12-07-2012, 15:55
(12-07-2012, 15:28)IPAD schrieb: Auch ist er bereit mir (falls die Richterin VKH nicht gewährt - noch wollte sie hier nicht entscheiden), mit seinen Kosten entgegenzukommen.
Verzichtet er auf die Vergleichsgebühr?
Sprich: Wenn die Exe Dich ausgeraubt hat, nimmt er den schäbigen Rest.
Ich würde auch unbedingt auf einen Beschluss bestehen. Vergleich bedeutet, dass Du zustimmst!