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Unterhaltsverhandlung von Heute
#22
(12-07-2012, 19:38)IPAD schrieb: Bin gerade am Durchwühlen des Antrags.

Frage: Ab wann gilt die Beziehung zur neuen Freundin als Lebensgemeinschaft?
Wir leben seit Nov in ihrem Haus und haben einen HartzIV-kompatiblen Untermietvertrag.

Hallo IPAD,

ich gehe davon aus, dass das JC bereits Daten deiner Freundin durch deinen Antrag/Mietvertrag haben.

Du solltest davon ausgehen, dass ihr automatisch ab Nov 2012 als BG angesehen werdet. Das JC setzt das fest und fordert dann deine Freundin auf, ihre Finanzen offen zu legen. Alle Einnahmen kommen dann in einen Pott und es wird verteilt.

Verdient deine Freundin gut, dann wirst du nichts mehr gekommen. Sie "muss" dich dann unterstützen und JA, sie zahlt dann quasi den KU für deine Kinder. Das gilt auch für deine Krankenversicherung. Und denk schon mal ein bissel in die Zukunft! Es kommt die Pflicht zur Rentenversicherung für Selbständige. Es wird so zwischen 300-400 Euro im Monat liegen.

Ab einem Jahr zusammenleben tritt dann die Beweislastumkehr ein, d.h. ihr müsst beweisen, dass ihr nicht für einander einsteht. (wie beweise ich, dass ich kein Terrorist bin??) Die vom JC wollen dann in die Wohnung. Lässt du die nicht rein, bearbeiten die den Antrag nicht und stellen die Zahlungen ein. Das geht dann alles vors SG OHNE aufschiebende Wirkung.

Sollte deine Freundin nicht genug verdienen (wovon ich bei deiner Schilderung nicht ausgehe) und du dadurch noch Anspruch auf ALG II hast, wird sie ebenfalls als Hartzerin behandelt. Sie bekommt dann eine EGV als Verwaltungsakt und muss sich um besser bezahlte Arbeit bemühen und diese Bemühungen nachweisen. Sie muss auch alle monetären Veränderungen angeben und wenn es nur ne Rückzahlung von den Stadtwerken ist, oder Weihnachtsgeld, oder oder oder...

Sowas geht an die Nerven und das permanent. Die kommen nicht nur alle 2 Jahre!

I.d.R. zerbrechen an diesem Konstrukt BG die Beziehungen.

Du sitzt da in der Mausefalle, um musst höllisch aufpassen. Wenn dir jemand einen reinwürgen will, braucht er nur das JC informieren, dass da nen Päärle zusammen lebt und schwups kommt der Stein in rollen.

Mach Nägel mit Köppen! Stelle nen Antrag auf Umzug! Die Beziehung ist kaputt und deine Freundin hat dir gekündigt. Nimm dir ne kleine Wohnung die SGB II angemessen ist und am besten direkt um die Ecke liegt, nicht größer ist als 45-50 qm2 und preislich im Rahmen liegt. Sie darf größer sein, wenn du dort regelmäßig mit Kind Umgang pflegst. Aber ich rate tatsächlich, NICHT die deiner Freundin zu nehmen. Sieht auch blöd aus. Erst schmeisst sie dich raus und dann vermietet sie dir ihre Zweitwohnung.

Du sitzt da auf einem Pulverfass. Also Obacht! Du machst dich abhängig und erpressbar. Deine Ex weiss jetzt schon viel zu viel. Sie kennt vermutlich deine Neue, die Wohnsituation, dass du ALG II Aufstocker bist, weiss sie auch. Wenn sie will und ihr verneint eine BG, dann reicht ein Anruf von ihr und ihr beide seit wegen Betrug dran.

Bezüglich BG kannst du mal den §7 SGB II befragen. Aber wie der Hase wirklich läuft, erfährst du in Foren. So wie wir hier bei TFAQ. Schau mal bei Tacheles vorbei und such dort nach BG.

Hände weg von einem Vergleich!
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