Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Akteneinsicht Beistandschaft
#1
Hallo,
ich sollte Unterhalt titulieren. Es hieß ich könnte das bei jedem JA machen. War bei zwei Jugendämtern die sich nicht zuständig fühlten.
Die schickten mich zur zuständigen Beiständin. Sie meinte sie wäre jetzt plötzlich neutral weil die KM umgezogen ist und ein neuer Beistand zuständig ist.
(der Beistand kommt nach § 59 Abs. 2 SGBVIII für die Beurkungung nur in begründeten Ausnahmefällen in Frage.)

Ich sollte vor Ort unbefristet titulieren. Sofort.
Ich wollte das sie mir den Titel erst mal mitgibt und ich ihn mir in Ruhe durchlese und mich informiere. Das lehnte sie sichtlich genervt ab. Ich unterschreibe grundsätzlich nix blind. Schon garnicht beim "Anwalt" der Ex einen Titel für über 21 Jahre!
Weiter gings. Die Adresse meiner Tochter war auch nicht drauf was ich bemängelte.
Als ich meinte ich würde 2 Jahre titulieren meinte sie die würden sich veräppelt vorkommen und sofort klagen. Da ich mit meiner Ex mitten im Sorgerechtsverfahren bin, auf Entscheidungen der Richterin warte, eine aussergerichtliche Einigung bzw. Erziehungsberatung und evt. Wechselmodell möglich ist, hat sie mir von der Titulierung dann abgeraten und meinte sie würde dem neuen Beistand schreiben und die Sachlage schildern.
Das war vor 3 Monaten. Seitdem habe ich nix gehört. Ich bin davon ausgegangen das sie mir den Brief den sie dem neuen Beistand schickt ebenfalls schickt. Weiss ja nicht was sie nun alles so gesagt hat.
Gestern erzählte mir meine Ex sie hätte Post bekommen und es geht vor Gericht wegen Titulierung. Sie hätte nochmal telefoniert und der Titel liegt da noch ein paar Tage und ich kann unterschreiben.

Jetzt überlege ich ob ich erstmal schreib sie sollen mir das Schreiben der alten Beistandschaft schicken und/oder den Titel zur Überprüfung
schicken.
Ach so: Hab heute bei der alten Beiständin angerufen. Sie meinte sie hätte keinen Brief geschrieben sondern einen Aktenvermerk und dann die Akte dorthingeschickt. Ich müsste also Akteneinsicht verlangen.

Kann ich überhaupt Akteneinsicht bei der Sachlage verlangen?
War sie wenn sie die Akte noch hatte tatsächlich nicht mehr zuständig?

lg
Innerhalb der nächsten 2 Wochen müsste ein Beschluss der Richterin kommen. Meiner Ex ist die Anwältin weggelaufen und sie hat eine völlig wirre abschließende Stellungnahme abgegeben. Es geht um Übertragung der Sorge oder Gutachten.
Zitieren
#2
Sorge hat nichts mit Unterhalt zu tun.
Ich würde sofort selber titulieren, kannst du auch bei einem Notar machen.
Die zwei Jahres Frist gut begründen.

Absolut nix glauben, was dir das Jugendamt erzählt. Die verarschen einen, was ja auch in deinem Fall so aussieht.
JA hat das zu titulieren, was du willst.

Gruss
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#3
@ Absurdistan

Geh hin und schaffe Fakten!

Wenn die Beiständin dich auf Titulierung verklagen will, dann präsentiere einen Titel vor Gericht- freiwillig gemacht beim Notar!
Der mag zwar in einigen Details nicht so aussehen wie von der Beiständin gewünscht, aber er beweist dass Du sehr wohl willens bist, deiner Verpflichtung nachzukommen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste