG und klagen
- Wehe du hast ne Freundin/Freund mit in der Bude hocken... Schwupps biste quasi zwangsverheiratet und bildest eine BG
- Deine Wohnung ist plötzlich nicht angemessen und bekommst Aufforderungen die KdU zu senken
- IPAD ärgert sich im Allgemeinen mit noch dümmeren Menschen rum, als jene bei JA/AG/OLG
- Altersvorsorge/Riester als temporäres Geldsammelbecken wird dann auch obsolet sein.

Aber HEY! Dafür spart IPAD die € 17,98 an die GEZ (wenn er keine Fehler macht und alles frühzeitig und nachweisbar einreicht)

Also ICH würde die beim JC erstmal als "Freunde betrachten" und mit dem Feind gemeinsame Sache GEGEN das BGB machen.

Und wenn wir eines hier gelernt haben, dann dass MEHR an Geld für Mutti kontraproduktiv ist. Mutti ist mit mehr Kohle evtl weg von ALG II UND muss nicht malochen.

IPAD hat das JC Gesindel Tag täglich auf der Matte, wird als Sozialschmarotzer behandelt und buckelt noch soweit er kann für andere.

PAH! IPAD, freunde dich mit den Dumpfbacken im JC an und erteile der AG Keule ne Watsche.

My 2 cents

Und niemals vergessen, was der gute Bob schon sagte: "The greatness of a man is not in how much wealth he acquires, but in his integrity and his ability to affect those around him positively"
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#4
Da hätt ich vielleicht anders reagiert!?

(12-07-2012, 13:37)IPAD schrieb: Ex-Anwältin: Sie können doch Leistungen nach SGBII beantragen, mir ist es "scheissegal" wo der Unterhalt herkommt.

ICH: Liebe Ex-Anwältin! Ihr Gesinnung ist mir schon länger bekannt, und dass Sie auf das BGB scheissen nunmehr auch! Darf ich jetzt bitte ausreden? Vielen Dank!
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#5
Auf keinen Fall einen Vergleich!

Wenn die Richterin meint, dich zu Mindest-KU verurteilen zu müssen, dann soll sie das tun.
Warum sollst du ihr auch noch die Arbeit abnehmen, das zu begründen.
Gerade vor dem Hintergrund der 3 aktuellen BVerfG Beschlüsse hat sie damit richtig arbeit.
Da darf sie dann auch gerne reinschreiben, dass du den KU vom ALG2 bezahlen sollst.
Um deinen KU beim JC absetzen zu können, brauchst du ja nicht nur den Nachweis der Zahlung, sondern auch einen Titel, den du ja offenbar zur Zeit nicht hast.
Wenn du jetzt eine Vorabzahlung leistest, würde dir als Beweis angelastet, dass du ja bezahlen kannst, wenn nur der Druck hoch genug.
Ansonsten kann die Richterin oder die Exenratte dir das Geld ja vorstrecken.

Wenn sie dich zu KU verurteilt, kannst du ja immer noch zum JC rennen. Das geht aber die RAtte und Richterin nichts an.
Jetzt bloß nicht klein beigeben.
Du hast schon gut angefangen.
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#6
(12-07-2012, 14:47)beppo schrieb: Auf keinen Fall einen Vergleich!

Wenn die Richterin meint, dich zu Mindest-KU verurteilen zu müssen, dann soll sie das tun.
Warum sollst du ihr auch noch die Arbeit abnehmen, das zu begründen.
Gerade vor dem Hintergrund der 3 aktuellen BVerfG Beschlüsse hat sie damit richtig arbeit.
Da darf sie dann auch gerne reinschreiben, dass du den KU vom ALG2 bezahlen sollst.
Um deinen KU beim JC absetzen zu können, brauchst du ja nicht nur den Nachweis der Zahlung, sondern auch einen Titel, den du ja offenbar zur Zeit nicht hast.
Wenn du jetzt eine Vorabzahlung leistest, würde dir als Beweis angelastet, dass du ja bezahlen kannst, wenn nur der Druck hoch genug.
Ansonsten kann die Richterin oder die Exenratte dir das Geld ja vorstrecken.

Wenn sie dich zu KU verurteilt, kannst du ja immer noch zum JC rennen. Das geht aber die RAtte und Richterin nichts an.
Jetzt bloß nicht klein beigeben.
Du hast schon gut angefangen.

Ja, ich denke ich hab wirklich schon gut angefangen. Ich geh jetzt zum Jobcenter und erkläre denen, wie`s ist. Einen KU-Titel habe ich im Übrigen sehr wohl, aber deutlich höher als der Mindestunterhalt.

Mein Anwalt war im SGBII leider nicht so informiert und selbst überrascht. Wir mussten die Verhandlung unterbrechen, damit ich ihm dies erkläre. Ein Negativpunkt für ihn, aber den Rest hat er sehr gut gemacht. Auch ist er bereit mir (falls die Richterin VKH nicht gewährt - noch wollte sie hier nicht entscheiden), mit seinen Kosten entgegenzukommen. Zudem stufte er die Verhandlung als TOP-Ten der Unmöglichkeiten in seinen Gerichtserfahrungen ein.

Wer hat noch Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ?

Achso, man wollte mich noch dazu zwingen, meine Selbständigkeit an den Nagel zu hängen und einen normalen Job zu suchen. Ich hab jetzt Statistiken vom Zentralverband des Handwerks bekommen, dass ich bei den durchschnittlichen Löhnen noch schlechter darstände und derzeit so gut wie keine Jobs angeboten werden. Das geht jetzt schon mal noch als Nachtrag ans Gericht.

Noch irgendwelche Vorschläge ??
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#7
(12-07-2012, 15:28)IPAD schrieb: Auch ist er bereit mir (falls die Richterin VKH nicht gewährt - noch wollte sie hier nicht entscheiden), mit seinen Kosten entgegenzukommen.

Verzichtet er auf die Vergleichsgebühr?
Sprich: Wenn die Exe Dich ausgeraubt hat, nimmt er den schäbigen Rest.

Ich würde auch unbedingt auf einen Beschluss bestehen. Vergleich bedeutet, dass Du zustimmst!
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#8
(12-07-2012, 13:37)IPAD schrieb: Richterin: Sie haben aber nicht deutlich darlegen können, das sie unverschuldet weniger verdienen (als selbständiger)
das ist die alte verrostete Rohrzange, mit der Vätern die Hammelbeine lang gezogen werden.

Und -ausser Krankheit- ist das (die nachgewiesenen Erwerbstanstrengungen) die einzige Möglichkeit, Leistungsunfähigkeit bescheinigt zu bekommen.

Ob Du Dich auf einen Vergleich einläßt oder auf ein Urteil bestehst, ist unwesentlich, solange Du im Vergleich mit aufnehmen läßt, dass sich dieser bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage aufheben und bei sich ändernden Einkommensverhältnissen abändern läßt.

Mir ist noch nicht ganz klar, worauf es Dir ankommt.
Willst Du auf keinen Fall Unterhalt zahlen, solange Du nicht leistungsfähig bist, dann musst Du Dich nachweislich um Bewerbungen bemühen.

Ansonsten bedienst Du den Titel und läßt Dich aufstocken. Weil es wegen Deiner Selbständigkeit im Zusammenhang mit den von Dir vorzulegenden Einkommensnachweisen immer wieder zu Probleme kommen kann (und vermutlich auch wird, die letztlich zu Deinen Lasten gehen), würde ich den Vergleich entprechend formulieren:

1. Für den Fall, dass das Amt die Aufstockung aus Gründen, die Du nicht zu vertreten hast, einstellt, ruht die Unterhaltspflicht wegen Nichtleistungsfähigkeit

2. Die KM verzichtet in einem solchen Fall unwiderruflich auf Vollstreckung ....
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#9
(12-07-2012, 15:28)IPAD schrieb: Mein Anwalt war im SGBII leider nicht so informiert und selbst überrascht. Wir mussten die Verhandlung unterbrechen, damit ich ihm dies erkläre. Ein Negativpunkt für ihn, aber den Rest hat er sehr gut gemacht.

Vielleicht magst du mir erklären, wie du ihm das beigebracht hast, bzw. was er daraus gemacht hat. Meiner ist nämlich noch lange nicht so weit und
ist der Ansicht, das KU-Zahlungen aus Sozialleistungen durchaus eine legitime Sache sind.
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#10
Zitat:Vielleicht magst du mir erklären, wie du ihm das beigebracht hast, bzw. was er daraus gemacht hat. Meiner ist nämlich noch lange nicht so weit und
ist der Ansicht, das KU-Zahlungen aus Sozialleistungen durchaus eine legitime Sache sind.

Naja, ich hab ihm erklärt, dass ich nach SGBII Anspruch auf Aufstockungsleistungen hätte, die auch den KU umfassen würden, sofern ich nachweisen kann, dass dieser auch gezahlt wird. Er meinte, davon hätte er noch nicht so viel gehört, meinte auch, dieser Anspruch könne befristet sein.

Mein Anwalt wollte erst, dass ich dem Vergleich zustimme. Das würde aber bedeuten, dass ich mich auf was vergleiche was ich nicht habe (es sei denn SGBII funktioniert). Wir haben dann die Gegenseite gebeten, den Termin zu vertagen, damit ich das über das JC klären könne, ob ich anspruchsberechtigt wäre. Wenn ja, wäre ich bereit dem Vergleich zuzustimmen, weil ich ja nur das Geld durchreichen müsste. Wenn Nein, dann würde ich auf ein Urteil bestehen, in der Folge überlegen ob ich

a) Insolvenz anmelde und die Schulden auflaufen lassen würde
Folge: Kinder werden nicht satt
b) Meine Krankschreibung never Ending verlänger und später BU beantrage
Folge: Kinder werden nicht satt
c) Die Ex lynche
Die Folge: Die Kinder kommen ins Heim, werden dort aber satt Wink

Punkt c) war aber nur ein Gedankenspiel Big Grin
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#11
Zitat:Mir ist noch nicht ganz klar, worauf es Dir ankommt.

Ich will natürlich Unterhalt zahlen, soweit es meinem Einkommen entspricht. Aufgrund insgesamt drei Unterhaltsverpflichtungen ist dies jedoch nur mit enormen Anstrengungen möglich, die nicht zu meiner desolaten Gesundheit passen. Daher will ich das dies anerkannt wird, man mir Ruhe verschafft (1-2 Jahre), um mich wieder zu berappeln, damit ich anschließend wieder leistungsfähig werden kann. Solange ich aber mich selbst dabei zugrunde richte, weil diese Antrengungen gesundheitlich derzeit nicht erbringbar sind, sollte es im Interesse der Kinder sein, das diese gesundheitlichen Aspekte vorrangig sind, weil besser einen Vater ohne Moss, als einen Vater unter`m Moss. Confused
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#12
(12-07-2012, 18:28)IPAD schrieb: weil besser einen Vater ohne Moss, als einen Vater unter`m Moss. Confused

das sehen deutsche Familiengerichte anders - solange Du noch zuckst, musst Du zahlen..
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#13
(12-07-2012, 18:23)IPAD schrieb: Folge: Kinder werden nicht satt

Stimmt ja nicht. Entweder die Mutter kann sie aus eigenen Mitteln versorgen oder sie bekommen direkt die Hilfe vom JC. Der Umweg über Titel, Zahlbeleg und Anrechnung ist reine Augenwischerei. Manchmal sinnvoll, wenn die unselige Rechnerei mit Fiktionen nicht vom Tisch zu kriegen ist.

Letztlich wirst Du Dir ausrechnen müssen, mit welcher Lösung Du Kräfte sparen kannst.
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#14
Bin gerade am Durchwühlen des Antrags.

Frage: Ab wann gilt die Beziehung zur neuen Freundin als Lebensgemeinschaft?
Wir leben seit Nov in ihrem Haus und haben einen HartzIV-kompatiblen Untermietvertrag.

Das dumme wäre nämlich, sie verdient sehr gut, könnte die SGBII-Schiene schwer machen. Alternativ könnte ich mich aber ummelden auf eine Mietwohnung die ihr gehört, um solche Probleme zu vermeiden. Aber schaut da evt. mal jemand nach ob ich da wohne ? Ich bekomme echt Bauchschmerzen, werde genötigt Lösungen zu suchen, die rechtliche bedenklich sein könnten.
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#15
Lass dich nicht erwischen, wenn du das JC in dem Sinne bescheißt, als dass du deine Freundin versuchst außen vor zu halten. Sonst kommt da sehr schnell eine Anzeige wegen Sozialbetrug rum...

Grundsätzlich wird im Übrigen entweder das Zusammenleben, oder eine Beziehung ab einem Jahr als "eheähnliche Gemeinschaft" betrachtet.

Ich bezweifle zwar, dass die vom Amt einen Spion schicken um nachzuprüfen wo du wohnst, aber irgendwo gibst immer kleine undichte Stellen, und wenn sie dir Falschangaben nachweisen, bist du ohne Wenn und Aber dran (mit Rückzahlung, Sozialbetrug, etc.).
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#16
(12-07-2012, 18:23)IPAD schrieb: Folge: Kinder werden nicht satt
Das übliche schlechte Gewissen, was sich ein verantwortungsvoller Vater macht, nä? Tongue
Ansonsten meine Meinung: Unfug!

Und weiter, lass Dich bloß "ordentlich" verurteilen! Es ist nicht Deine Aufgabe, der Richterin die Arbeit abzunehmen! Argh....Angry
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#17
@IPAD

Immer schön auf klare Verhältnisse achten.

Wer keinen Antrag gestellt hat, der kann keinen Sozialbetrug begangen haben.
Wie die Lebensverhältniches irgendwann vor der Antragstellung waren, ist am Tag der Antragstellung nicht maßgeblich.
Wer einen Antrag stellt, muss die Verhältnisse angeben, die an dem Tag zutreffen.
Auch am Verhandlungstag sind die Verhältnisse maßgebend, die an dem Tag bestehen.
Wenn sich Verhältnisse ändern, ist das ggfs. anzugeben.
Wenn sich Lebensverhältnisse nach dem Fam-Ger.Verfahren wieder ändern, haben sie sich geändert.

Ansonsten kommt bei KU kein Vergleich in Frage, wenn man nicht über die tatsächlichen Einnahmen verfügt: Nur mit einem "ordentlichen" Urteil, kannst du dich auch wieder wehren. Ein Vergleich nutzt meist nur dem Anwalt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Danke. Nach viel nachdenkerei sehe ich noch eine weitere Möglichkeit. Diese würde es mir erlauben, den KU für ca. 6 Monate sicherzustellen, so das ich mich zum mindestunterhalt verpflichten könnte. Diese Möglichkeit hätte dann aber den Haken, das ich danach wieder nicht zahlungsfähig wäre. Also reiner Zeitgewinn, aber dann neue klage, nochmal rund neun Monate auf eine Verhandlung warten, also insgesamt 15 Monate, die ich nervlich Ruhe hätte. Wertvolle Zeit mich erstmal wieder im normalen Leben akkumulieren zu können. 15 Monate, die ich zeit bekâme, meine Firma wieder auf gesunde Beine stellen zu können.

Wie formuliere ich einen Vergleich, welcher dann etwaige Pfändungen ausschließen könnte ?

Könnte man vereinbaren:

Der Unterhaltspflichtige erklärt sich bereit den mindestunterhalt zu Zahlen, solange sich seine Einkommensverhältnisse nicht um mehr als 10% verschlechtern. Tritt dieser Fall ein, so ist vom Zeitpunkt der Einreichung einer entsprechenden Abänderungsklage bis zu einer Einigung oder einem resultierendem endgültigen Urteil jegliche Pfändungsmassnahme seitens der unterhaltsberechtigten Kinder oder deren gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen.

Mir wäre so ein Passus ganz recht, da jegliche Pfändung meine Firma bedrohen würde. Zudem hätte ich nur mit solch einem Passus wirklich Ruhe für die 15 Monate. Somit hätte ich genau das was ich will, Zeit um meine Ertragssituation der Firma wieder verbessern zu können.
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#19
(13-07-2012, 00:01)IPAD schrieb: Könnte man vereinbaren:
Vergiss es. Du befindest Dich nicht auf einem Basar, wo man verhandeln kann.
Sowas würde als sittenwidrig abgeschmettert!
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#20
IPAD schrieb:Wie formuliere ich einen Vergleich, welcher dann etwaige Pfändungen ausschließen könnte ?

das Recht ist nicht verhandelbar - die Interessen der Parteien schon.
Und daran muss sich das Gericht auch orientieren!

Das Formulieren kannst Du getrost dem Gericht überlassen.
Du musst nur zu Protokoll geben, worauf es Dir ankommt.
Und den Vergleich würde ich mir nach Zur-Verfügung-Stellung eines Entwurfs zu genehmigen vorbehalten.
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#21
(13-07-2012, 07:21)Ibykus schrieb: Das Formulieren kannst Du getrost dem Gericht überlassen.

Das entspricht nicht meiner Erfahrung. OLG formulierte so, dass ich für ein halbes Jahr Unterhaltsvorschuss hätte zurückzahlen müssen, obwohl bereits mehr als genug gepfändet worden war. Auch meine Anwältin war ganz erstaunt, als ich sie Im letzten Moment aufforderte, dem Vergleich zu widersprechen. Deswegen ist Zeit, die Formulierungen noch mal zu prüfen, wichtig.
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#22
(12-07-2012, 19:38)IPAD schrieb: Bin gerade am Durchwühlen des Antrags.

Frage: Ab wann gilt die Beziehung zur neuen Freundin als Lebensgemeinschaft?
Wir leben seit Nov in ihrem Haus und haben einen HartzIV-kompatiblen Untermietvertrag.

Hallo IPAD,

ich gehe davon aus, dass das JC bereits Daten deiner Freundin durch deinen Antrag/Mietvertrag haben.

Du solltest davon ausgehen, dass ihr automatisch ab Nov 2012 als BG angesehen werdet. Das JC setzt das fest und fordert dann deine Freundin auf, ihre Finanzen offen zu legen. Alle Einnahmen kommen dann in einen Pott und es wird verteilt.

Verdient deine Freundin gut, dann wirst du nichts mehr gekommen. Sie "muss" dich dann unterstützen und JA, sie zahlt dann quasi den KU für deine Kinder. Das gilt auch für deine Krankenversicherung. Und denk schon mal ein bissel in die Zukunft! Es kommt die Pflicht zur Rentenversicherung für Selbständige. Es wird so zwischen 300-400 Euro im Monat liegen.

Ab einem Jahr zusammenleben tritt dann die Beweislastumkehr ein, d.h. ihr müsst beweisen, dass ihr nicht für einander einsteht. (wie beweise ich, dass ich kein Terrorist bin??) Die vom JC wollen dann in die Wohnung. Lässt du die nicht rein, bearbeiten die den Antrag nicht und stellen die Zahlungen ein. Das geht dann alles vors SG OHNE aufschiebende Wirkung.

Sollte deine Freundin nicht genug verdienen (wovon ich bei deiner Schilderung nicht ausgehe) und du dadurch noch Anspruch auf ALG II hast, wird sie ebenfalls als Hartzerin behandelt. Sie bekommt dann eine EGV als Verwaltungsakt und muss sich um besser bezahlte Arbeit bemühen und diese Bemühungen nachweisen. Sie muss auch alle monetären Veränderungen angeben und wenn es nur ne Rückzahlung von den Stadtwerken ist, oder Weihnachtsgeld, oder oder oder...

Sowas geht an die Nerven und das permanent. Die kommen nicht nur alle 2 Jahre!

I.d.R. zerbrechen an diesem Konstrukt BG die Beziehungen.

Du sitzt da in der Mausefalle, um musst höllisch aufpassen. Wenn dir jemand einen reinwürgen will, braucht er nur das JC informieren, dass da nen Päärle zusammen lebt und schwups kommt der Stein in rollen.

Mach Nägel mit Köppen! Stelle nen Antrag auf Umzug! Die Beziehung ist kaputt und deine Freundin hat dir gekündigt. Nimm dir ne kleine Wohnung die SGB II angemessen ist und am besten direkt um die Ecke liegt, nicht größer ist als 45-50 qm2 und preislich im Rahmen liegt. Sie darf größer sein, wenn du dort regelmäßig mit Kind Umgang pflegst. Aber ich rate tatsächlich, NICHT die deiner Freundin zu nehmen. Sieht auch blöd aus. Erst schmeisst sie dich raus und dann vermietet sie dir ihre Zweitwohnung.

Du sitzt da auf einem Pulverfass. Also Obacht! Du machst dich abhängig und erpressbar. Deine Ex weiss jetzt schon viel zu viel. Sie kennt vermutlich deine Neue, die Wohnsituation, dass du ALG II Aufstocker bist, weiss sie auch. Wenn sie will und ihr verneint eine BG, dann reicht ein Anruf von ihr und ihr beide seit wegen Betrug dran.

Bezüglich BG kannst du mal den §7 SGB II befragen. Aber wie der Hase wirklich läuft, erfährst du in Foren. So wie wir hier bei TFAQ. Schau mal bei Tacheles vorbei und such dort nach BG.

Hände weg von einem Vergleich!
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#23
(12-07-2012, 20:01)Jessy schrieb: Ich bezweifle zwar, dass die vom Amt einen Spion schicken um nachzuprüfen wo du wohnst,

Wo IPAD wohnt, wissen sie ja schon. Er musste ja bei Antragsstellung seinen Mietvertrag abgeben (also ne Kopie davon).

Dass die jemanden schicken ist ehr üblich. Insbesondere bei Untervermietung. Da gehen alle Glocken.

Wie penetrant die sind, hängt i.d.R. davon ab, wie pleite das JC ist und wer der Träger ist. Wenn's ne bankrotte Optionskommune ist, ist das so sicher wie das Amen in der Kirche.

Die sind mitunter schlimmer als die geliebte GEZ, befragen Nachbarn und Co. Dann wird unterstellt und IPAD muss den Negativbeweis antreten.

Alles andere als stressfrei.
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#24
Zitat:Er musste ja bei Antragsstellung seinen Mietvertrag abgeben (also ne Kopie davon).

Falsch, ich habe NOCH KEINEN Antrag gestellt. Man drängt mich dazu, diesen stellen zu sollen. Ich sehe das aber gerade wegen der Lebensgemeinschaft als fraglich an. Betrug werde ich wegen meiner Ex nicht begehen. Soll sie doch selber klauen wo sie kann, ich nicht.

Nein, ich werde kurz das JC anschreiben, man hätte mich im Rahmen der Gerichtsverhandlung gebeten, Sozialleistungen an meine Ex durchzuschleifen und werde mit der sicherlich passenden Antwort dann beim nächsten Gerichtstermin für Aufregung sorgen. Am Besten formulieren die vom JC noch, dass dies Betrug nach BGB ??? wäre, dann müsste sogar die Richterin mal begreifen, dass man mich hier zu mauscheleien anstiften möchte.

Ich brauche einen anderen Weg, der eröffnet sich auch gerade. Mein Problem ist nicht das Geld, sondern die Zeit. Ich brauche Zeit, dann hab ich auch wieder Geld. Zeit wollen die mir nicht gebenb, also muss ich Zeit erzeugen, indem ich verzögere, was das Zeug hält. Rückständigen Unterhalt hat meine Ex wohl bereits abgehakt, ich denke daher, dass ein Vergleich möglich wäre, wo wir diesen für erledigt erklären können. Nach dem Vergleich werde ich in 3-6 Monaten einen neuen Änderungsantrag einreichen, mit den sich dann ergebenden neuen Umständen, die ich dann zu einem Urteil führen lassen möchte.

Ich weiss noch nicht ob das so klappt, aber meine derzeit einzige Chance mich über Wasser halten zu können.
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#25
(12-07-2012, 18:28)IPAD schrieb: weil besser einen Vater ohne Moss, als einen Vater unter`m Moss.

Nach deutschem Unterhaltsrecht ist ein toter Vater (sofern er Rentenansprüche und Lebensversicherung hat) mehr wert als ein lebender.

Die Rente ist schnell aufgeteilt, die Knete aus der Lebensversicherung wird auch ihre Verwendung finden.......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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