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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
Gut, statt ABR wohl eher Personensorge oder so. Dieser Satz war aber auch unüberlegtes Dahergeschwafel.

Inzwischen hat mein Anwalt zurückgerufen. Er hatte sich alles angeschaut. Also Widerspruch JC, Aufforderung Vertretungsbefugnis, Antrag Übertragung und ablehnende Begründung. Dann noch die Fachanweisung der BA die mir die Sozialrechtsanwältin mitgegeben hat.

Antwort: Keine Ahnung!

Er geht davon aus das das Amtsgericht Recht hat. Er will sich noch informieren.
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So, nachdem mein Anwalt mal wieder seit 2 Tagen nicht erreichbar ist, habe ich heute mit einer Anwältin (Familienrecht/Sozialrecht) telefoniert die mir Skipper (Thanx)empfohlen hat.
Die teilt die Einschätzung meines Anwalts bezügl. des ablehnenden Beschlusses nicht und findet diesen peinlich für den Richter. Sie war entsetzt. Sie will jetzt folgendes machen:
Ich benötige, wenn ich Ihnen zu Sozialgeld, Mehrbedarf und Fahrtkosten als atypischen Mehrbedarf verhelfen soll, damit Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Umganfsbeschluss auch dauerhaft nachkommen können, folgende weitere  Unterlagen:
bla,bla

"Dann kann schnellstmöglichst je einen Schriftsatz an das SG und an das FG verfassen, jeweils mit dem Anträgen, das Verfahren fortzusetzen und einige Tage Frist zu geben, damit ich mich vollständig in die Akte einarbeiten kann, bis dahin keine Sachentscheidungen zu treffen und beim FG zusätzlich die Anhörung.

Dann arbeite ich die Bescheide durch, lese die Umgangsvereinbarung und trage dann erst zur Sache weiter vor. Zugleich lege ich dann alle Nachweise zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe vor."
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Sehr schön.
Freut mich für Dich und Deine Familie, daß es da flott und sortiert weiter geht.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Heute hat mich die Richterin angerufen vom Sozialgericht.

Ergebnis: Sie teilt das Verfahren, beschließt erst mal meine Ansprüche und die Ansprüche des Kindes werden ruhend gestellt bis das beim Amtsgericht durch ist.

von meiner Anwältin wusste sie noch nix. Eigentlich wollte sie nur ne Info ob ich gegen den letzten Bescheid Widerspruch eingelegt habe, damit sie den mit einbeziehen kann.
Sie wollte schnell entscheiden weil sie dachte es ist nötig.
Sie findet die Art und Weise des JC und des Amtsgericht unmöglich.
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(16-09-2015, 16:03)Absurdistan schrieb: Sie findet die Art und Weise des JC und des Amtsgericht unmöglich.

Immerhin noch eine Richterin, die mal unter verfassungsrechtlichen Grundsätzen von sich aus mitdenkt.
Das ist dann ja doch noch eine erfreuliche Wendung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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meine Anwaltin meinte das es relativ neu ist das die SB vom JC von der Leitung angewiesen werden die Anträge abzulehnen und die Väter aufzufordern sich die Umgangskosten von der Mutter erstatten zu lassen. Das war also kein Versehen oder eine Dummheit. Das hat System.

Das obwohl klar ist, das das unmöglich ist.
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(17-09-2015, 07:45)Absurdistan schrieb: meine Anwaltin meinte das es relativ neu ist

"relativ neu" hat Frau RA geschickt formuliert. Bei mir war das schon vor über drei Jahren so.

Zitat:"Da davon ausgegangen werden kann, dass der persönliche Bedarf der Kinder für Unterkunft und Heizung im Haushalt der Mutter durch das entsprechende Kindergeld gedeckt werden kann, sind die Unterhaltszahlungen vollständig auf das Sozialgeld der Kinder anzurechnen."

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid91202

und

Zitat: Allerdings handelte es sich dabei um einen Widerspruchsbescheid, in dem man mir mitteilt, das man weiterhin daran festhalte, den Kindesunterhalt
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen. Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid92772
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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So, einiges passiert. Alles gut gelaufen.

1. Richterin hat meine Ansprüche beschlossen und die meiner Tochter ruhend gestellt bist Vertretungsbefugnis erteilt/erstritten wurde.
( im Beschluss hat sie aber gleich die Ansprüche meiner Tocher mit ausgerechnet, die temp. Bedarfsgemeinschaft erklärt und die 12-Stunden-Regel.

2. Jobcenter hat dagegen Beschwerde eingereicht.
(lt. Anwältin passiert das selten das das JC Beschwerde einreicht.)

3. Landessozialgericht hat vorab schon mal beschlossen das JC vorläufig zahlen muss. Also Tendenz in meine Richtung. Da zunächst keine Zahlung des JC gekommen ist, wollte meine Anwältin beim JC pfänden, was auch sehr selten ist.

4. Anhörung Familiengericht wegen Vertretungsbefugnis.
Der Richter fing gleich damit an das sein letzter Beschluss falsch war und er keine Ahnung von temp. Bedarfsgemeinschaften hat.
Er konnte in der Anhörung das Wort temp. Bedarfsgemeinschaft nicht mal aussprechen und musste nachlesen wie das noch mal heisst.
Die Mutter war ohne Anwältin da, weil es wohl keine VKH gab für die Mutter. Das war dann auch von Anfang an ihr einziges Problem.
Richter: "Wenn sie jetzt sofort zustimmen bekommen sie VKH sonst nicht!" die Mutter hat dann noch ein bischen rumgedruxt, darauf hin hat der Richter noch mal gesagt das sie zustimmen muss. Dann hat sie es getan. Überhaupt war die VKH nur möglich weil sie gelogen hat, sie hätte die Sachlage nicht von mir erläutert bekommen und das nicht verstanden.
Im Endefekt hat sie dann zugestimmt. Der Richter brauchte also nicht per Beschluss die Vetretung zu erteilen.

5. Jetzt kann das Sozialgericht die Ansprüche meiner Tochter beschließen.

6. Das JC hat inzwischen die Bescheide korrigiert und meine Tochter mit einbezogen. (Trotzdem ein fehlerhafter Bescheid)
Nun muss geklärt werden ob das JC weiterhin meine Tochter berücksichtigt und das Verfahren beim LSG eventuell überflüssig ist.

Ist also im großen und ganzen alles gut gelaufen.
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Glückwunsch !!! du hast deinen Plan durchgezogen, egal was andere davon gehalten haben, das finde ich super !
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Prima. Sehr schön, freut (ganz besonders) mich für dich. Zu 4. kann man noch sagen, daß dies mal wieder ein Armutszeugnis für
ein Familiengericht ist.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Begründung ist da. Unglaublich

Die Entscheidung beruht auf §§ 1626, 1684 BGB. So weit so gut.

...Da die Antragsgegnerin das alleinige Sorgerecht hat, fehlt dem Antragsteller allerdings die Vertretungsmacht, um die Ansprüche des Kindes geltend zu machen.

Die Eltern sind zu einer Verständigung über die Belange des Kindes nicht in der Lage. Dies war auch der Grund, warum das Gericht den Antrag des Antragstellers auf ein gemeinsames Sorgerecht zurückgewiesen hat. Dieses Verfahren befindet sich im Beschwerdeverfahren beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Wie nicht anders zu erwarten, gelang es den Eltern auch in dieser Angelegenheit nicht, sich über die Vollmacht für den Antragsteller ... zu verständigen. Die ziemlich komplizierte Rechtslage, die wohl nur für Spezialisten des Sozialrechts auf Anhieb durchschaubar ist, hat eine Verständigung allerdings auch erheblich erschwert.

Das Sozialgeld dient der der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes, während es bei seinem Vater Umgang hat. Die Antragstellerin(?) ist als Sorgerechtsinhaberin verpflichtet, alles zu tun bzw. zu unterlassen, damit der Antragsteller seinen Umgan mit Tochter pflegen kann. Diesen Grundsatz kann man aus den §§ 1626 und 1628 herleiten. Deswegen ist die Antragsgegnerin nach Auffassung des Gerichts verpflichtet, dafür  zu sorgen, das Tochters Ansprüche auch durchgesetzt werden können. Dies sieht die Antragstellerin inzwischen auch so. (er gezwungenermaßen ebenso). Sie ist mit der Übertragung der Vertretungsmacht auf den Antragsteller ausdrücklich einverstanden.
(nur weil der Richter ihr sonst keine VKH gegeben hätte. 2 mal musste er das erwähnen. Und nur darum ging es.)


Ich bin entsetzt darüber wie ahnungslos (angeblich) Familienrichter sind. Die  Befriedigung von Grundbedürfnissen ( Sozialrechtliches Existenzminnimum) von Kindern ist also nur etwas für Spezialisten des Sozialrechts. Ich hätte mich diesbezüglich bei Gericht die letzten 3 Jahre genau so gut mit nem Esel unterhalten können.
Was hat das gesülze mit dem Sorgerechtsverfahren im Beschluss zu suchen? Immerhin hat auch er der Mutter erzählt das sie nichts unterschreiben braucht. Diese, seine Unfähigkeit sorgt für Uneinigkeit.
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Ja, die Begründung ist unglaublich. Aber deshalb nennt man einige dieser Spezies auch Winkeladvokaten - sie finden immer einen Winkelzug, um die eigenen Fehler als Problem der anderen zu kaschieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Habe ich da nicht schwarz auf weiss das das Unterhaltsrecht in vielen Fällen den Umgang und somit das Kindeswohl gefährdet?

Der Familienrichter gibt doch zu das die einzige Lösung nur etwas für Spezialisten des Sozialrechts ist. Er hat die Titulierung und Umgang beschlossen. Er wusste was ich verdiene. Wenon niemand vom JA und Familiengericht in der Lage ist diese deutliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen, ist es alles einfach nur eine scheinheilige Farce.

3 Jahre versuche schon diesem Richter das irgendwie zu erklären. Anscheinend hatte ich 3 jahre kein rechtliches Gehör. Die Konsequenz war das ich immer abgebügelt wurde und als Querulant hingestellt wurde.

Immerhin hat auch er der Mutter erzählt sie bräuche nicht unterschreiben für die Vertretungsbefugnis. Er ist verantwortlich für den Stress.
Genauso wie die Beistandschaft die der Mutter weiss gemacht haben ich sei ein Sozialschmarotzer weil ich beantrage was mir und meiner Tochter zusteht.

Nur Frauen dürfen anscheinend nehmen was ihnen zusteht. Ich nehme mir immerhin was mir zusteht ohne der Mutter zu schaden. Im Gegenteil ich sicher damit den Unterhalt. Völlig unverständlich warum die Beiständin die Mutter bearbeitet hat die Vertretungsbefugnis nicht zu erteilen. Das lässt sich nur mit Inkompetenz, Väterhass und Dummheit erklären.
Diese Inkompetenz halte ich für so groß das ich es als gewalttätig empfinde wie mit mir, meiner Tochter und meiner Familie umgegangen wird.
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(30-10-2015, 12:22)Absurdistan schrieb: Diese Inkompetenz halte ich für so groß das ich es als gewalttätig empfinde wie mit mir, meiner Tochter und meiner Familie umgegangen wird.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Ich habe eine Mehrkindfamilie zu versorgen und dümpele unter dem Selbstbehalt herum. Beschlossen und verkündet vom Amtsgericht. Umgangskosten nicht einbezogen ("Die Kosten des Umgangs können bei der Bemessung des Unterhalts berücksichtigt werden, wenn sie denn konkret dargetan sind", OLG Hamm), obwohl entsprechende Unterlagen von dem Sozialträger vorlagen. Da stand auf den Cent genau im Leistungsbescheid, was die Kinder an existenzsichernden Leistungen in meinem Haushalt erhielten. Stattdessen gab's eine Schippe fiktiv oben drauf, was die von der Kammer gnädig gewährte Berücksichtigung der erhöhten Wohnkosten neutralisiert hat. Und dafür eiert man als Antragsteller 2 Jahre 2x durch die Instanzen, wobei immer wieder ganz klar erwähnt wird, das man sich den Umgang nicht mehr leisten kann. Aber hier hatte es das Gericht ja einfach. "Können" heißt eben nicht "sollen". Angry

Erwähnenswert finde ich in dem Zusammenhang, das die zuständige Fachgruppe auf dem letzten Familiengerichtstag die Richterschaft ausdrücklich ermahnt hat, sich in das Sozialrecht einzuarbeiten, um zu vermeiden, daß die Unterhaltspflichtigen selber Ansprüche auf Sozialleistungen erwerben. Es passiert nichts in dieser Hinsicht.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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es gibt neues:
Das Sozialgericht hatte ja meine Ansprüche beschlossen und die meiner Tochter ruhend gestellt bis ich die Vertretungsbefugnis hatte.
Das war ein gigantischer Akt, mit dem einzigen Effekt das die Mutter es nochmal schriftlich hat das wir uns nicht einigen konnten.

Denn die Verfahren wurden eingestellt weil es kein Anordnungsgrund für die Eilverfahren gab. Es gab ja immer noch 2, weil das JC wegen meiner Ansprüche in Widerspruch gegangen ist.

Anordnungsgrund war weg weil das JC nach dem Beschluss über meine Ansprüche was nachgezahlt hat.
Dann hieß es nach dem Motto:

Der hat jetzt erst mal Geld dann ist es nicht mehr so eilig. Also Hauptsache. Sad  (Ibykus hatte Recht hätte gleich mit beantragt werden sollen)

Jetzt hab ich Post bekommen vom JC wo sie behaupten ich sei umgezogen, und deshalb die Leistungen einstellen. Neuer Bezug würde 2 Monate dauern.

Es gibt also keinen rechtskräftigen Beschluss. Alles umsonst.
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Es ist eine übliche Taktik des Jobcenters, Anordnungsgründe dadurch zu zerschießen, indem man ein bisschen leistet. Die Klage ist in der Hauptsache nicht möglich, bevor das Verwaltungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Ich sagte das bereits, aber ich wiederhole mich da auch gerne, weil es Dinge gibt, die man eigentlich nicht oft genug sagen kann.

Eingestellt wurden die Verfahren auch nicht. Deine Anträge wurden dann wohl abgelehnt. Hier geht es darum, wer als erster in die Knie geht. Die oder du.
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im Grunde hab ich zurückgezogen weil sie abgelehnt worden wären.

Von welchem Verwaltungsverfahren sprichst du bevor es in die Hauptsache geht?

Warum hat die Richterin denn die Ansprüche meiner Tochter ruhend gestellt und meine beschlossen. Dachte sie das JC hält sich nicht an ihren Beschluss und zahlt nicht? Sie hätte doch wissen müssen das sie entscheidet das gezahlt werden muss und dann eine ruhenderklärung sinnlos ist. Inkl. Streit mit Exe. Was soll das?
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Das Verwaltungsverfahren bezeichnet die Vorgänge, einfach gesagt, auf behördlicher Ebene. Antrag, Bescheid, Widerspruch usw. Bevor das nicht abgeschlossen ist, kannst du in der Hauptsache nicht klagen. Wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast und die Widerspruchsfrist nicht abgeschlossen ist, kannst du auch gar nicht klagen.

Können kannst du natürlich schon, aber die Klage würde dann als unzulässig verworfen werden.

Zu deinen sonstigen Fragen: Richtern geht es darum, die Sache schnell und ohne großen Aufwand vom Tisch zu kriegen. Die Ansprüche hat sie auch nicht ruhend gestellt sondern das Verfahren.
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das läuft schon alles. Hab ja ne Anwältin. So´n bischen was wird die auch wissen.

Mit dem angeblichen Umzug kommen die auch nicht durch. Derzeit zahlen die ja auch alles.
Ne Untätigkeitsklage gegen irgendwen kommt auch noch. Hab mich da ein bischen rausgehalten die letzten 4 Wochen.

Schon klar das sie das Verfahren ruhend gestellt hat und nicht die Ansprüche. Sei nicht so kleinkariert. Wink
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