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UVG- KONTO der neuen Frau
#13
Hallo Bernie, soweit ich mich erinnere aufgrund Deiner vorherigen Nachrichten, bist Du derzeit Arbeitsunfähig aufgrund Deiner Krankheit. Es läuft also wohl auf eine (zumindest) Berufsunfähigkeit hinaus.
Weiterhin wirst Du wohl noch einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente stellen, sofern noch nicht geschehen. Ich vermute, derzeit bekommst Du Krankengeld.
Die gesetzl. Rentenversicherung wird Dich mit Sicherheit nochmal begutachten lassen. Danach wird die Suche nach einem geeigneten Job los gehen.
So nun versuchen wir mal konstruktiv zu planen :

1. Was pfändbar ist in Bezug auf Unterhaltsschulden, steht im § 850d ZPO. Kann man googlen. Wenn Dir Jemand mit Pfändung angehoppelt kommt, beantragst Du sofort weitere Leistungen nach SGB II und da gibt es hier ein paar Leute die sich gut auskennen. Wie gesagt : WENN !
2. Du ignorierst jetzt einfach mal Deine Unterhaltsschulden, denn Du hast Das Geld ja sowieso nicht. Beschränke Dich auf das REAGIEREN. So lange warte einfach ab.
3. Wenn der Ex Dein Konto bekannt ist, so dass ihr Anwalt oder das JA eine Pfändung diesem Konto auferlegen könnte, dann gehst Du SOFORT her und machst ein neues Konto wie folgt :
a) Entweder bei der wirecardbank.de oder
b) global-mastercard.de (Schwäbische Bank)
Diese Konten stehen nicht in der SCHUFA und tragen sich dort auch nicht ein. Gleichzeitig beantragst Du dort ein P-Konto, auch wenn das in Bezug auf § 850d ZPO nicht ganz so wirksam ist. Es ist aber dann zumindest teilweise wirksam. Natürlich teilst Du Deine neue Kot.-Nr. nicht mit! Nur immer die Alte ;-)
c) Du schlägst dem JA gar nichts vor !!! Die werden Dich ungeachtet Deiner Umstände nur über den Tisch ziehen. Ein Pakt mit dem Teufel. Du wendest Dich auch nicht an das JA. Die können Dich nämlich mal, weil DIE was von DIR wollen und nicht umgekehrt.
d) Gelder Deiner Frau können nicht gepfändet werden, so lange Ihr kein gemeinsames Konto führt und sie ihr Eigenes hat!!! Es gilt, Ehe hin - Ehe her , hier immer noch der Eigentumsvorbehalt. Also man kann einen schönen Fernseher bei Verheirateten pfänden weil keine Gütertrennung besteht ( was bei Nicht-Verheirateten wegen des Eigentumsvorbehalts auch nicht möglich wäre ), aber nicht das Konto Deiner Frau. Sie hat KEINE Unterhaltsschulden. Man kann nur Deinen SB herunter setzen, da Du verheiratet bist. Das ist Alles.
e) Es ist im Moment nichts zu holen und Basta. Sitz das mal aus. Wenn die knüppeldick auf Dich zukommen, dann musst Du zu einem guten Anwalt, der dann PKH beantragen muß und dann eine Unterhaltsabänderungsklage führen muß.
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UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 19-07-2012, 12:40
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von DerGedanke - 19-07-2012, 12:48
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 19-07-2012, 15:25
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von p__ - 19-07-2012, 16:20
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 19-07-2012, 20:25
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von p__ - 19-07-2012, 22:13
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 20-07-2012, 11:28
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 23-07-2012, 09:41
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Camper1955 - 23-07-2012, 09:53
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von p__ - 23-07-2012, 09:54
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Nappo - 23-07-2012, 10:11
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 23-07-2012, 10:17
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Nappo - 23-07-2012, 11:15
UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 23-07-2012, 11:41
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Nappo - 23-07-2012, 13:34
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von p__ - 23-07-2012, 18:13
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 23-07-2012, 13:56
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 24-07-2012, 10:47
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von p__ - 24-07-2012, 12:33
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 24-07-2012, 13:56
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 14-08-2012, 17:04
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von sorglos - 14-08-2012, 19:34
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 14-08-2012, 20:38
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von Bernie - 23-08-2012, 17:12
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von neuleben - 23-08-2012, 17:28
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von beppo - 24-08-2012, 07:38
RE: UVG- KONTO der neuen Frau - von expat - 24-08-2012, 17:30

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